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   OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/2000, 3 Ss 87/00   

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https://dejure.org/2000,5723
OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/2000, 3 Ss 87/00 (https://dejure.org/2000,5723)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.2000 - 3 Ss 87/2000, 3 Ss 87/00 (https://dejure.org/2000,5723)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 3 Ss 87/2000, 3 Ss 87/00 (https://dejure.org/2000,5723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteilsgründe; Ergänzung der Urteilsgründe; Ermessen; Vollmachtsurkunde; Vollmachtnehmer; Prozessvollmacht

  • Judicialis

    OWiG § 77 b; ; StPO § 145 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 b; StPO § 145 a Abs. 1
    Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ellwangen/Jagst - 33 Js 20067/99
  • OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/2000, 3 Ss 87/00

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 24
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00
    § 145 a Abs. 1 StPO setzt beim Wahlverteidiger voraus, daß sich entweder eine ihn ermächtigende Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet oder der Verteidiger vom Betroffenen bzw. Angeklagten in der Hauptverhandlung mündlich zu Protokoll des Gerichts bevollmächtigt wird (BGHSt 41, 303; OLG Stuttgart NStZ 1988, 193; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KK-Laufhütte, StPO 4. Aufl., § 145 a Rn. 1 m.w.N.).

    Eine derartige "Blankovollmacht" ist nicht geeignet, die "vom Gesetz gewollte förmliche Sicherheit bei Zustellungsadressaten" (BGHSt 41, 303, 304) zu gewährleisten.

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00
    § 145 a Abs. 1 StPO setzt beim Wahlverteidiger voraus, daß sich entweder eine ihn ermächtigende Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet oder der Verteidiger vom Betroffenen bzw. Angeklagten in der Hauptverhandlung mündlich zu Protokoll des Gerichts bevollmächtigt wird (BGHSt 41, 303; OLG Stuttgart NStZ 1988, 193; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KK-Laufhütte, StPO 4. Aufl., § 145 a Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00
    b) Bei dieser Sachlage beganne an sich die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde (§ 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) mit der dann ausnahmsweise erforderlichen Zustellung dieses Wiedereinsetzungsbeschlusses an den Betroffenen zu laufen (vgl. BGHSt 30, 335).
  • OLG Hamm, 23.01.1991 - 3 Ss 1418/90

    Wahlverteidiger; Entgegennahme von Zustellungen; Vollmacht des Wahlverteidigers;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00
    Die Aufrechterhaltung des Mandats im übrigen genügt als Ermächtigung im Sinne des § 145 a Abs. 1 StPO nicht, weil der Verteidiger seine Tätigkeit beim Empfang von Zustellungen nicht als Beistand seines Mandanten, sondern als dessen Vertreter ausübt (vgl. OLG Hamm NJW 1991, 1317).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1987 - 3 Ss 599/87

    Gemeinsames Auftreten des Betroffenen und seines Verteidigers in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00
    § 145 a Abs. 1 StPO setzt beim Wahlverteidiger voraus, daß sich entweder eine ihn ermächtigende Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet oder der Verteidiger vom Betroffenen bzw. Angeklagten in der Hauptverhandlung mündlich zu Protokoll des Gerichts bevollmächtigt wird (BGHSt 41, 303; OLG Stuttgart NStZ 1988, 193; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KK-Laufhütte, StPO 4. Aufl., § 145 a Rn. 1 m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96

    Prozeßvollmacht ohne Namensangabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00
    Die besondere Stellung des Verteidigers im Straf- bzw. Bußgeldverfahren bedingt (etwa im Hinblick auf die begrenzte Zahl der nach § 137 Abs. 1 S. 2 StPO zugelassenen gewählten Verteidiger und die Bevollmächtigung gerade des Zustellungsempfängers) höhere Anforderungen an die förmliche Sicherheit beim Zustellungsadressaten als in anderen Verfahrensordnungen (zu den insoweit geringeren Anforderungen an die nach § 62 Abs. 3 S. 1 FGO erforderliche Prozeßvollmacht vgl. BFH NJW 1998, 264; s. auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Aufl., § 80 Rn. 8).
  • OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04

    Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht -

    Bei der Entgegennahme von Zustellungen für seinen Mandanten handelt es sich dagegen um eine Tätigkeit, die der Verteidiger als dessen Vertreter ausübt (Senatsbeschluss vom 20.05.2003 a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Jena NJW 2001, 3204; OLG Hamm NJW 1991, 1317).
  • OLG Bamberg, 29.01.2009 - 3 Ss OWi 90/09

    Ergänzung der Urteilsgründe im Falle eines nicht abgekürzten Urteils

    Hat er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und ein Urteil mit (vollständigen) Gründen aus dem internen Gerichtsbereich hinaus gegeben, scheidet - unbeschadet einer im Einzellfall eröffneten Urteilsergänzung im Wege der Urteilsberichtigung - eine Urteilsergänzung nach § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO bzw. § 77 b Abs. 2 OWiG aus (Anschluss an OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24 f.).

    3 2. Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt im vorliegenden Fall, in dem der Tatrichter - nach Rechtsmitteleinlegung am 20.10.2008 - am 30.10.2008 die am 04.11.2008 erfolgte Zustellung des am 29.10.2008 zu den Akten gebrachten, mit (nicht abgekürzten) Gründen versehenen schriftlichen Urteils angeordnet hat, mit der Zustellung dieses die Wiedereinsetzung bewilligenden Beschlusses (stRspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 15.02.2007 - 3 Ss OWi 1732/2006 - und vom 02.05.2007 - 3 Ss OWi 503/2007; BGHSt 30, 335/338 ff.; BayObLGSt 1971, 188 sowie BayObLG, Beschluss v. 29.10.2004 - 1 ObOWi 500/04; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; KK/Senge OWiG 3. Aufl. § 79 Rn. 82 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss OWi 129 B/09

    Wirksamkeit der Zustellung an den kraft Rechtsgeschäft Bevollmächtigten

    Nach den Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 21. Februar 2000 - 3 Ss 87/00 - und des KG Berlin vom 16. Juni 2008 - 3 Ws (B) 13/08 -, beide zitiert nach juris, sei jedoch die Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen - wie hier - per "Blankovollmacht" - bestellten Verteidiger nicht wirksam.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 3d A 2528/07

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Entwendung von 500 EUR durch einen

    Vgl. für das Strafverfahren OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 3 Ss 87/2000 u.a. - , Juris.
  • OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02

    Verfügen des Verteidigers über eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht;

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung einer wirksamen Zustellung an den Verteidiger gem. § 145 a Abs. 1 StPO, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 24; OLG Hamm OLGSt S. 15; Meyer-Goßner, StPO, 46. A., § 145 a Rn 8) und weder das schlichte Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung (BGHSt 41, 303; BayObLG VRS 84, 447; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) noch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht sollen ausreichen (OLG Düsseldorf VRS 93, 169; OLG Schleswig StV 1990, 12).
  • AG Neuruppin, 18.03.2013 - 84.1 OWi 239/12

    Führen der Vorlage einer sog. "Blankovollmacht" zu einer Zustellungsvollmacht

    Die besondere Stellung des Verteidigers im Straf - und Bußgeldverfahren bedingt höhere Anforderungen an die förmliche Sicherheit beim Zustellungsadressaten als in anderen Verfahrensordnungen( so auch OLG Stuttgart vom 21.02.2000 NStZ-RR 2001, 24 [OLG Stuttgart 21.02.2000 - 3 Ss 87/00]- 25 ; KG Berlin vom 16.06.2008 VRR 2008, 355 ).
  • AG Neuruppin, 18.03.2013 - 84.1 OWi 3107 JsOWi 31314/12

    Blankovollmacht, Zustellungsvollmacht

    Die besondere Stellung des Verteidigers im Straf - und Bußgeldverfahren bedingt höhere Anforderungen an die förmliche Sicherheit beim Zustellungsadressaten als in anderen Verfahrensordnungen( so auch OLG Stuttgart vom 21.02.2000 NStZ-RR 2001, 24- 25 ; KG Berlin vom 16.06.2008 VRR 2008, 355 ).
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