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   OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06   

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OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 (https://dejure.org/2006,9037)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 (https://dejure.org/2006,9037)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. November 2006 - 3 Ss OWi 1516/06 (https://dejure.org/2006,9037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nichtverhängung eines Fahrverbots bei fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h; Nichtverhängung eines Fahrverbots aufgrund des Übersehens einer Herabsetzung der Geschwindigkeit auf ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Absehen vom Fahrverbot

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Absehen von Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot bei Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Lärmschutzes

  • IWW (Kurzinformation)

    Augenblicksversagen - Lärmschutz ohne erkennbaren Grund

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    aa) Wie der Senat bereits wiederholt für vergleichbare Sachverhaltskonstellationen entschieden hat (Beschlüsse des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 21.04.2006 - 3 Ss OWi 456/06 und vom 02.06.2006 - 3 Ss OWi 438/06; vgl. zuletzt auch Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 27.09.2006 - 2 Ss OWi 1151/06, rechtfertigen die getroffenen Feststellungen zugunsten des Betroffenen selbst dann nicht die Annahme eines so genannten Augenblicksversagens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; zusammenfassend Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren [2005] Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 812 bis 836 mit zahlr.

    bb) Nach den seitens des Amtsgerichts seiner Wertung zugrunde gelegten Feststellungen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Messstelle von der ab dem Ortsende Münchens durchgängig beschilderten Beschränkung auf 120 km/h durch Verkehrszeichen zunächst auf 100 km/h und sodann weiter auf 80 km/h mit dem Zusatz 'Lärmschutz' beschränkt, so dass zumindest von einer einem so genannten Geschwindigkeitstrichter vergleichbaren Verkehrssituation einer stufenweise Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mittels mehrerer nacheinander aufgestellter Vorschriftszeichen (Zeichen 274) auszugehen war, die eine Berufung auf ein Augenblicksversagen regelmäßig ausschließt (BGHSt 43, 241/251 und zuletzt z.B. OLG Koblenz NZV 2005, 383 ff.; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 25 StVG Rn. 9a und Burhoff/Deutscher Rn. 815 jeweils m.w.N.).

  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    Als grobe Pflichtverletzung i.S. der §§ 25 Abs. 1 S. 1 StVG , 4 Abs. 1 S. 1 BKatV indiziert eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch dann die Verhängung eines Fahrverbots, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO aus Gründen des Lärmschutzes und nicht der Verkehrssicherheit angeordnet ist (Anschluss an KG VRS 109, 132/133).

    cc) Auch die heute alltägliche Verkehrssituation einer gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO aus Lärmschutzgründen und nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Autobahnen angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begründet selbst dann keine eine Privilegierung rechtfertigende atypische Fallkonstellation, wenn die Umgebung für den nicht ortskundigen Autofahrer den Grund für die Lärmschutzmaßnahme nicht ohne weiteres erkennen lässt (KG VRS 109, 132/133) oder - wie hier - zusätzlich bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung über einen längeren Streckenverlauf vorausgegangen war.

  • BayObLG, 12.01.1999 - 2 ObOWi 715/98

    Glaubhaftmachung der Einlassung des Betroffenen zu seiner Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    aa) Wie der Senat bereits wiederholt für vergleichbare Sachverhaltskonstellationen entschieden hat (Beschlüsse des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 21.04.2006 - 3 Ss OWi 456/06 und vom 02.06.2006 - 3 Ss OWi 438/06; vgl. zuletzt auch Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 27.09.2006 - 2 Ss OWi 1151/06, rechtfertigen die getroffenen Feststellungen zugunsten des Betroffenen selbst dann nicht die Annahme eines so genannten Augenblicksversagens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; zusammenfassend Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren [2005] Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 812 bis 836 mit zahlr.
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    bb) Nach den seitens des Amtsgerichts seiner Wertung zugrunde gelegten Feststellungen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Messstelle von der ab dem Ortsende Münchens durchgängig beschilderten Beschränkung auf 120 km/h durch Verkehrszeichen zunächst auf 100 km/h und sodann weiter auf 80 km/h mit dem Zusatz 'Lärmschutz' beschränkt, so dass zumindest von einer einem so genannten Geschwindigkeitstrichter vergleichbaren Verkehrssituation einer stufenweise Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mittels mehrerer nacheinander aufgestellter Vorschriftszeichen (Zeichen 274) auszugehen war, die eine Berufung auf ein Augenblicksversagen regelmäßig ausschließt (BGHSt 43, 241/251 und zuletzt z.B. OLG Koblenz NZV 2005, 383 ff.; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 25 StVG Rn. 9a und Burhoff/Deutscher Rn. 815 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte Verhaltensweisen als grobe Pflichtverletzungen ansieht, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt, ist jedoch von den Gerichten zu beachten (BGHSt 38, 125/130 und 231/235; BayObLG VRS 104, 437/438).
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    Wenn auch in Bußgeldsachen an die Abfassung der Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind und gerade im Hinblick auf eine Fahrverbotsanordnung für eine der strafprozessualen Einzelfallprüfung entsprechende Prüfungs- und Darstellungsdichte (§ 267 Abs. 3 StPO ) regelmäßig nur begrenzt Raum sein wird (BGHSt 38, 106/110; BayObLG DAR 2004, 230/231), kann auf eine aussagekräftige Mitteilung etwaiger Vorahndungen in den Urteilsgründen jedenfalls dann nicht verzichtet werden, wenn schon aufgrund des Bußgeldbescheids und eines dort vorgesehenen Fahrverbotes die konkrete Möglichkeit einer Fahrverbotsverhängung nahe liegt.
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    Eine eigene Sachentscheidung ist dem Senat verwehrt, da in der neuen Verhandlung gegebenenfalls Feststellungen zu der Frage getroffen werden können, ob schon ein einmonatiges Fahrverbot für den Betroffenen - insbesondere auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG - eine unverhältnismäßige Härte darstellt (zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. zuletzt u.a. Senatsbeschluss vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/2006 = VRR 2006, 230 ff. = DAR 2006, 515 f. = ZfSch 2006, 533 ff. m. zahlr. weit. Nachw.).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte Verhaltensweisen als grobe Pflichtverletzungen ansieht, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt, ist jedoch von den Gerichten zu beachten (BGHSt 38, 125/130 und 231/235; BayObLG VRS 104, 437/438).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    Wenn auch in Bußgeldsachen an die Abfassung der Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind und gerade im Hinblick auf eine Fahrverbotsanordnung für eine der strafprozessualen Einzelfallprüfung entsprechende Prüfungs- und Darstellungsdichte (§ 267 Abs. 3 StPO ) regelmäßig nur begrenzt Raum sein wird (BGHSt 38, 106/110; BayObLG DAR 2004, 230/231), kann auf eine aussagekräftige Mitteilung etwaiger Vorahndungen in den Urteilsgründen jedenfalls dann nicht verzichtet werden, wenn schon aufgrund des Bußgeldbescheids und eines dort vorgesehenen Fahrverbotes die konkrete Möglichkeit einer Fahrverbotsverhängung nahe liegt.
  • OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/05
    Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06
    In all diesen Fällen ist die präzise Feststellung etwaiger (einschlägiger) Vorahndungen, ihres jeweiligen Rechtskrafteintritts, der Zeitpunkte der Tatbegehung und der konkreten Tatahndungen, unabdingbar (vgl. Senatsbeschluss v. 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/05 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/00

