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   OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04   

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https://dejure.org/2004,17689
OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04 (https://dejure.org/2004,17689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2004 - 3 Ss 325/04 (https://dejure.org/2004,17689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2004 - 3 Ss 325/04 (https://dejure.org/2004,17689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Fahrverbotes bei einem Zeitraum von zwei Jahren zwischen Tat und Urteil; Sinn und Zweck eines Fahrverbotes

  • Judicialis

    StGB § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 44
    Fahrverbot, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Fahrverbot, langer Zeitablauf zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden könnte (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03 -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02

    Fahrverbot, Zeitablauf zwischen Tat und Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden könnte (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03 -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04
    Ergänzend verweist der Senat auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (veröffentlicht in www.caselaw.de), wonach bereits die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtenverstoß nicht mehr geeignet ist.
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f.); OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2004 - 3 Ss 325/04).

    Etwas anderen kann nur dann gelten, wenn der Zeitablauf zwischen der Tat und der Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2004 - 3 Ss 325/04 - mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (so auch BGH zfs 2004, 133 f.; Senat in StV 2004, 489 unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung des BGH und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. November 2004 in 3 Ss 325/04).
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