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   OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00   

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https://dejure.org/2000,24113
OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00 (https://dejure.org/2000,24113)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2000 - 3 Ss 44/00 (https://dejure.org/2000,24113)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 3 Ss 44/00 (https://dejure.org/2000,24113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Notwehr mittels illegaler Schusswaffe, Notstand, Schusswaffengebrauch, Verstoß gegen das Waffengesetz

  • RA Kotz

    Urteil in der Strafsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00
    Das angefochtene Urteil muss aus Rechtsgründen aufgehoben werden, da nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei berechtigter Notwehr nicht nur der Schusswaffengebrauch, sondern der unmittelbar zuvor in strafbarer Weise erfolgte Erwerb und der Besitz ebenfalls straffrei bleiben (so ausdrücklich Beschluss vom 18.2.1999, NStZ 99, 347).

    Soweit die Revision darauf hinweist, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 12.05.1981 (StR 109/81, NStZ 1981, 299), vom 26.10.1990 (2 StR 310/90, StV 1991, S. 63) und vom 18.02.1999 (5 StR 45/99, NStZ 1999, 347) die Strafbarkeit des Führens einer Schusswaffe lediglich insoweit verneint hat, als dieses mit dem vom Täter in Notwehr abgegebenen Schuss einherging, also das Führen der Waffe mit der Verletzungshandlung unmittelbar zusammenfiel, steht dies der Entscheidung des Senates nicht entgegen.

  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 39, 133 (137), Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 34 Rdnr. 4 m.w.N.), kommt der Rechtfertigungsgrund des § 34 StGB in Betracht, wenn die Vorbereitungen des zum Angriff Entschlossenen für das in Aussicht genommene Opfer so weit gediehen sind, dass sie eine gegenwärtige Gefahr für die bedrohten Rechtsgüter bilden; dies setzt voraus, dass die Gefahr nicht anders als durch die Tat abgewendet werden kann.
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 310/90

    Rechtfertigung des Führens einer Waffe durch Notwehr - Strafschärfende

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00
    Soweit die Revision darauf hinweist, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 12.05.1981 (StR 109/81, NStZ 1981, 299), vom 26.10.1990 (2 StR 310/90, StV 1991, S. 63) und vom 18.02.1999 (5 StR 45/99, NStZ 1999, 347) die Strafbarkeit des Führens einer Schusswaffe lediglich insoweit verneint hat, als dieses mit dem vom Täter in Notwehr abgegebenen Schuss einherging, also das Führen der Waffe mit der Verletzungshandlung unmittelbar zusammenfiel, steht dies der Entscheidung des Senates nicht entgegen.
  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81

    Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00
    Soweit die Revision darauf hinweist, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 12.05.1981 (StR 109/81, NStZ 1981, 299), vom 26.10.1990 (2 StR 310/90, StV 1991, S. 63) und vom 18.02.1999 (5 StR 45/99, NStZ 1999, 347) die Strafbarkeit des Führens einer Schusswaffe lediglich insoweit verneint hat, als dieses mit dem vom Täter in Notwehr abgegebenen Schuss einherging, also das Führen der Waffe mit der Verletzungshandlung unmittelbar zusammenfiel, steht dies der Entscheidung des Senates nicht entgegen.
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