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   OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03   

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OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 (https://dejure.org/2003,9188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 (https://dejure.org/2003,9188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2003 - 3 Ss 78/03 (https://dejure.org/2003,9188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, Übermaßverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermaßverbot bei Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen geringwertiger Sache

  • Judicialis

    StGB § 46; ; StGB § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StGB § 47
    Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, Übermaßverbot

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten kann auch bei einer Häufung von Diebstählen geringwertiger Sachen vorliegen (so zutreffend OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188; Beschluss des 2. Strafsenates des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -).

    Handelt es sich um einen Diebstahl einer absolut geringwertigen Sache, wie es hier bei der Entwendung von Waren im Werte von 2, 18 DM der Fall war, kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB ein Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (ebenso OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188, betreffend den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR; vgl. auch Beschluss des 2. Senats des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -, der für den Diebstahl einer Tafel Schokolade im Werte von 0, 50 EUR durch einen mehrfach vorbestraften Täter die Verhängung einer einmonatigen Freiheitsstrafe für möglicherweise nicht vertretbar, auf jeden Fall aber die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unangemessen harte Sanktion ansieht, sowie OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, das für den Diebstahl von Zigaretten im Werte von 5, 00 DM durch einen vielfach vorbestraften Täter etwa einen Monat nach seiner Haftentlassung die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig, eine einmonatige Strafe aber als angemessen angesehen hat).

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten kann auch bei einer Häufung von Diebstählen geringwertiger Sachen vorliegen (so zutreffend OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188; Beschluss des 2. Strafsenates des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -).

    Handelt es sich um einen Diebstahl einer absolut geringwertigen Sache, wie es hier bei der Entwendung von Waren im Werte von 2, 18 DM der Fall war, kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB ein Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (ebenso OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188, betreffend den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR; vgl. auch Beschluss des 2. Senats des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -, der für den Diebstahl einer Tafel Schokolade im Werte von 0, 50 EUR durch einen mehrfach vorbestraften Täter die Verhängung einer einmonatigen Freiheitsstrafe für möglicherweise nicht vertretbar, auf jeden Fall aber die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unangemessen harte Sanktion ansieht, sowie OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, das für den Diebstahl von Zigaretten im Werte von 5, 00 DM durch einen vielfach vorbestraften Täter etwa einen Monat nach seiner Haftentlassung die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig, eine einmonatige Strafe aber als angemessen angesehen hat).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Insoweit deckt sich der Grundsatz des schuldangemessenen Strafens in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 45, 187; NJW 1992, 2947; NJW 2002, 1779).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, ein gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH NJW 2000, 3010, 3013; BGHSt 34, 345).
  • OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Handelt es sich um einen Diebstahl einer absolut geringwertigen Sache, wie es hier bei der Entwendung von Waren im Werte von 2, 18 DM der Fall war, kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB ein Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (ebenso OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188, betreffend den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR; vgl. auch Beschluss des 2. Senats des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -, der für den Diebstahl einer Tafel Schokolade im Werte von 0, 50 EUR durch einen mehrfach vorbestraften Täter die Verhängung einer einmonatigen Freiheitsstrafe für möglicherweise nicht vertretbar, auf jeden Fall aber die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unangemessen harte Sanktion ansieht, sowie OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, das für den Diebstahl von Zigaretten im Werte von 5, 00 DM durch einen vielfach vorbestraften Täter etwa einen Monat nach seiner Haftentlassung die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig, eine einmonatige Strafe aber als angemessen angesehen hat).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Aus dem verfassungsrechtlich gesicherten Schuldprinzip, das seine Grundlage in Art. 1 Abs. 1 GG findet, und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Freiheitsrechten abzuleiten ist, folgt für den Bereich des staatlichen Strafens, dass die Schwere einer Straftat und das Verschulden des Täters zu der Strafe in einem gerechten Verhältnis stehen müsse (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1577, 1579).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, ein gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH NJW 2000, 3010, 3013; BGHSt 34, 345).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Insoweit deckt sich der Grundsatz des schuldangemessenen Strafens in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 45, 187; NJW 1992, 2947; NJW 2002, 1779).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Insoweit deckt sich der Grundsatz des schuldangemessenen Strafens in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 45, 187; NJW 1992, 2947; NJW 2002, 1779).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelungen bestehen nicht (vgl. BVerfGE 50, 205 = NJW 1979, 1039).
  • BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93

    Strafmilderungsgrund - Strafaussetzung - Bewährung - Urteilsgründe -

  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe

    Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl von Waren im Werte von 2, 18 DM m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07

    Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit

    Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 - ,vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07

    Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip

    Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt;

    Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, dass die obergerichtliche Rechtsprechung mehr und mehr dazu übergeht, bei der Verurteilung wegen eines Bagatelldelikts die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe als unangemessen anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 78, Senat in StraFo 2003, 99 und 177; Beschluss des 3. Strafsenat v. 20.3.2003, 3 Ss 78/03, http://www.burhoff.de), womit sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt hat.
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