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   OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 3 Ss 99/92   

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https://dejure.org/1993,3781
OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 3 Ss 99/92 (https://dejure.org/1993,3781)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.1993 - 3 Ss 99/92 (https://dejure.org/1993,3781)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 3 Ss 99/92 (https://dejure.org/1993,3781)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufforderung; Straftat; Wehrdienst; Verweigerung; Desertieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 111 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 668
  • NStZ 1993, 389
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1984 - 3 StR 36/84 -, BGHSt 32, 310 = juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, BVerfGE 124, 300, 335 = juris, Rn. 78; OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 2010 - 2 Ss 451/09 -, juris, Rn. 25; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 Ss 317/02 -, NStZ-RR 2003, 327 = juris, Rn. 9; KG Berlin, Urteil vom 29. Juni 2001 - 1 Ss 388/00 -, NJW 2001, 2896 = juris, Rn. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Februar 1993 - 3 Ss 99/92 -, NStZ 1993, 389 = juris, Rn. 27 ff.
  • OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer

    Hingegen genügt es nicht, wenn sich die Adressaten des Aufrufs erst in der Zukunft - gegebenenfalls nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen - zu der ihnen angesonnenen Straftat entschließen sollen (OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389 (390); LK-von Bubnoff, StGB, 11. Auflage, § 111 Rdnr. 8, 8 d; Schönke-Schröder-Eser, StGB, 27. Auflage, § 111 Rdnr. 3).
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    aa) Unter einer Aufforderung i. S. des § 111 Abs. 1 StGB ist jede - auch konkludente - Kundgebung zu verstehen, die erkennbar darauf abzielt, die Aufgeforderten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren (vgl. hierzu RGSt 4, 106, 108; BGHSt 32, 310, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389 ff.; Bosch in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 111 Rdnr. 6; LK-Rosenau, StGB, 12. Aufl., § 111 Rdnr. 17; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 111 Rdnr. 2 a ff.).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Sobald der Aufruf getätigt ist, ist das Geschehen - auch und gerade für den Täter - nicht mehr steuerbar (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; BeckOK StGB/ Dallmeyer, § 111 Rn 1).
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muss bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so dass auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG, NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 389 [390]; OLG Köln, NJW 1988, 1102, und MDR 1983, 338).
  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05
    In der Aufforderung muss daher der Wunsch nach Realisierung des angesonnenen kriminellen Verhaltens deutlich werden, sie muss Appellcharakter haben (OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390).

    Aus dem Sinn und Zweck des § 111 StGB, nur besonders gefährliche Arten des Aufforderns zu erfassen, folgt zugleich die Notwendigkeit einer diesem Schutzzweck entsprechenden restriktiven Interpretation der Vorschrift (OLG Karlsruhe NStZ 93, 389): Die Äußerung muss angesichts des Schutzzwecks der Norm erkennbar darauf abzielen, die Adressaten unmittelbar zur Begehung der rechtswidrigen Tat zu motivieren (Eser aa0., § 111 Rdnr. 3; OLG Karlsruhe aa0.,390).

  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muß bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so daß auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; OLG ( Köln NJW 1988, 1102 und MDR 1983, 338).
  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00

    Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem

    In der Aufforderung muss daher der Wunsch nach Realisierung des angesonnenen kriminellen Verhaltens deutlich werden, sie muss Appellcharakter haben [vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390].
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   OLG Stuttgart, 18.03.1992 - 3 Ss 99/92   

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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. März 1992 - 3 Ss 99/92 (https://dejure.org/1992,10854)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 136
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Sigmaringen, 24.04.2007 - 9 K 1835/05

    Gewerbliche Nutzung von Waldwegen mit Schlittenhundengespannen ist

    Die Grenzen dieser Gemeinverträglichkeit und damit der zulassungsfreien Benutzung des Waldes sind jedoch dort zu ziehen, wo die Gefahr besteht, dass die Lebensgemeinschaft Wald und dessen Bewirtschaftung gestört, der Wald gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird oder die Erholung anderer beeinträchtigt wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.1992 - 3 Ss 99/92 -, NVwZ-RR 1993, 136 ff.).
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