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OLG Hamm, 18.12.2003 - 3 Ss 625/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Revisionsbegründung; Übernahme der Verantwortung durch den Verteidiger; versuchte Strafvereitelung, jugendlicher Vortäter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist und Einhaltung der Form der Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Zurechenbarkeit eines Verschulden des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344; StGB § 258
Revisionsbegründung; Übernahme der Verantwortung durch den Verteidiger; versuchte Strafvereitelung, jugendlicher Vortäter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1189
- StV 2004, 659
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren …
Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2003 - 3 Ss 625/03
Ein Vergehen mit vergleichsweise geringem zurechenbarem Schaden, - wie es hier hinsichtlich der Sachbeschädigung zu bejahen ist - vermag dagegen, selbst wenn es "bedenkenlos" begangen wird, die Schwere der Schuld nicht begründen, da das Gewicht der Straftat zu gering ist (vgl. BGH StV 1998, 332).