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   OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08   

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OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08 (https://dejure.org/2009,5822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2009 - 3 Ss 561/08 (https://dejure.org/2009,5822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 3 Ss 561/08 (https://dejure.org/2009,5822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl bei falscher Adressierung der Einspruchsschrift

  • Judicialis

    StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 230; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 464 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 410 Abs. 1
    Wahrung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl bei falscher Adressierung der Einspruchsschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 Ns 17/08
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 472 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.1959 - 2 StR 357/59
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Dass der Einspruch gegen den Strafbefehl bereits verspätet und damit unzulässig war, steht der Entscheidung des Berufungsgerichts ebenfalls nicht entgegen, da dieses in solchen Fällen (auch auf die Revision des Angeklagten) das fälschlich ergangene amtsgerichtliche Sachurteil aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen hat (vgl.: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 411 Rdnr. 12; BGHSt 13, 306; BGH NJW 1975, 44; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.11.1984 - 5 Ss 349/84-312/84 I - juris; BayObLG Beschl. v. 30.08.1988 - RReg 2 St 183/88 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung einer falsch adressierten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Von diesem in anderen Gerichtszweigen anerkanntem Grundsatz (vgl.: BAG NJW 2002, 845; BayOBLG Beschl. v. 24.08.2001 - 3Z BR 231/01- juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.04.2007 - 4 U 631/06 = BeckRS 2007, 08768) im Strafprozessrecht abzuweichen, sieht der Senat keinen Anlass.
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01

    Fristwahrung durch Eingang der Beschwerdeschrift bei der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Von diesem in anderen Gerichtszweigen anerkanntem Grundsatz (vgl.: BAG NJW 2002, 845; BayOBLG Beschl. v. 24.08.2001 - 3Z BR 231/01- juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.04.2007 - 4 U 631/06 = BeckRS 2007, 08768) im Strafprozessrecht abzuweichen, sieht der Senat keinen Anlass.
  • BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88

    Wirksame Zustellung des Strafbefehls an den Zustellungsbevollmächtigten und

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Dass der Einspruch gegen den Strafbefehl bereits verspätet und damit unzulässig war, steht der Entscheidung des Berufungsgerichts ebenfalls nicht entgegen, da dieses in solchen Fällen (auch auf die Revision des Angeklagten) das fälschlich ergangene amtsgerichtliche Sachurteil aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen hat (vgl.: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 411 Rdnr. 12; BGHSt 13, 306; BGH NJW 1975, 44; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.11.1984 - 5 Ss 349/84-312/84 I - juris; BayObLG Beschl. v. 30.08.1988 - RReg 2 St 183/88 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1984 - 5 Ss 349/84
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Dass der Einspruch gegen den Strafbefehl bereits verspätet und damit unzulässig war, steht der Entscheidung des Berufungsgerichts ebenfalls nicht entgegen, da dieses in solchen Fällen (auch auf die Revision des Angeklagten) das fälschlich ergangene amtsgerichtliche Sachurteil aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen hat (vgl.: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 411 Rdnr. 12; BGHSt 13, 306; BGH NJW 1975, 44; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.11.1984 - 5 Ss 349/84-312/84 I - juris; BayObLG Beschl. v. 30.08.1988 - RReg 2 St 183/88 - juris).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Von diesem in anderen Gerichtszweigen anerkanntem Grundsatz (vgl.: BAG NJW 2002, 845; BayOBLG Beschl. v. 24.08.2001 - 3Z BR 231/01- juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.04.2007 - 4 U 631/06 = BeckRS 2007, 08768) im Strafprozessrecht abzuweichen, sieht der Senat keinen Anlass.
  • KG, 30.05.2017 - 4 Ws 71/17

    Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung: Weiterleitung der unrichtig adressierten

    Da bei einer fehlerhaften Adressierung die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts begründet wird, sobald der mit der Postverteilung betraute Bedienstete die Fehladressierung bemerkt und die Schrift an dieses Gericht weiterleitet (vgl. OLG Saarbrücken aaO [Hervorhebung durch den Senat]; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 21), ist die Sache rechtzeitig beim Amtsgericht Tiergarten eingegangen.
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