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   OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01   

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https://dejure.org/2001,5933
OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01 (https://dejure.org/2001,5933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.09.2001 - 3 Ss 80/01 (https://dejure.org/2001,5933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 2001 - 3 Ss 80/01 (https://dejure.org/2001,5933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betäubungsmittel ; Ernte von Cannabispflanzen; Abschneiden von Hanfblättern; Herstellung; Unerlaubter Besitz; Auffangtatbestand; Wirkstoffmenge; Unerlaubter Anbau

  • Judicialis

    BtMG § 1; ; BtMG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 3 Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 85
  • StV 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89

    Annahme des Besitzes bei Anbau von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
    Somit tritt der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hier als subsidiär zurück (vgl. auch BGH MDR 1990, 458).

    Enthalten angebaute, geerntete oder nicht geerntete Pflanzen Betäubungsmittelwirkstoffe, so liegt neben dem Anbau auch ein Besitz von Betäubungsmittelpflanzen vor (BGH MDR 1990, 458).

  • BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
    Sobald die Wirkstoffmenge der Betäubungsmittelpflanzen die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten hat und der Besitz damit den Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllt, tritt der Besitz als Verbrechenstatbestand nicht mehr zurück, sondern verdrängt den Anbau (BayObLG StV 1998, 81; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1998 - 2 Ss 298/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
    Es kam lediglich die Verurteilung wegen Besitzes als Auffangtatbestand in Betracht, der diejenigen Fälle erfasst, in denen dem Täter zwar die Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel nachgewiesen werden kann, nicht aber auf welchem Wege er diese erlangt hatte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 88 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
    Diese anderen Tatbestandsalternativen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - so auch das Herstellen - beinhalten nämlich die Schaffung einer neuen Gefährdungslage und damit schon nach Umfang und Bedeutung der tatbestandsmäßigen Handlung größeres Unrecht als der bloße Besitz (vgl. BGHSt 42, 162).
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
    Sobald die Wirkstoffmenge der Betäubungsmittelpflanzen die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten hat und der Besitz damit den Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllt, tritt der Besitz als Verbrechenstatbestand nicht mehr zurück, sondern verdrängt den Anbau (BayObLG StV 1998, 81; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
    Weitere Ausführungen hierzu, dass der Angeklagte auch Besitz in der sich in seiner Wohnung befindlichen Betäubungsmittel hat, waren entbehrlich (siehe auch BGHSt 27, 380).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1984 - 5 Ss 209/84

    Anbau; Hanfpflanze; Betäubungsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
    Der Vorgang des Gewinnens führt wieder zur Erlangung eines Naturprodukts, welches jedoch als solches nicht konsumfertig sein muss (Klaus Weber BtMG § 2 Rdnr. 22; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 2 Rdnr. 10; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 30).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
    Es kann nun nicht mehr davon ausgegangen werden, den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als bloßen Auffangtatbestand aufzufassen, der von den Begehungsarten, die nicht zum Verbrechen hochgestuft worden sind, verdrängt werden könnte (BGH NStZ 1994, 548).
  • OLG Schleswig, 04.08.2004 - 2 Ss 103/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Vorgang des Gewinnens führt wieder zur Erlangung eines Naturprodukts, welches jedoch als solches nicht konsumfertig sein muss (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 85 (86); Weber, a. a. O. § 2 Rdn. 22 - 24).

    Bezieht sich der Besitz - wie hier - auf eine nicht geringe Menge, so tritt der Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nicht hinter den Vergehenstatbestand des Anbauens zurück (Bay ObLG, NJW 1998, 769 ; OLG Dresden, NStZ-RR 1999, 372 (372f); OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 85 (86)).

  • OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18

    Zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Anbau, der Herstellung und dem Besitz von

    Hinsichtlich des zugleich sichergestellten Blütenspitzenmaterials mit einem TCH-Anteil von 9, 4 g ist der Angeklagte allerdings ­ da es sich um bereits abgeerntetes Rauschgift aus einem früheren Anbau handelte ­ des unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig; der vom Landgericht insoweit angenommene unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt als Auffangtatbestand hinter das Herstellen zurück (BGH, Urteil vom 16, Oktober 2014 ­ 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2001 ­ 3 Ss 80/01, BeckRS 2001 30206526).
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