Weitere Entscheidung unten: KG, 30.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7573
OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06 (https://dejure.org/2008,7573)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.02.2008 - 3 Ss 89/06 (https://dejure.org/2008,7573)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 3 Ss 89/06 (https://dejure.org/2008,7573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Begriff des "Kennzeichens"; Rechtsfolgen einer isolierten Verwendung verschiedener Runen; Aussagekraft zusammengesetzter Kennzeichen

  • Judicialis

    StGB § 86 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB ... § 86 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 86a; ; StGB § 86a Abs. 1; ; StGB § 86a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 86a Abs. 2; ; StGB § 86a Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 86a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a
    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Kennzeichenverbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    »Thor Steinar«: Revisionen erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verwendung von "Thor Steinar"-Logo ist straffrei

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Thor Steinar"-Logo ist nicht strafbar nach § 86a StGB - Kein verbotenes Kennzeichen sticht besonders hervor oder dominiert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
    Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).

    Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").

    Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).

    Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223; so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
    Ohne Belang ist dabei aber, ob das Kennzeichen der Allgemeinheit bekannt ist (vgl. BGH NStZ 2003, 31; MüKo-Steinmetz, StGB § 86 a Rdnr. 6; LK-Laufhütte/Kuschel StGB 12. Aufl. § 86 a Rdnr. 9).

    Denn sie könnten sonst wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden (vgl. BGHSt 47, 354; LK-Laufhütte/Kuschel § 86 a Rdnr. 1 m.w.N.).

    Bei der Beurteilung kommt es nicht darauf an, dass das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat (vgl. BGHSt 47, 354; MüKo-Steinmetz a.a.O. § 86 a Rdnr. 10 m.w.N.).

    Zudem begründet die Verfestigung gegenseitiger Bindungen Gleichgesinnter, denen der Symbolgehalt des Kennzeichens bekannt ist, die naheliegende Gefahr einer Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation (vgl. BGHSt 47, 354 zu "zum Verwechseln ähnlich").

  • KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
    Jedoch dominiert vorliegend keines dieser Originalkennzeichen ein Abzeichen bzw. die Wappen derart, dass es einem unbefangenen Betrachter, der die Originalkennzeichen kennt, ins Auge sticht und den Rest in den Hintergrund drängt (vgl. Brandenburgisches OLG OLG-NL 2006, 69; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

    Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223; so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
    Denn es muss keine Übereinstimmung bis in die letzte Einzelheit bestehen (vgl. BGH bei Schmidt MDR 1986, 177; BVerfG NJW 06, 3050); letztlich kann dies allerdings dahinstehen, da es sich jedenfalls um ein Zeichen handelt, welches dem Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist (§ 86 a Abs. 2 StGB) und damit dem Originalkennzeichen gleichzusetzen wäre.
  • BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98

    Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
    d) Allerdings wird die isolierte Verwendung dieser Runen vom Straftatbestand des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfasst (für die entsprechende Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz vgl. BGH NStZ 1999, 87).
  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    c) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Februar 2008 zum Label der Modemarke "Thor Steinar", Az. 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06, bei der mehrere strafrechtlich relevante Kennzeichen zu einem neuen Kennzeichen verbunden wurden, ohne dass ein Kennzeichen besonders hervorstach und sich seine Eigenständigkeit deshalb im Gesamtbild verlor.
  • LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09

    Rückrufanspruch bei geringfügiger Rechtsverletzung

    Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden (3 Ss 89/06) bestätigte mit Urteil vom 12.02.2008 aufgrund der Sprungrevision der Staatsanwaltschaft den Freispruch des Trägers eines Sweatshirts mit dem "alten Logo" der Klägerin vom Vorwurf des § 86a StGB.
  • LG Köln, 21.10.2009 - 28 O 635/09
    Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden (3 Ss 89/06) bestätigte mit Urteil vom 12.02.2008 aufgrund der Sprungrevision der Staatsanwaltschaft den Freispruch des Trägers eines Sweatshirts mit dem "alten Logo" der Klägerin vom Vorwurf des § 86a StGB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,75034
KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06 (https://dejure.org/2006,75034)
KG, Entscheidung vom 30.11.2006 - 3 Ss 89/06 (https://dejure.org/2006,75034)
KG, Entscheidung vom 30. November 2006 - 3 Ss 89/06 (https://dejure.org/2006,75034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,75034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Monat und zwei Wochen; Ausgestaltung des Begründungserfordernisses bezüglich der Verhängung einer kurzen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06
    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. KG jew. a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 [OLG Karlsruhe 14.04.2003 - 3 Ss 54/03] ; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 [OLG Stuttgart 04.07.2002 - 2 Ss 138/02] f).

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 [OLG Karlsruhe 14.04.2003 - 3 Ss 54/03] f und NStZ-RR 1997, 248 [OLG Karlsruhe 23.02.1996 - 1 Ss 243/95] ).

  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Auszug aus KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06
    Dem gesetzgeberischen Gebot ist dadurch Rechnung zu tragen, dass von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. dazu und zum Folgenden KG Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - sowie StV 2004, 383, 384; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff, jeweils m.w.N.).

    Aus der Entscheidung des Gesetzgebers für eine Beschränkung der kurzen Freiheitsstrafe auf Ausnahmefälle ergeben sich auch besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktionsentscheidung im tatgerichtlichen Urteil (vgl. KG StV 2004, 383 [KG Berlin 09.12.2003 - (5) 1 Ss 404/03] ).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Auszug aus KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06
    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 [OLG Karlsruhe 14.04.2003 - 3 Ss 54/03] f und NStZ-RR 1997, 248 [OLG Karlsruhe 23.02.1996 - 1 Ss 243/95] ).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06
    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. KG jew. a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 [OLG Karlsruhe 14.04.2003 - 3 Ss 54/03] ; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 [OLG Stuttgart 04.07.2002 - 2 Ss 138/02] f).
  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

    Auszug aus KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06
    Dem gesetzgeberischen Gebot ist dadurch Rechnung zu tragen, dass von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. dazu und zum Folgenden KG Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - sowie StV 2004, 383, 384; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06
    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen; in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters bis zur Grenze des Vertretbaren hingenommen werden (BGHSt 29, 319, 320; BGH wistra 1993, 297 [BGH 24.08.1993 - 5 StR 229/93] ; NStZ 1990, 334; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 46 Rdn. 326).
  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93

    Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit

    Auszug aus KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06
    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen; in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters bis zur Grenze des Vertretbaren hingenommen werden (BGHSt 29, 319, 320; BGH wistra 1993, 297 [BGH 24.08.1993 - 5 StR 229/93] ; NStZ 1990, 334; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 46 Rdn. 326).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06
    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen; in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters bis zur Grenze des Vertretbaren hingenommen werden (BGHSt 29, 319, 320; BGH wistra 1993, 297 [BGH 24.08.1993 - 5 StR 229/93] ; NStZ 1990, 334; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 46 Rdn. 326).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht