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   OLG Hamburg, 26.08.2010 - 2 - 32/10 (RB), 3 Ss 69/10 (OWi)   

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https://dejure.org/2010,21602
OLG Hamburg, 26.08.2010 - 2 - 32/10 (RB), 3 Ss 69/10 (OWi) (https://dejure.org/2010,21602)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2010 - 2 - 32/10 (RB), 3 Ss 69/10 (OWi) (https://dejure.org/2010,21602)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2010 - 2 - 32/10 (RB), 3 Ss 69/10 (OWi) (https://dejure.org/2010,21602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Taxifahrt, Beförderungspflicht, bargeldlose Zahlung

  • openjur.de

    Bußgeldbewehrte Beförderungsverweigerung durch einen Taxifahrer: Pflicht zum Abschluss eines Beförderungsvertrags mit einem nur zu einer Bezahlung mit EC-Karte bereiten Fahrgast in Hamburg

  • Justiz Hamburg

    § 13 S 1 BOKraft, § 13 S 2 BOKraft, § 37 BOKraft, § 45 BOKraft, § 22 PBefG
    Bußgeldbewehrte Beförderungsverweigerung durch einen Taxifahrer: Pflicht zum Abschluss eines Beförderungsvertrags mit einem nur zu einer Bezahlung mit EC-Karte bereiten Fahrgast in Hamburg

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beförderungspflicht eines Taxifahrers bei einem Fahrgast mit EC-Karte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der unbaren Entgegennahme von Entgelten für Beförderungsleistungen durch Taxiunternehmer und Taxifahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der unbaren Entgegennahme von Entgelten für Beförderungsleistungen durch Taxiunternehmer und -fahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kartenzahlung im Taxi

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Taxler müssen keine bargeldlose Zahlung ermöglichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1993 - 5 Ss OWi 22/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2010 - 2-32/10
    Besteht die Möglichkeit, dass in der neuen Hauptverhandlung weitere Feststellungen getroffen werden, die eine Verurteilung begründen würden, ist die Sache zurückzuverweisen (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 85, 134, 136).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.1993 - 5 Ss OWi 9/93

    Personenbeförderung; Beförderungspflicht des Taxifahrers auf einer Kurzstrecke

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2010 - 2-32/10
    Danach liegt ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht etwa dann vor, wenn, wie im vorliegenden Fall vom Amtsgericht nicht festgestellt, ein Taxenfahrer die Beförderung eines Fahrgastes ablehnt, weil sich angesichts der Nähe des angegebenen Fahrzieles die Fahrt für ihn als nicht ausreichend lukrativ darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. März 1993, Az.: 5 Ss (OWi) 9/93 - (OWi) 53/93 I).
  • OLG Celle, 15.10.1986 - 1 Ss OWi 464/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2010 - 2-32/10
    Ist ein Fahrgast dazu nicht willens oder in der Lage, greift deshalb der mit der Beförderungspflicht einhergehende Kontrahierungszwang nicht ein und darf der Taxenunternehmer oder -fahrer den Abschluss eines Beförderungsvertrages ablehnen; die sich aus §§ 22 PBefG, 13 BOKraft ergebende Beförderungspflicht entfällt damit (so zur in dem fraglichen Punkt nicht abweichenden früheren Rechtslage schon OLG Frankfurt a.M. in DAR 1987, 60, 61 für den Wunsch eines Fahrgastes nach Bezahlung des Beförderungsentgeltes für eine Taxenfahrt mit einem Euro-Scheck und KG in VRS 38, 379, 380 für den Fall, dass der Taxenfahrer nach Beendigung der Fahrt längere Zeit auf die Herbeischaffung des Fahrpreises hätte warten müssen; vgl. Lampe, a.a.O., § 22 PBefG Rdn. 12).
  • VG Düsseldorf, 28.11.2012 - 6 L 1873/12

    Düsseldorfer Taxis dürfen keinen Zuschlag für Kreditkartenzahlung verlangen

    vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26. August 2010 - 3 Ss 69/10 u. a. -, VRS Bd. 119 (2010), S. 375 (= juris Rdnr. 30 ff.) zur inhaltsgleichen Regelung der Hamburgischen Taxenordnung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - 1 S 76.15

    Taxentarif; Neuregelung; Beförderungsentgelt, Verpflichtung zur Annahme

    Abgesehen davon, dass es nicht darauf ankommt, ob eine bestimmte Literaturmeinung der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts folgt (wie hier: Fielitz/Grätz, PBefG, AL 70, Okt. 2015, § 51, S. 7 f., wonach eine auf § 51 Abs. 1 Nr. 5 PBefG gestützte Taxentarifverordnung die Verpflichtung zur Annahme bargeldloser "Ersatz-Zahlungsmittel" konstituieren könne, wozu "die Akzeptanz von Kreditkartenzahlung" sowie die "technische Annahmemöglichkeit von Kreditkartenzahlungen" ["elektronisches Portemonnaie"] zählten; ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 - 32/10 (RB), 3 Ss 69/10 (OWi) -, juris Rn. 30, VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 L 1873/12 -, juris Rn. 56) bzw. umgekehrt das Gericht sich einer Literaturmeinung anschließt, sondern darauf, ob die Erwägungen des Gerichts rechtlich tragfähig sind, hat das Verwaltungsgericht die vorbezeichnete Kommentarstelle bei Bidinger lediglich dafür herangezogen, dass unter dem Begriff der "Zahlungsweise" von Beförderungsentgelten Regelungen zu verstehen seien, die die Art und Weise der Zahlung von Beförderungsentgelten in einer Taxe beträfen.
  • AG Hamburg, 18.08.2021 - 232 OWi 56/21

    Geldbuße gegen Taxifahrer wegen vorsätzlicher Verletzung der Beförderungspflicht

    Ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht liegt u.a. vor, wenn ein Taxifahrer die Beförderung eines Fahrgastes ablehnt, weil sich angesichts der Nähe des angegebenen Fahrzieles die Fahrt für ihn als nicht ausreichend lukrativ darstellt (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.08.2010 - Az. 2 - 32/10 (RB)).
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