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   OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07   

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https://dejure.org/2007,12993
OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07 (https://dejure.org/2007,12993)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2007 - 3 Ss 410/07 (https://dejure.org/2007,12993)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2007 - 3 Ss 410/07 (https://dejure.org/2007,12993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer nicht strafbaren sexuelle Handlung als vom Täter gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers im Sinne eines Angriffs auf die (Geschlechts-)Ehre; Beleidigung durch eine vom Täter gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers; Begriff des Angriffs auf die ...

  • Judicialis

    StGB §§ 174 ff; ; StGB § 185

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 108
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07
    Sie stellt die Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung dar, die nach der Rechtsprechung den Tatbestand verwirklicht (BGHSt 36, 145, 148 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat nach der Neufassung des Sexualstrafrechts durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23.11.1973 mehrfach entschieden, dass durch dieses Gesetz die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun bei sexuellen Handlungen neu gezogen wurden (BGH, NJW 86, 2442; BGHSt 35, 76, 77; BGHSt 36, 145, 149).

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt vielmehr nur dann (auch) den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH NStZ 2007, 218; BGH, NStZ 93, 182; BGHSt 36, 145, 150).

    Sofern der Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllt ist, kommt die Einschränkung des Beleidigungsrechts bzw. "Verdrängung" des § 185 StGB im oben beschriebenen dagegen nicht in Betracht (BGHSt 36, 145, 150).

    Die herabsetzende Bewertung des Opfers durch die sexuelle Handlung kann ausdrücklich oder konkludent geschehen und kann sich auch aus den "besonderen Umständen" ergeben (BGHSt 36, 145, 150).

  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07
    Der Bundesgerichtshof hat nach der Neufassung des Sexualstrafrechts durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23.11.1973 mehrfach entschieden, dass durch dieses Gesetz die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun bei sexuellen Handlungen neu gezogen wurden (BGH, NJW 86, 2442; BGHSt 35, 76, 77; BGHSt 36, 145, 149).

    Die Einschränkung des Beleidigungsrechts gilt damit für Handlungen, die mit dem regelmäßigen Erscheinungsbild eines Sexualdelikts notwendig verbunden sind, darüber hinaus jedoch keinen Angriff auf die Geschlechtsehre enthalten, und nur deshalb nicht als Sexualstraftat zu ahnden sind, weil es es an einem eingrenzenden Merkmal des Tatbestandes fehlt, etwa im Einverständnis mit einem Jugendlichen vorgenommen worden sind (BGHSt 35, 76, 77).

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07
    Der Bundesgerichtshof hat nach der Neufassung des Sexualstrafrechts durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23.11.1973 mehrfach entschieden, dass durch dieses Gesetz die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun bei sexuellen Handlungen neu gezogen wurden (BGH, NJW 86, 2442; BGHSt 35, 76, 77; BGHSt 36, 145, 149).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92

    Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung als Beleidung des Opfers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07
    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt vielmehr nur dann (auch) den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH NStZ 2007, 218; BGH, NStZ 93, 182; BGHSt 36, 145, 150).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06

    Beleidigung durch sexuelle Handlung (Kundgabe der Missachtung); Körperverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07
    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt vielmehr nur dann (auch) den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH NStZ 2007, 218; BGH, NStZ 93, 182; BGHSt 36, 145, 150).
  • BGH, 26.07.2006 - 2 StR 285/06

    Beleidigung (sexuelle Ansinnen); Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07
    Allerdings können sexuelle Äußerungen und Ansinnen im Ausnahmefall eine herabsetzende Beleidigung enthalten, wenn der Täter selbst das der betroffenen Person angesonnene Verhalten als verwerflich oder ehrenrührig ansieht und durch die Äußerung zum Ausdruck bringen will, dass er dem Tatopfer eine entsprechende verachtenswerte Haltung zu Unrecht unterstellt (BGH, NStZ-RR 06, 338; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 185, Rdnr. 11 a m.w.N.).
  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Zwar stellt eine Behauptung, durch die eine Person sinngemäß einer Prostituierten gleichgestellt oder deren sexuelle Verfügbarkeit aus rein finanzieller Motivation unterstellt wird, eine Missachtung der Ehre der solcherart bezeichneten Person und damit eine tatbestandsmäßige Beleidigung dar (BGH NStZ 1992, 33; NJW 1989, 3089; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 108).
  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

    Dies stellt eine Herabwürdigung im Sinne eines erheblichen Angriffs auf ihre (Geschlechts-)Ehre dar, weil die sexuelle Selbstbestimmung als Teil des Persönlichkeitsrechts in vielfältiger Weise mit der intellektuellen, moralischen und sozialen Identität einer Person verknüpft ist, die ihrerseits Achtung beansprucht und durch eine derartige Tat herabgewürdigt wird (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 27. November 2007 - 3 Ss 410/07 -, juris Rn. 24/25).
  • AG Bingen, 11.08.2009 - 3113 Js 17555/09

    Beleidigung durch sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen

    Sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen fallen, da § 185 StGB keinen Auffangtatbestand darstellt, nach herrschender Rechtsprechung - der sich das Gericht vollumfänglich anschließt - nur dann unter die Vorschrift, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen (vgl. BGHSt 36, 135, 150; BGH NStZ 2007, 217; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 108; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 185 Rn 11; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 27. Aufl., § 185 Rn 4; BeckOK/v.Heintschel-Heinegg/Valerius, Ed. 9, § 185 Rn 30).
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