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OLG Hamm, 30.11.2000 - 3 Ss 589/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung, Begründung der formellen Rüge, keine Entschuldigungsgründe im angefochtenen Urteil
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwerfung der Berufung; Ausbleiben des Angeklagten; Hauptverhandlung; Begründung der formellen Rüge; Entschuldigungsgründe; Angefochtenes Urteil
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 329, § 344
Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Begründung der formellen Rüge; keine Entschuldigungsgründe im angefochtenen Urteil
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Revisionsbegründung - Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Revision gegen Verwerfungsurteil richtig begründen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 3 Ss 589/00
An die Zulässigkeit dieser Verfahrensrüge werden keine strengen Anforderungen gestellt (OLG Köln, StV 1989, 53). - OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99
Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen
Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 3 Ss 589/00
Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. OLG Hamm, VRS 98, 203, 204 m.w.N.).