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   OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84   

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OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84 (https://dejure.org/1984,8334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84 (https://dejure.org/1984,8334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 1984 - 3 Ss OWi 1038/84 (https://dejure.org/1984,8334)
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Eigene Feststellungen zur Frage des Entschuldigtseins sind dem Rechtsbeschwerdegericht verwehrt (vgl. KK-Senge, OWiG, 3. Aufl.; § 74 Rdnr. 56 m.w.N.; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84 in VRS 68, 55).

    Ist der vorgebrachte Entschuldigungsgrund offensichtlich ungeeignet, das Fernbleiben des Betroffenen zu entschuldigen, kann das Urteil auf diesem Mangel nicht beruhen (vgl. BayObLG, NZV 1998, 426; BayObLG, VRS 61, 48; OLG Hamm VRS 68, 55).

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

    bb) Das Urteil beruht jedoch nicht auf diesem Rechtsfehler (§§ 337 Abs. 1 StPO, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG), weil der vom Betroffenen vorgebrachte Entschuldigungsgrund in der hier vorliegenden Form von vornherein nicht geeignet war, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 187/188; OLG Hamm VRS 86, 55 [richtig: VRS 68, 55 - d. Red.] ; OLG Köln VRS 93, 186; OLG Jena VRS 93, 350).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

    Denn der Angeklagte hat mit seiner formellen Rüge inhaltlich geltend gemacht, die Strafkammer habe bei Erlass des Verwerfungsurteils die Rechtsbegriffe des "Ausbleibens" und der "nicht genügenden Entschuldigung" verkannt (vgl. OLG Hamm, NJW 1975, 1613, 1614; OLG Hamm, VRS 68, 55) und deshalb die Vorschrift des § 329 Abs. 1 StPO falsch angewendet.

    Diese Feststellungen darf das Revisionsgericht weder auf ihre Richtigkeit überprüfen, noch dürfen sie durch weitere Feststellungen ergänzt werden (vgl. BGHSt 28, 384; OLG Hamm, VRS 68, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 48 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ss 338/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

    Denn der Angeklagte hat mit seiner formellen Rüge inhaltlich geltend gemacht, die Strafkammer habe bei Erlass des Verwerfungsurteils die Rechtsbegriffe des "Ausbleibens" und der "nicht genügenden Entschuldigung" verkannt (vgl. OLG Hamm, NJW 1975, 1613, 1614; OLG Hamm, VRS 68, 55) und deshalb die Vorschrift des § 329 Abs. 1 StPO falsch angewendet.

    Diese Feststellungen darf das Revisionsgericht weder auf ihre Richtigkeit überprüfen, noch dürfen sie durch weitere Feststellungen ergänzt werden (vgl. BGHSt 28, 384; OLG Hamm, VRS 68, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 48 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.1994 - 2 Ws 215/94
    a) Zwar können unzutreffende oder rechtsirrige Auskünfte eines Verteidigers seinen Mandanten im konkreten Einzelfall entschuldigen, wenn er sich im Vertrauen auf deren Richtigkeit auf sie verläßt und deshalb weitere grundsätzlich gebotene Schritte unterläßt (BGHSt 25, 89, 92 ff.; OLG Hamm VRS 55, 275 f.; OLG Koblenz VRS 44, 290, 294; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 329 Rdnr. 29; KK-Maul StPO 3. Aufl. § 44 Rdnr. 31; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 329 Rdnr. 44. Zum Bußgeldverfahren vgl. auch Bay0bLG NStZ 1991, 341 f; DAR 1973, 215 b.R.; OLG Hamm NJW 1971, 108 f. [Ls.]; VRS 68, 55, 57; a.A. OLG Koblenz VRS 59, 141 f. [Betr.

    Dies ist im Grundsatz in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGSt 59, 277 ff. [Abbestellen der geladenen Zeugen trotz Aufrechterhaltung des Termins ohne weitere Nachricht an den Angeklagten]; OLG Oldenburg NJW 1964, 830 f. [keine Reaktion auf Mitteilung des Angeklagten, er betrachte "die Sache als erledigt" und bitte um Aufhebung des Termins]; zur entsprechenden Verfahrensgestaltung im Bußgeldverfahren [nicht beschiedener Antrag auf Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens]: Bay0bLG DAR 1978, 214 b.R.; VRS 62, 205 f.; DAR 1987, 318 b.B.; OLG Frankfurt MDR 1984, 964; OLG Hamm DAR 1977, 108 ; VRS 68, 55, 57; OLG Koblenz VRS 54, 60 f.; OLG Schleswig SchlHA 1973, 192).

  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Dies wäre dann nicht der Fall, wenn die vorgebrachten Entschuldigungsgründe offensichtlich ungeeignet waren, das Fernbleiben des Betroffenen zu entschuldigen (BayObLG VRS 61, 48; OLG Hamm VRS 68, 55; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 67, 454).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des

    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Entschuldigungsgründen im Urteil deshalb entbehrlich gewesen wäre, weil die von der Rechtsbeschwerde vorgetragen Umstände offensichtlich ungeeignet gewesen sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm VRS 68, 55 ff.; KG, Beschluss vom 07.12.2001, 2 Ss 272/01).
  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß in solchen Ausnahmefällen die Nichterörterung im Urteil unschädlich sein kann, weil das Urteil darauf nicht beruhen kann (vgl. BayObLG VRS 61, 48; OLG Hamm VRS 68, 55; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 67, 454 und SenE vom 22.10.1996 - Ss 531/96 (B) - und vom 14.01.1997 - Ss 662/96 (B) -).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung

    cc) Auf diesem Mangel einer hinreichenden Begründung beruht das Verwerfungsurteil jedoch nicht, weil die vom Betroffenen vor Erlass des Urteils vorgetragenen Entschuldigungsgründe von vornherein und offensichtlich ungeeignet waren, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (BayObLG NStZ-RR 1999, 187; VRS 61, 28; OLG Hamm VRS 68, 55; OLG Köln VRS 93, 186).
  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Im vorliegenden Fall hat sich das Amtsgericht in seinem Verwerfungsurteil zwar nicht mit dem Umstand auseinandergesetzt, daß der Verteidiger wegen Terminskollision an der Teilnahme an der Hauptverhandlung verhindert war und deswegen Vertagung beantragt hatte, doch ist die fehlende Erörterung unschädlich, da das Vorbringen offensichtlich ungeeignet war, das Fernbleiben zu entschuldigen (vgl. BayObLG VRS 61, 48; OLG Düsseldorf VRS 86, 453; OLG Hamm VRS 68, 55; Senatsentscheidung VRS 72, 442 und Senatsentscheidung vom 20.12.1995 - Ss 659/95).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 1 Ss 264/94

    Juristische Person; Persönliches Erscheinen; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge;

  • KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01

    Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils

  • OLG Jena, 10.12.1997 - 1 Ss 293/97

    Bitte um Befreiung vom persönlichen Erscheinen im Termin auf Grund beruflicher

  • OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96

    Revisibilität der Nichtentscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Anordnung

  • OLG Hamm, 18.09.2003 - 1 Ss OWi 617/03

    Verwerfungsurteil; Verlegungsantrag des Verteidigers; Ausbleiben des Angeklagten;

  • BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 305/06

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an ein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des

  • BayObLG, 06.02.1991 - 3 ObOWi 152/90
  • OLG Hamm, 20.01.1998 - 3 Ss OWi 481/97

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, Auseinandersetzung

  • BayObLG, 05.06.1992 - 2 ObOWi 94/92
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