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   OLG Celle, 28.04.2021 - 3 Ss 25/21   

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OLG Celle, 28.04.2021 - 3 Ss 25/21 (https://dejure.org/2021,11975)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.2021 - 3 Ss 25/21 (https://dejure.org/2021,11975)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 2021 - 3 Ss 25/21 (https://dejure.org/2021,11975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Kraftfahrzeugrennen, Alleinrennen, höchstmögliche Geschwindigkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Tatsächlich im Einzelfall erzielbare Geschwindigkeit als Kriterium für § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB; Maximal aus Fahrersicht angestrebte Geschwindigkeit als "höchstmögliche" Geschwindigkeit

  • IWW
  • strafrechtsiegen.de

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen - konkrete Verkehrssituation - relative Höchstgeschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315d Abs. 1 Nr. 3
    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Rahmen einer Polizeiflucht

  • rechtsportal.de

    StGB § 315d Abs. 1 Nr. 3
    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Rahmen einer Polizeiflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Alleinrennen - Höchstmögliche Geschwindigkeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbotene Autorennen - und die Höchstgeschwindigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der höchstmöglichen Geschwindigkeit bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Merkmal "höchstmögliche Geschwindigkeit" bei illegalen Kraftfahrzeugrennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennens setzt nicht Erreichen der technischen Höchstgeschwindigkeit voraus - "Höchstmögliche Geschwindigkeit" im Sinne von § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB meint die in konkreter Verkehrssituation erzielbare relative Höchstgeschwindigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2021 - 3 Ss 25/21
    Das Tatbestandsmerkmal der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" im Sinne dieser Vorschrift meint indessen nicht die technische Höchstgeschwindigkeit des geführten Fahrzeugs, sondern die in der konkreten Verkehrssituation erzielbare relative Höchstgeschwindigkeit (KG a.a.O.) Das hierbei vorausgesetzte Handeln, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, setzt demnach lediglich voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, in der konkreten Verkehrssituation die durch sein Fahrzeug bedingte oder nach seinen Fähigkeiten und nach den Wetter-, Verkehrs-, Sicht- oder Straßenverhältnissen maximal mögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wobei auch der Wille, vor einem verfolgenden Polizeifahrzeug zu fliehen, diese Absicht gerade nicht ausschließt (OLG Stuttgart, NJW 2019, 2787 mit Anm. Zopfs; LK-StGB/Laufhütte, 13. Aufl., § 315d Rn. 29).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    aa) Das Kammergericht hält dieses Tatbestandsmerkmal bei einschränkender Auslegung der Vorschrift des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB für bestimmt genug (vgl. KG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19) -, juris, Rn. 9 ff.; sich anschließend OLG Köln, Urteil vom 5. Mai 2020 - III-1 RVs 45/20 -, NStZ-RR 2020, S. 224 ; OLG Celle, Beschluss vom 28. April 2021 - 3 Ss 25/21 -, juris, Rn. 1).

    Um dem Renncharakter auf Tatbestandsebene Ausdruck zu verleihen, setze die Regelung voraus, dass der Täter in der Absicht handele, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (vgl. KG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19) -, juris, Rn. 17 f.), was dolus directus ersten Grades erfordere und auf die relativ höchstmöglich erzielbare Geschwindigkeit abstelle, die sich aus der Zusammenschau der fahrzeugspezifischen Beschleunigung beziehungsweise der Höchstgeschwindigkeit, des subjektiven Geschwindigkeitsempfindens, der Verkehrslage und der Witterungsbedingungen ergebe (vgl. ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19 -, juris, Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 5. Mai 2020 - III-1 RVs 45/20 -, NStZ-RR 2020, S. 224 ; BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20 -, BeckRS 2020, 17421 Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 28. April 2021 - 3 Ss 25/21 -, juris, Rn. 1; a.A. zuvor LG Stade, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 132 Qs 88/18 -, juris, Rn. 12).

    Die Fälle der Polizeiflucht ordnen einige Oberlandesgerichte ebenfalls unter das Tatbestandsmerkmal der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, ein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19 -, juris, Rn. 12 ff.; OLG Köln, Urteil vom 5. Mai 2020 - III-1 RVs 45/20 -, NStZ-RR 2020, S. 224 ; OLG Celle, Beschluss vom 28. April 2021 - 3 Ss 25/21 -, juris, Rn. 1).

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