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   OLG Hamm, 23.09.1998 - 3 Ss 930/98   

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https://dejure.org/1998,30696
OLG Hamm, 23.09.1998 - 3 Ss 930/98 (https://dejure.org/1998,30696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1998 - 3 Ss 930/98 (https://dejure.org/1998,30696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1998 - 3 Ss 930/98 (https://dejure.org/1998,30696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Benennung des unbestimmten Rechtsmittels, Berufung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Revision, Unfallflucht, unbestimmtes Rechtsmittel, Verkehrsunfallflucht, Wechsel des Rechtsmittels

  • kanzlei-heskamp.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1998 - 3 Ss 930/98
    Ist das Rechtsmittel jedoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 345 Abs. 1 StPO und insbesondere nach Zustellung der vollständigen Urteilsgründe (vgl. BGHSt 33, 183, 189) durch Präzisierung oder Änderung einer vorläufig gewählten Bezeichnung endgültig bezeichnet worden, ist der Anfechtungsberechtigte an die getroffene Wahl gebunden.

    Eine weitere Änderung der Bezeichnung mit der Wirkung eines "Übergangs" zu einem anderen Rechtsmittel ist dann nicht mehr möglich (Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Auflage, § 335 Rdnr. 5; BGHSt 33, 183, 189).

  • BayObLG, 16.02.1984 - RReg. 1 St 327/83

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Entfernen; Unfallort; Falsch; Angaben;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1998 - 3 Ss 930/98
    Im Grundsatz traf ihn deshalb auch trotz der erklärten Einwilligung nach wie vor die Pflicht, sich weiterhin der Zeugin I. zur Feststellung seiner Person zur Verfügung zu halten (vgl. BayObLG, NJW 1984, 1365, 1365; Lackner, StGB, 21. Auflage, § 142 Rdnr. 17 m.w.N.).

    Den Angeklagten traf nämlich die Pflicht, die Feststellungen zu seiner Person unverzüglich nachträglich zu ermöglichen, nachdem er zunächst berechtigt die Unfallstelle verlassen hatte (vgl. OLG Frankfurt, NStE § 142 StGB Nr. 15; BayObLG, NJW 1984, 1365, 1366).

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