Rechtsprechung
OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Verwendung des früheren Thor-Steinar-Logos; Begriff des "Kennzeichens"; Rechtsfolgen einer isolierten Verwendung verschiedener Runen; Aussagekraft ...
- Judicialis
StGB § 86 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB ... § 86 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 86a; ; StGB § 86a Abs. 1; ; StGB § 86a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 86a Abs. 2; ; StGB § 86a Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 86a Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 86a
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Kennzeichenverbindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
»Thor Steinar«: Revisionen erfolglos
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verwendung von "Thor Steinar"-Logo ist straffrei
Verfahrensgang
- AG Dresden, 14.12.2005 - 219 Cs 205 Js 35436/05
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 462 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").
Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).
Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223;… so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).
- BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Ohne Belang ist dabei aber, ob das Kennzeichen der Allgemeinheit bekannt ist (vgl. BGH NStZ 2003, 31;… MüKo-Steinmetz, StGB § 86 a Rdnr. 6;… LK-Laufhütte/Kuschel StGB 12. Aufl. § 86 a Rdnr. 9).Denn sie könnten sonst wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden (vgl. BGHSt 47, 354;… LK-Laufhütte/Kuschel § 86 a Rdnr. 1 m.w.N.).
Bei der Beurteilung kommt es nicht darauf an, dass das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat (vgl. BGHSt 47, 354;… MüKo-Steinmetz a.a.O. § 86 a Rdnr. 10 m.w.N.).
Zudem begründet die Verfestigung gegenseitiger Bindungen Gleichgesinnter, denen der Symbolgehalt des Kennzeichens bekannt ist, die naheliegende Gefahr einer Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation (vgl. BGHSt 47, 354 zu "zum Verwechseln ähnlich").
- KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Jedoch dominiert vorliegend keines dieser Originalkennzeichen ein Abzeichen bzw. die Wappen derart, dass es einem unbefangenen Betrachter, der die Originalkennzeichen kennt, ins Auge sticht und den Rest in den Hintergrund drängt (vgl. Brandenburgisches OLG OLG-NL 2006, 69; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223;… so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Denn es muss keine Übereinstimmung bis in die letzte Einzelheit bestehen (vgl. BGH bei Schmidt MDR 1986, 177; BVerfG NJW 06, 3050); letztlich kann dies allerdings dahinstehen, da es sich jedenfalls um ein Zeichen handelt, welches dem Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist (§ 86 a Abs. 2 StGB) und damit dem Originalkennzeichen gleichzusetzen wäre. - BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98
Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht …
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
d) Allerdings wird die isolierte Verwendung dieser Runen vom Straftatbestand des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfasst (für die entsprechende Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz vgl. BGH NStZ 1999, 87).
- OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen …
Die 2. SS-Panzerdivision "Das Reich" fällt aber als Teil- bzw. Unterorganisation der SS unter §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 - OLG Brandenburg, Urteil vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05- jeweils zitiert nach juris), so dass sich das Verwenden ihres Kennzeichens als strafbar entsprechend der vorstehenden Normen erweist. - OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
c) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Februar 2008 zum Label der Modemarke "Thor Steinar", Az. 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06, bei der mehrere strafrechtlich relevante Kennzeichen zu einem neuen Kennzeichen verbunden wurden, ohne dass ein Kennzeichen besonders hervorstach und sich seine Eigenständigkeit deshalb im Gesamtbild verlor. - LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels …
Die SS nebst ihrer kämpfenden Teilorganisation Waffen-SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation i.S.d. §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH 28.07.2005 - 3 StR 60/05, NJW 2005, 3223; OLG Dresden 12.02.2008 - 3 Ss 375/06, juris).