Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung eines Fahrverbotes bei einem Zeitraum von zwei Jahren zwischen Tat und Urteil; Sinn und Zweck eines Fahrverbotes
- Judicialis
StGB § 44
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 44
Fahrverbot, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03
Rotlichtverstoß, qualifizierter, Fahrverbot, langer Zeitablauf zwischen Tat und …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden könnte (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03 -, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02
Fahrverbot, Zeitablauf zwischen Tat und Urteil
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden könnte (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03 -, jeweils m.w.N.). - BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04
Ergänzend verweist der Senat auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (veröffentlicht in www.caselaw.de), wonach bereits die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtenverstoß nicht mehr geeignet ist.
- OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge, …
Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f.); OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2004 - 3 Ss 325/04).Etwas anderen kann nur dann gelten, wenn der Zeitablauf zwischen der Tat und der Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2004 - 3 Ss 325/04 - mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand …
Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (so auch BGH zfs 2004, 133 f.; Senat in StV 2004, 489 unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung des BGH und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. November 2004 in 3 Ss 325/04).