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   OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92   

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https://dejure.org/1993,3315
OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92 (https://dejure.org/1993,3315)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.1993 - 3 Ss 396/92 (https://dejure.org/1993,3315)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92 (https://dejure.org/1993,3315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    Wegnahme-Vollendung bei mit Sicherungsetikett versehenen Waren; Sicherungsetikett als besondere Schutzvorrichtung i.S.d § 243 I Nr. 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Diebstahl eines Kleidungsstücks; Zeitpunkt der Vollendung; Warenhaus; Warenhausdetektiv; Sicherungsetikett

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 671
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.03.1988 - 5 StR 532/87

    Diebstahl einer Jacke in einem Kaufhaus - Abgrenzung des versuchten Diebstahls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Zieht der Täter wie vorliegend der Angeklagte ein Kleidungsstück unter Beobachtung eines Warenhausdetektivs hingegen über seine Kleidung an, so hängt die Vollendung des Diebstahls von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH NStZ 1988, 270, 271).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Ware nach dem Anziehen nicht mehr als zur Warenhauskollektion gehörig erkennbar ist (vgl. BGH MDR 1969, 902; Gössel ZStW 85, 643) und der Täter aufgrund der baulichen Gestaltung des Warenhauses, des Publikumsverkehrs und/oder besonderer Gewandtheit und Schnelligkeit trotz Beobachtung entkommen kann (BGH NStZ 1988, 270, 271).

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Neuer Gewahrsam ist auch in diesem Fall in dem Augenblick begründet, in dem die Herrschaftsmacht des bisherigen Gewahrsamsinhabers vollständig aufgehoben ist (BGHSt 16, 271 ).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Die Berichtigung der Urteilsformel war schon deshalb geboten, weil die Kennzeichnung der Diebstahlshandlung als besonderer schwerer Fall nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 S. 1 StPO gehört (BGHSt 23, 254 ; BGH NJW 1988, 779 ; Kleinknecht/Meyer StPO , 40. Aufl., § 260 , Rdnr. 28; Dreher/Tröndle StGB , 45. Aufl., § 46 , Rndr. 52).
  • OLG Bremen, 04.01.1993 - Ss 75/92

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts; Anordnung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Er darf lediglich seine Befugnis nicht willkürlich ausüben, muß die Beweise erschöpfend würdigen und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die Gesetze der Logik und die Erfahrungssätze des täglichen Lebens beachten (vgl. dazu insgesamt Senatsbeschlüsse vom 12. März 1992 - 3 Ss 504/91 und vom 10.11.1992 - 3 Ss 75/92 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Die Berichtigung der Urteilsformel war schon deshalb geboten, weil die Kennzeichnung der Diebstahlshandlung als besonderer schwerer Fall nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 S. 1 StPO gehört (BGHSt 23, 254 ; BGH NJW 1988, 779 ; Kleinknecht/Meyer StPO , 40. Aufl., § 260 , Rdnr. 28; Dreher/Tröndle StGB , 45. Aufl., § 46 , Rndr. 52).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Denn die mit einer Erhöhung der Freiheitsstrafe verbundene Einbeziehung der Geldstrafe würde gegenüber dem Rechtszustand im Zeitpunkt des ersten Urteils eine Verschlechterung bedeuten, da die Freiheitsstrafe im Verhältnis zur Geldstrafe als das schwere Übel anzusehen ist (vgl. BGH JR 1989, 203, 204).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89

    Sakkos unter Mantel - § 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Dies ist nach den Anschauungen des täglichen Lebens zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1990, 1492 m.z.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.10.1984 - 1 Ss 672/84

    Jackett mit Sicherungsetikett - § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, vorangegangene Wegnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Denn die engere Körpersphäre geht der durch einen generell beherrschten Raum gebildeten Gewahrsamsphäre vor (OLG Düsseldorf aaO.; Dölling JuS 1986, 688, 690 m.w.N.).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
    Denn weder ist der Diebstahl eine heimliche Tat, noch setzt er eine Vollziehung des Gewahrsamswechsels derart voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (BGH NStZ 87, 71 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 79/18

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Voraussetzungen einer Schutzvorrichtung)

    Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der bei handlichen und leicht beweglichen Sachen in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts in der Kleidung des Täters oder in einem von diesem mitgeführten Behältnis innerhalb des Kaufhauses vollendet ist (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, Vollendung des Diebstahls durch Einstecken des Notebooks in den mitgeführten Jute-Beutel; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.; Fischer, aaO, Rn. 16 und § 242 Rn. 18 mwN; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, 29. Aufl., § 243 Rn. 25), zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1997, 2 Ss 347/97 - 98/97 II, NJW 1998, 1002; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92, MDR 1993, 671, 672).
  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Denn sie dienen nicht dem Schutz gegen einen Gewahrsamsbruch, sondern nur der Wiedererlangung des bereits an den Täter verlorengegangenen Gewahrsams durch Ergreifen des Berechtigten oder seiner Hilfspersonen (OLG Stuttgart NStZ 1985, 385; OLG Frankfurt/Main MDR 1993, 671 [672]; Ruß in LK, StGB, 11. Auflage, § 243 Rdnr. 19; KG Berlin, Beschluss vom 04. Februar 1998 - (4) 1 Ss 209/97 (135/97) -, Rdnr. 7, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1997 - 2 Ss 347/97

    Diebstahl: Sicherheitsetiketten an Warenhauswaren als Schutzvorrichtung

    Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts am Körper oder in einem Behältnis des Täters innerhalb des Warenhauses und nicht erst mit dessen Verlassen vollendet ist, zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt a.M., MDR 1993, 671 [672]; Tröndle, § 243 Rdnr. 23).

    Daß derartige Sicherheitsetiketten auch dazu geeignet und bestimmt sind, bei möglichen Tätern die Angst vor der Entdeckung und Ergreifung zu begründen und dadurch eine psychologische Hemmschwelle zu errichten, macht sie noch nicht zu Schutzvorrichtungen i.S. des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB, bei denen es sich jedenfalls um vor dem Gewahrsamsbruch physikalisch wirksame Einrichtungen handeln muß (OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt a.M., MDR 1993, 671).

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 79/1

    Sicherheitsetiketten sind keine Vorrichtungen nach § 243 I 2 Nr.2

    Sie sind nicht dazu geeignet und bestimmt, den Gewahrsamsbruch, der bei handlichen und leicht beweglichen Sachen in der Regel mit dem Verbergen des Diebesguts in der Kleidung des Täters oder in einem von diesem mitgeführten Behältnis innerhalb des Kaufhauses vollendet ist (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14, Vollendung des Diebstahls durch Einstecken des Notebooks in den mitgeführten Jute-Beutel; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 25 f.; Fischer, aaO, Rn. 16 und § 242 Rn. 18 mwN; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, 29. Aufl., § 243 Rn. 25), zu verhindern, sondern sie dienen der Wiederbeschaffung des bereits an den Täter verlorenen Gewahrsams (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1997, 2 Ss 347/97 - 98/97 II, NJW 1998, 1002; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1984 - 1 Ss 672/84, NStZ 1985, 76; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 1993 - 3 Ss 396/92, MDR 1993, 671, 672).
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