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   OLG Hamm, 07.07.2008 - 3 Ss 357/07   

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https://dejure.org/2008,24414
OLG Hamm, 07.07.2008 - 3 Ss 357/07 (https://dejure.org/2008,24414)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2008 - 3 Ss 357/07 (https://dejure.org/2008,24414)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 3 Ss 357/07 (https://dejure.org/2008,24414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Kenntniserlangens

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 356a
    Maßgeblicher Zeitpunkt des Kenntniserlangens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. e. Gehörsrüge nach § 356a S. 2 Strafprozessordnung (StPO)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2008 - 3 Ss 357/07
    Die Kostenentscheidung entspricht § 465 StPO (vgl. OLG Köln NStZ 2006, 181).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2008 - 3 Ss 357/07
    Maßgeblich ist die Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die behauptete Rügeverletzung ergeben kann, nicht hingegen der Zeitpunkt, zu dem der Verurteilte - ggfs. anwaltlich beraten - zur rechtlichen Einschätzung als Gehörsverletzung gelangt (BGH NStZ 2007, 236; ThürOLG Beschl. v. 27.12.2007 - 1 Ss 184/07 -juris; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 356a Rdn. 6).
  • OLG Jena, 27.12.2007 - 1 Ss 184/07
    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2008 - 3 Ss 357/07
    Maßgeblich ist die Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die behauptete Rügeverletzung ergeben kann, nicht hingegen der Zeitpunkt, zu dem der Verurteilte - ggfs. anwaltlich beraten - zur rechtlichen Einschätzung als Gehörsverletzung gelangt (BGH NStZ 2007, 236; ThürOLG Beschl. v. 27.12.2007 - 1 Ss 184/07 -juris; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 356a Rdn. 6).
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