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   OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08   

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https://dejure.org/2008,11769
OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08 (https://dejure.org/2008,11769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2008 - 3 Ss 327/08 (https://dejure.org/2008,11769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2008 - 3 Ss 327/08 (https://dejure.org/2008,11769)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kompensation einer geringfügigen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • Judicialis

    EMRK Art. 6 Abs. 1; ; StGB § 46

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46
    Kompensation einer geringfügigen rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 3 Ns 108/07
  • OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 02.10.2003 - 41444/98

    Recht auf eine Verhandlung in angemessener Frist (Gesamtbetrachtung;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08
    Indes fällt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell in den Verantwortungsbereich der Justiz, wenn aufgrund des Mangels an personellen Mitteln Verfahren nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden können (BVerfG Beschl. v. 02.07.2003 - 2 BvR 273/03 = BeckRS 2003, 24461; vgl. auch EGMR wistra 2004, 177, 179; Krehl/Eidam NStZ 2006, 1, 4).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08
    Auch ohne entsprechende Verfahrensrüge ist ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin zu beachten, wenn sich die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen ergibt (BGHSt 49, 342ff.).
  • BVerfG, 02.07.2003 - 2 BvR 273/03

    Zur überlangen Dauer eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08
    Indes fällt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell in den Verantwortungsbereich der Justiz, wenn aufgrund des Mangels an personellen Mitteln Verfahren nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden können (BVerfG Beschl. v. 02.07.2003 - 2 BvR 273/03 = BeckRS 2003, 24461; vgl. auch EGMR wistra 2004, 177, 179; Krehl/Eidam NStZ 2006, 1, 4).
  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08
    Der Senat kann unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung, dass die Strafkammer strafmildernd nicht nur gewertet hat, dass die Tat bereits lange zurücklag, sondern auch ausdrücklich die psychische Belastung des Angeklagten durch die lange Verfahrensdauer gewürdigt hat, ausschließen, dass der Tatrichter dem Angeklagten zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu: BGH Beschl. v. 13.06.2008 - 2 StR 200/08).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 RVs 18/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei auf die Interessen von Zeugen

    Die im vorliegenden Fall zur Kompensation ausreichende Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK kann der Senat selbst nachholen (BGH v. 13.06.2008 - 2 StR 200/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 27.11.2008 - 3 Ss 327/08 - juris), was er hiermit tut.
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