    Grobe Nachlässigkeit bei Missachtung eines Geschwindigkeitsbeschränkung

  • BayObLG, 21.07.2000 - 1 ObOWi 351/00

    Einlassung des Betroffenen zum "Augenblicksversagen"

  • OLG Bamberg, 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Feststellungen

    10 5. Ein im Einzelfall eine Ausnahme von dem an sich verwirkten Regelfahrverbot rechtfertigender besonderer Tatumstand oder gar ein privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; ferner u.a. auch OLG Bamberg VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 [Ls] = NStZ-RR 2007, 123 [Ls] sowie bereits OLG Bamberg, Beschluss vom 08.05.2005 - 2 Ss OWi 192/05) folgt schließlich auch nicht daraus, dass sich die erhebliche innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Probefahrt des kaufinteressierten Betroffenen, also mit einem für ihn unbekannten und ungewohnten Fahrzeug ereignete.
  • OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom

    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.

    Hieran ändert für sich genommen auch die ergänzende Feststellung des Amtsgerichts nichts, dass das die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzende Verkehrszeichen "vor der Messstelle nicht mehrfach wiederholt worden" sei, zumal die unmittelbar vorausgehende Erwägung, wonach auch zu berücksichtigen gewesen sei, "dass die äußeren Umstände nicht zwingend auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hindeuteten" , sondern "diese (...) 'lediglich' eingerichtet worden" sei, "um Anwohner vor Unfallgefahren oder übermäßigen Lärmbelästigungen zu schützen" , für den Senat nicht nachzuvollziehen ist (zur Frage eines Augenblicksversagens bei einer gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO allein aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung vgl. im Übrigen OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 = VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 = NStZ-RR 2007, 123 sowie schon KG VRS 109, 132 f.).

  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Denn der sich dem betroffenen Streckenabschnitt mit hoher Geschwindigkeit gleichförmig nähernde Kraftfahrzeugführer wird aufgrund der Dunkelheit das jeweilige Schutzgut der Beschränkungsanordnung (vgl. § 45 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StVO) und damit ihren Grund regelmäßig nicht schon frühzeitig erkennen und seine Fahrweise entsprechend ausrichten können (zum Vorliegen eines die Verhängung eines Fahrverbots indizierenden groben Pflichtenverstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei einer aus Gründen des Lärmschutzes gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn deren Motiv aufgrund der Umgebung oder Dunkelheit optisch für den Fahrzeugführer nicht ohne weiteres erkennbar ist, vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06).
  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 980/10

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ergänzung eines ohne Gründe

    In einem solchen Fall ist grundsätzlich die präzise Feststellung des verfahrensgegenständlichen Tatvorwurfs einschließlich der konkreten Tatzeit sowie etwaiger, insbesondere einschlägiger Vorahndungen, nämlich ihres jeweiligen Rechtskrafteintritts, des Zeitpunkts der Tatbegehung, der Art und des Umfangs des Tatvorwurfs und der konkreten Tatahndungen unabdingbar (OLG Bamberg NZV 2007, 534 sowie VerkMitt 2007 Nr. 57 = VRR 2007, 113).
  • OLG Bamberg, 27.03.2007 - 3 Ss OWi 334/07
    In einem solchen Fall ist die präzise Feststellung etwaiger (einschlägiger) Vorahndungen, ihres jeweiligen Rechtskrafteintritts, der Zeitpunkte der Tatbegehung und der konkreten Tatahndungen, unabdingbar (vgl. Senatsbeschlüsse v. 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/05 und zuletzt v. 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 = DAR 2007, 94 = NStZ-RR 2007, 123 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 643/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet wurde, berührt die Einordnung der Überschreitung als grob pflichtwidriges Verhalten i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nach gefestigter, vom Senat geteilter obergerichtlicher Rechtsprechung nicht (OLG Karlsruhe - Senat - NJW 2004, 1749; BayObLG VRS 87, 372; KG VRS 109, 132; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06, juris).
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