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   OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08   

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https://dejure.org/2009,4343
OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08 (https://dejure.org/2009,4343)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2009 - 3 Ss 567/08 (https://dejure.org/2009,4343)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 3 Ss 567/08 (https://dejure.org/2009,4343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    §§ 242, 243 StGB
    Besondere Sicherung gegen Wegnahme

  • openjur.de

    Verschlossenes Behältnis, Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit Protokollen, richterliche Vernehmung, Einverständnis der Verfahrensbeteiligten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 3
    Verschlossenes Behältnis, Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit Protokollen, richterliche Vernehmung, Einverständnis der Verfahrensbeteiligten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur des Einverständnisses der Beteiligten nach § 51 Abs. 2 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO); Begriff der "besonderen Sicherung gegen Wegnahme" i.S.v. § 243 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur des Einverständnisses der Beteiligten nach § 51 Abs. 2 Nr. 3 StPO; Begriff der "besonderen Sicherung gegen Wegnahme" i.S.v. § 243 Abs. 1 S. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Der Senat neigt der Auffassung zu, dass er auch dann zur Anwendung kommt, wenn kein Fall der Ersetzung der Zeugenvernehmung im engeren Sinne vorliegt (Anschluss an BGH NJW 2002, 309).

    Die Auslegung, nach der ein Ersetzen einer Zeugenaussage dann nicht vorliege, wenn sich der Zeuge in der Hauptverhandlung lediglich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen und nicht zur Sache ausgesagt hat, sei vom Gesetzeswortlaut nicht zwingend und in der Sache nicht gefordert (BGH NJW 2002, 309).

    Der Inhalt einer Aussage lässt sich häufig am Zuverlässigsten durch das Protokoll feststellen, so dass es der in § 250 StPO zum Ausdruck gebrachte Gedanke bestmöglicher Sachaufklärung sogar gebieten kann, das Protokoll zu verlesen (BGH NJW 2002, 309; Diemer in KK-StPO a.a.O.).

  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Darüber hinaus weist die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass der Zeuge, der außerhalb der Hauptverhandlung gegenüber dem Gericht - wie hier - eindeutig und endgültig erklärt, er wolle nicht aussagen, nicht mehr geladen werden muss (BGH NStZ 1986, 181; vgl. auch BGH NStZ 2001, 48 m.w.N.; Rogall in SK-StPO - Stand Juli 2003 - § 55 Rdn. 46).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1988 - 1 Ss 391/87
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Eine besondere Sicherung gegen Wegnahme liegt dabei nur dann vor, wenn durch sie die Wegnahme des Inhalts des Behältnisses nicht unwesentlich erschwert wird (OLG Frankfurt NJW 1988, 3028; Schmitz in MK-StGB Bd. 3, 2003, § 243 Rdn. 32; Wittig in BeckOK-StGB, Ed. 7, § 243 Rdn. 18.1).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03

    Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Hierzu wäre eine nicht unerhebliche Kraftentfaltung erforderlich (BGH NStZ 2000, 143; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 140, 141; Fischer StGB 55. Aufl. § 243 Rdn. 5).
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Danach setzt die Verlesung von richterlichen Niederschriften voraus, dass die Person, deren Aussage in der Hauptverhandlung verlesen wird, in dieser Hauptverhandlung nicht vernommen worden ist; hingegen soll die Verlesung unzulässig sein, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist (BGH NStZ 1996, 96 m.w.N.; BGH NStZ 1982, 342; BGH NJW 1956, 1528).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ss 179/08

    Beweiswürdigung; Steuerhinterziehung; Schätzung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08).
  • BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82

    Voraussetzungen für die Verlesung von richterlichen Niederschriften über

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Danach setzt die Verlesung von richterlichen Niederschriften voraus, dass die Person, deren Aussage in der Hauptverhandlung verlesen wird, in dieser Hauptverhandlung nicht vernommen worden ist; hingegen soll die Verlesung unzulässig sein, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist (BGH NStZ 1996, 96 m.w.N.; BGH NStZ 1982, 342; BGH NJW 1956, 1528).
  • BGH, 16.11.1999 - 1 StR 506/99

    Diebstahl; Regelbeispiel; Eindringen; Einbrechen; Einsteigen; Vollendung des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
    Hierzu wäre eine nicht unerhebliche Kraftentfaltung erforderlich (BGH NStZ 2000, 143; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 140, 141; Fischer StGB 55. Aufl. § 243 Rdn. 5).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen -

  • OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

  • BGH, 24.04.2003 - 4 StR 94/03

    Strafzumessung (Widerlegung der indiziellen Wirkung von Regelbeispielen)

  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

  • OLG Hamm, 03.07.2012 - 5 RVs 66/12

    Anforderungen an die Feststellung der inneren Tatseite des Tatbestandes der

    Dagegen ist es im Rahmen der revisionsrechtlichen Prüfung unerheblich, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH, NJW 2007, S. 384 ; OLG Hamm, Beschluss vom v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08).
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08

    Vorbelastung; Tatbestandskennziffer

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 16.05.2013 - 5 RVs 36/13

    Keine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei unzulässigen

    Dagegen ist es im Rahmen der rechtlichen Prüfung unerheblich, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise ebenso gut möglich gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2007, 384; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 Ss 567/08 -).
  • OLG Hamm, 15.02.2018 - 1 RVs 10/18

    Beweiswürdigung bei mehreren unterschiedlichen Angaben eines Zeugen.

    Dagegen ist es im Rahmen der revisionsrechtlichen Prüfung unerheblich, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - NJW 2007, S. 384; OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2009 - 3 Ss 567/08 - juris).
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