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OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss OWi 167/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
HwO § 1 Abs. 1; HwO § 117 Abs. 1 Nr. 1; SchwarzArbG § 8 Abs. 1 Nr. 1e; OWiG § 46; StPO § 267
Schwarzarbeit; Anforderungen; Feststellungen; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Verstößen gegen § 117 Handwerksordnung (HandwO) und § 8 Schwarzarbeitgesetz (SchwarzArbG); Revision gegen eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Ausübung des Friseurhandwerks als stehendes Gewerbe ohne Eintrag in die ...
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 39 OWi 947/07
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss OWi 167/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 18.02.2008 - 3 Ss OWi 51/08
Anforderungen an die tatrichterliche Tatsachenfeststellung bei einer Verurteilung …
Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss OWi 167/08
Die Feststellungen enthalten nicht die insoweit erforderliche Darlegung, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen die Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. Senat, Beschluss vom 18.02.2008 - 3 SsOWi 51/08; m.w.N.). - OLG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ss OWi 887/05
Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines …
Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss OWi 167/08
Dagegen kommt es nicht darauf an, ob dem Betroffenen durch die Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang zugeflossen sind; er kann auch Verlust gemacht haben (…vgl. Senat a.a.O.; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2006 - 4 SsOWi 887/05).