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   OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04   

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https://dejure.org/2004,10322
OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04 (https://dejure.org/2004,10322)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2004 - 3 Ss 90/04 (https://dejure.org/2004,10322)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2004 - 3 Ss 90/04 (https://dejure.org/2004,10322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Milderungsgrund; vertypter; minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammentreffen von vertypten und nicht vertypten Milderungsgründen; Verbot der doppelten Berücksichtigung eines besonderen Milderungsgrundes; Bestimmung des Schwergewichts der Milderung; Berücksichtigung eines besonderen Strafmilderungsgrundes

  • Judicialis

    StGB § 49; ; StGB § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 49; StGB § 50
    Milderungsgrund; vertypter; minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl

Papierfundstellen

  • StV 2004, 490
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1999 - 2 StR 188/99

    Strafzumessung bei der sexuellen Nötigung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (zu vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O.; BHG bei Holtz, MDR 1985, 282; BGH, StV 1999, 490).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2004 - 3 Ss 90/04
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass sich der Tatrichter der unterschiedlichen Milderungsmöglichkeiten bewusst gewesen ist und insoweit eine Ermessensentscheidung getroffen hat (zu vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O.; BHG bei Holtz, MDR 1985, 282; BGH, StV 1999, 490).
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    Dieses Verbot der doppelten Berücksichtigung des besonderen Milderungsgrundes betrifft die Strafrahmenwahl (Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 15. April 2004, 3 Ss 90/04; siehe auch Beschluss vom 12. November 2002 in 3 Ss 848/02 und Beschluss des erkennenden Senats vom 31. Oktober 2001 in 2 Ss 940/00).
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