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OLG Hamm, 10.08.2000 - 3 Ss 683/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Berufung, gleiche Strafe bei geringerem Schuldumfang, besondere Darlegung, lückenhafte Ausführungen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 30.08.1995 - 1 Ss 110/95
Änderung des Schuldspruchs; Strafzumessung; Berufungsgericht; Schuldumfang; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2000 - 3 Ss 683/00
Will das Berufungsgericht trotz geringeren Schuldumfanges die gleiche Strafe wie das Erstgericht aussprechen, bedarf es indes einer besonderen Begründung, denn der Angeklagte hat einen Anspruch zu erfahren, warum er für ein Vergehen, das nunmehr im milderen Lichte erscheint und bei dem sogar ein deutlich niedrigerer Strafrahmen vorgeschrieben ist als der, der nach den früheren Feststellungen geboten war, gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH NJW 1983, 54 = BGH StV 1983, 14; BGH StV 1993, 26, 585; HansOLG Hamburg, StV 1995, 643; OLG Karlsruhe StV 1989, 347). - OLG Karlsruhe, 03.04.1989 - 1 Ss 53/89
Strafzumessung; Strafmilderungsgründe; Strafe
Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2000 - 3 Ss 683/00
Will das Berufungsgericht trotz geringeren Schuldumfanges die gleiche Strafe wie das Erstgericht aussprechen, bedarf es indes einer besonderen Begründung, denn der Angeklagte hat einen Anspruch zu erfahren, warum er für ein Vergehen, das nunmehr im milderen Lichte erscheint und bei dem sogar ein deutlich niedrigerer Strafrahmen vorgeschrieben ist als der, der nach den früheren Feststellungen geboten war, gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH NJW 1983, 54 = BGH StV 1983, 14; BGH StV 1993, 26, 585; HansOLG Hamburg, StV 1995, 643; OLG Karlsruhe StV 1989, 347). - BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82
Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens …
Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2000 - 3 Ss 683/00
Will das Berufungsgericht trotz geringeren Schuldumfanges die gleiche Strafe wie das Erstgericht aussprechen, bedarf es indes einer besonderen Begründung, denn der Angeklagte hat einen Anspruch zu erfahren, warum er für ein Vergehen, das nunmehr im milderen Lichte erscheint und bei dem sogar ein deutlich niedrigerer Strafrahmen vorgeschrieben ist als der, der nach den früheren Feststellungen geboten war, gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH NJW 1983, 54 = BGH StV 1983, 14; BGH StV 1993, 26, 585; HansOLG Hamburg, StV 1995, 643; OLG Karlsruhe StV 1989, 347). - BGH, 15.09.1992 - 5 StR 367/92
Strafzumessung; Aufhebung des Straufausspruchs durch das Revisionsgericht; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2000 - 3 Ss 683/00
Will das Berufungsgericht trotz geringeren Schuldumfanges die gleiche Strafe wie das Erstgericht aussprechen, bedarf es indes einer besonderen Begründung, denn der Angeklagte hat einen Anspruch zu erfahren, warum er für ein Vergehen, das nunmehr im milderen Lichte erscheint und bei dem sogar ein deutlich niedrigerer Strafrahmen vorgeschrieben ist als der, der nach den früheren Feststellungen geboten war, gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH NJW 1983, 54 = BGH StV 1983, 14; BGH StV 1993, 26, 585; HansOLG Hamburg, StV 1995, 643; OLG Karlsruhe StV 1989, 347).
- OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ss 756/00
Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall, …
Die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessungserwägungen in einer früheren Entscheidung sind kein Maßstab für die neue Strafzumessung durch das Berufungsgericht (vgl. dazu nur OLG Hamm, Beschluss vom 10. August 2000, in 3 Ss 683/00, http://www.burhoff.de).