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   OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09   

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https://dejure.org/2009,4159
OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09 (https://dejure.org/2009,4159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2009 - 3 Ss 354/09 (https://dejure.org/2009,4159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2009 - 3 Ss 354/09 (https://dejure.org/2009,4159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Verwertung und Wiedergabe eines Unfallrekonstruktionsgutachtens im Strafurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedergabe eines Sachverständigengutachtens unter Mitteilung der Anknüpfungstatsachen und der gezogenen Schlussfolgerungen an die Revisionsinstanz durch das Tatgericht

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267; ; StPO § 337

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 267; StPO § 337
    Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 Ns 100/09
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten einholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris; BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

    Lediglich bei Sachverständigengutachten, die auf der Anwendung weitgehend standardisierter Verfahren beruhen, kann ausnahmsweise die Wiedergabe des bloßen Beweisergebnisses genügen, weil in den Fällen der Routineuntersuchungen Ausbildung, Lebenserfahrung und Selbstverständnis der Richterschaft im allgemeinen eine ausreichende Gewähr bieten, dass dem Tatrichter die Möglichkeit technischer Mängel und menschlicher Fehlleistungen auch ohne entsprechende Darlegung in den Urteilsgründen bewusst gewesen sind (BGH NJW 1993, 3081, 3083; vgl. auch: BGH NStZ 1993, 95; BGH NJW 1959, 780; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

  • BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02

    Strafzumessung (verminderte Schuldfähigkeit; Pflicht zur Darlegung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten einholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris; BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

    Entsprechend wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung im Hinblick auf eine Alkoholisierung des Täters, die - was Abbauwerte etc. - angeht, ebenfalls auf anerkannten wissenschaftlichen Sätzen beruht, die Wiedergabe der Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen in einem Umfang, der Verständnis und Prüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens ermöglicht, verlangt (BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Lediglich bei Sachverständigengutachten, die auf der Anwendung weitgehend standardisierter Verfahren beruhen, kann ausnahmsweise die Wiedergabe des bloßen Beweisergebnisses genügen, weil in den Fällen der Routineuntersuchungen Ausbildung, Lebenserfahrung und Selbstverständnis der Richterschaft im allgemeinen eine ausreichende Gewähr bieten, dass dem Tatrichter die Möglichkeit technischer Mängel und menschlicher Fehlleistungen auch ohne entsprechende Darlegung in den Urteilsgründen bewusst gewesen sind (BGH NJW 1993, 3081, 3083; vgl. auch: BGH NStZ 1993, 95; BGH NJW 1959, 780; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

    Insoweit werden in der Rechtsprechung Blutalkoholanalysen, Wirkstoffanalysen bei Betäubungsmitteln, Blutgruppenbestimmungen, chemisch-toxikologische Untersuchungen, von Kraftfahrzeugsachverständigen durchgeführte Messungen, die Bewertung der Messgenauigkeit von Messeinrichtungen und daktyloskopische Gutachten genannt (vgl.: BGH NJW 2000, 1350, 1351; BGH NJW 1993, 3081, 3083; BGH NStZ 1993, 95).

  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl.: BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 = BeckRS 2008, 07743; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08 = BeckRS 2008, 11799 - jew. m.w.N.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten einholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris; BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

  • BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92

    Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Lediglich bei Sachverständigengutachten, die auf der Anwendung weitgehend standardisierter Verfahren beruhen, kann ausnahmsweise die Wiedergabe des bloßen Beweisergebnisses genügen, weil in den Fällen der Routineuntersuchungen Ausbildung, Lebenserfahrung und Selbstverständnis der Richterschaft im allgemeinen eine ausreichende Gewähr bieten, dass dem Tatrichter die Möglichkeit technischer Mängel und menschlicher Fehlleistungen auch ohne entsprechende Darlegung in den Urteilsgründen bewusst gewesen sind (BGH NJW 1993, 3081, 3083; vgl. auch: BGH NStZ 1993, 95; BGH NJW 1959, 780; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

    Insoweit werden in der Rechtsprechung Blutalkoholanalysen, Wirkstoffanalysen bei Betäubungsmitteln, Blutgruppenbestimmungen, chemisch-toxikologische Untersuchungen, von Kraftfahrzeugsachverständigen durchgeführte Messungen, die Bewertung der Messgenauigkeit von Messeinrichtungen und daktyloskopische Gutachten genannt (vgl.: BGH NJW 2000, 1350, 1351; BGH NJW 1993, 3081, 3083; BGH NStZ 1993, 95).

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten einholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris; BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ss 179/08

    Beweiswürdigung; Steuerhinterziehung; Schätzung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl.: BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 = BeckRS 2008, 07743; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08 = BeckRS 2008, 11799 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Lediglich bei Sachverständigengutachten, die auf der Anwendung weitgehend standardisierter Verfahren beruhen, kann ausnahmsweise die Wiedergabe des bloßen Beweisergebnisses genügen, weil in den Fällen der Routineuntersuchungen Ausbildung, Lebenserfahrung und Selbstverständnis der Richterschaft im allgemeinen eine ausreichende Gewähr bieten, dass dem Tatrichter die Möglichkeit technischer Mängel und menschlicher Fehlleistungen auch ohne entsprechende Darlegung in den Urteilsgründen bewusst gewesen sind (BGH NJW 1993, 3081, 3083; vgl. auch: BGH NStZ 1993, 95; BGH NJW 1959, 780; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07

    Beweiswürdigung; Mitteilung; Einlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl.: BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 = BeckRS 2008, 07743; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08 = BeckRS 2008, 11799 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 372/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Darstellung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
    In diesen Fällen sind vielmehr erhöhte Darlegungsanforderungen gegeben (vgl. BGH NStZ 2006, 296).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl. : BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 22.09.2009 - 3 Ss 354/09 - juris; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08 = BeckRS 2008, 11799 - jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/08

    Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil; Anforderungen an die

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