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   OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/2001, 3 Ss 251/01   

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https://dejure.org/2001,19188
OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/2001, 3 Ss 251/01 (https://dejure.org/2001,19188)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2001 - 3 Ss 251/2001, 3 Ss 251/01 (https://dejure.org/2001,19188)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2001 - 3 Ss 251/2001, 3 Ss 251/01 (https://dejure.org/2001,19188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Gebot der Mitwirkung eines Verteidigers im strafgerichtlichen Verfahren wegen der Schwierigkeit der Rechtslage; Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine Aufenthaltsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 298
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01
    Der Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO bildet stets einen unbedingten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 15, 306).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01
    So dürfte zwar die Annahme eines wiederholten Verstoßes nicht zwingend voraussetzen, dass der Betroffene zuvor wegen eines gleichgelagerten Fehlverhaltens rechtskräftig mit einem Bußgeld belegt worden ist (anders etwa Amtsgericht Bad Homburg, StV 1984, 381); nach der überwiegenden Meinung ist eine Ahndung der ersten Tat durch Bußgeldbescheid, Urteil oder Beschluß (§ 72 OWiG) keine Voraussetzung für die Strafbarkeit der Wiederholungstaten (vgl. OLG Celle, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 173; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 2001, § 85 AsylVfG Rdnr. 8; aus BVerfGE 96, 10 dürfte Gegenteiliges nicht herzuleiten sein).
  • OLG Celle, 20.02.1984 - 1 Ss 28/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01
    So dürfte zwar die Annahme eines wiederholten Verstoßes nicht zwingend voraussetzen, dass der Betroffene zuvor wegen eines gleichgelagerten Fehlverhaltens rechtskräftig mit einem Bußgeld belegt worden ist (anders etwa Amtsgericht Bad Homburg, StV 1984, 381); nach der überwiegenden Meinung ist eine Ahndung der ersten Tat durch Bußgeldbescheid, Urteil oder Beschluß (§ 72 OWiG) keine Voraussetzung für die Strafbarkeit der Wiederholungstaten (vgl. OLG Celle, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 173; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 2001, § 85 AsylVfG Rdnr. 8; aus BVerfGE 96, 10 dürfte Gegenteiliges nicht herzuleiten sein).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.1988 - 1 Ss 41/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01
    So dürfte zwar die Annahme eines wiederholten Verstoßes nicht zwingend voraussetzen, dass der Betroffene zuvor wegen eines gleichgelagerten Fehlverhaltens rechtskräftig mit einem Bußgeld belegt worden ist (anders etwa Amtsgericht Bad Homburg, StV 1984, 381); nach der überwiegenden Meinung ist eine Ahndung der ersten Tat durch Bußgeldbescheid, Urteil oder Beschluß (§ 72 OWiG) keine Voraussetzung für die Strafbarkeit der Wiederholungstaten (vgl. OLG Celle, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 173; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 2001, § 85 AsylVfG Rdnr. 8; aus BVerfGE 96, 10 dürfte Gegenteiliges nicht herzuleiten sein).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01
    So dürfte zwar die Annahme eines wiederholten Verstoßes nicht zwingend voraussetzen, dass der Betroffene zuvor wegen eines gleichgelagerten Fehlverhaltens rechtskräftig mit einem Bußgeld belegt worden ist (anders etwa Amtsgericht Bad Homburg, StV 1984, 381); nach der überwiegenden Meinung ist eine Ahndung der ersten Tat durch Bußgeldbescheid, Urteil oder Beschluß (§ 72 OWiG) keine Voraussetzung für die Strafbarkeit der Wiederholungstaten (vgl. OLG Celle, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 173; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 2001, § 85 AsylVfG Rdnr. 8; aus BVerfGE 96, 10 dürfte Gegenteiliges nicht herzuleiten sein).
  • OLG Hamburg, 19.11.2015 - 1 Ws 160/15

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung aus Gründen der Verfahrensfairness

    Schwierig ist die Rechtslage, wenn bei Anwendung des materiellen oder des formellen Rechts auf den konkreten Sachverhalt bislang nicht ausgetragene Rechtsfragen entschieden werden müssen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. November 2001 - 3 Ss 251/01, Rn. 6, juris).
  • LG Lübeck, 16.01.2024 - 6 Qs 48/23

    Pflichtverteidiger, schwierige Rechtsfrage, Steuerhinterziehung mit

    Schwierig ist die Rechtslage, wenn bei der Anwendung des materiellen oder des formellen Rechts auf den konkreten Sachverhalt bislang nicht ausgetragene Rechtsfragen entschieden werden müssen (OLG Stuttgart Beschl. v. 08.11.2001 - 3 Ss 251/01, BeckRS 2007, 8398; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, § 140 StPO, Rn. 29) oder wenn nicht abschließend geklärte Rechtsfragen namentlich aus Bereichen außerhalb des Kernstrafrechts entscheidungserheblich sind oder wenn die Subsumtion im Einzelfall problematisch ist (KG, Beschl. v. 09.02.2016 - 121 Ss 231/15 -, NStZ-RR 2016, 208).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 118-IV-10
    Soweit die Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ohne juristischen Beistand sind, können sie dies in der Revision mit einer auf § 338 Nr. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge geltend machen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2004, NStZ-RR 2004, 338; Beschluss vom 8. November 2001, StV 2002, 298 [299]; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 338 Rn. 41; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 140 Rn. 27).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Soweit die Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ohne juristischen Beistand sind, können sie dies in der Revision mit einer auf § 338 Nr. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge geltend machen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2004, NStZ-RR 2004, 338; Beschluss vom 8. November 2001, StV 2002, 298 [299]; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 338 Rn. 41; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 140 Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

    Hinsichtlich der "Schwierigkeit der Rechtslage" ist im Grundsatz anerkannt, dass auch Fragen des Prozessrechts die Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung begründen können (hierzu etwa BVerfG, StV 2006, 426 ; OLG Stuttgart, StV 2002, 298-299; Graf/Volk in: BeckOK StPO , aaO., § 140 Rdn. 18; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 23).
  • AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20
    Eine schwierige Rechtslage ist im Übrigen gegeben, wenn bei Anwendung des materiellen oder formellen Rechts im konkreten Verfahren Rechtsfragen beantwortet werden müssen, die bislang nicht entschieden wurden (BVerfG StV 2006, 426; KG NStZ-RR 2016, 208; OLG Hamburg StV 2011, 655; OLG Dresden BeckRS 2011, 05238 (OWi-Verfahren); OLG Stuttgart StV 2002, 298; LG Ellwangen BeckRS 2011, 25717 (Verstoß gegen AsylVfG)).
  • LG Ellwangen/Jagst, 15.02.2010 - 1 Qs 14/10
    Eine schwierige Rechtslage besteht dann, wenn bei Anwendung des materiellen oder des formellen Rechts auf den konkreten Sachverhalt bislang nicht ausgetragene Rechtsfragen entschieden werden müssen (OLG Stuttgart StV 2002, 298).
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