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   OLG Bamberg, 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05   

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OLG Bamberg, 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05 (https://dejure.org/2005,19751)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05 (https://dejure.org/2005,19751)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 3 Ss OWi 1556/05 (https://dejure.org/2005,19751)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.04.1996 - 1 ObOWi 85/96

    Geschwindigkeitsüberschreitungen - Toleranzabzug

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05
    angelasteten Höchstgeschwindigkeit nur dann auf Rechtsfehler überprüfen, wenn im Urteil dargelegt ist, wie und aufgrund welcher Anknüpfungstatsachen (Straßenverlauf im Bereich der Messstrecke, uneingeschränkte Sicht auf das vorausfahrende Fahrzeug, Leistungskriterien des Polizeifahrzeugs, Erfahrung des nachfahrenden Polizeibeamten mit solchen Geschwindigkeitsmessungen) das AG diese durch den großen Abstand bedingte Fehlerquelle eingegrenzt hat (BayObLGSt 1996, 40, 42).
  • KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht

    Eine abschließende Entscheidung ist dem Senat im Streitfall trotz des von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hervorgehobenen Umstandes nicht möglich, dass die Messstrecke hier mit 1.200 Metern deutlich länger war, als dies in der Rechtsprechung bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h gefordert wird (mind. 500 m, vgl. OLG Bamberg B. v. 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05 = DAR 2006, 517; KG B. v. 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 = DAR 2015, 99) und nach den Angaben der Zeugen der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug des Betroffenen konstant 60-70 m betrug, die Fehlerquelle durch Abstandsschwankungen daher weitgehend ausgeschlossen werden konnte.
  • KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2021 - 2 Ss OWi 88/21

    Verfolgungsabstand bei Dämmerung; Keine Verdoppelung des Fahrverbots bei nicht

    Bei der vom Betroffenen genannte Entscheidung des OLG Bamberg (DAR 2006, 517) war die Messstrecke kürzer und der Abstand hatte sich nicht ausschließbar auch noch vergrößert.
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