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   OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06   

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OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06 (https://dejure.org/2006,9355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06 (https://dejure.org/2006,9355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 3 Ss OWi 112/06 (https://dejure.org/2006,9355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Kreditaufnahme zumutbar

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Kreditaufnahme zumutbar

Verfahrensgang

  • AG Bottrop - 29 OWi 39 Js 1170/05
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; erhebliche Fahrleistung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05; vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - vom 04.07.2002 - 3 Ss OWi 339/02 - vom 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - OLG Hamm NZV 1997, 185).

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).

  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).

    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).

    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03).

  • OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03).
  • KG, 10.12.2003 - 2 Ss 210/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - vorsätzliches Handeln - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Die Annahme eines drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage infolge eines Fahrverbotes ist erst gerechtfertigt, wenn die ernsthafte Gefahr des Eintritts dieser Folge auch für den Fall besteht, dass der Betroffene alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen des Fahrverbotes gering zu halten (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1541; Senatsbeschluss vom 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05 -).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe, Verlust des Artbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der Umstand, dass es sich um den erstmaligen Verstoß eines Kraftfahrers handelt, der lange Zeit ein Kraftfahrzeug unbeanstandet geführt hat, als Grund für ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes allein nicht ausreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG, Randziffer 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05; vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - vom 04.07.2002 - 3 Ss OWi 339/02 - vom 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - OLG Hamm NZV 1997, 185).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

  • KG, 10.12.2003 - 3 Ws (B) 500/03
  • OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung Entscheidung; Umstände

    Zwar hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06 - und 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06 -, denen ebenfalls Beschlüsse des erkennenden Richters im vorliegenden Verfahren zugrunde lagen, wie im vorliegenden Beschluss im Einzelnen ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats für Bußgeldsachen von der Verhängung des Regelfahrverbotes abgesehen werden kann.
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