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   OLG Hamburg, 20.02.2019 - 2 RB 10/18 - 3 Ss OWi 168/17   

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https://dejure.org/2019,3977
OLG Hamburg, 20.02.2019 - 2 RB 10/18 - 3 Ss OWi 168/17 (https://dejure.org/2019,3977)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2019 - 2 RB 10/18 - 3 Ss OWi 168/17 (https://dejure.org/2019,3977)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 2 RB 10/18 - 3 Ss OWi 168/17 (https://dejure.org/2019,3977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • beck-blog

    Toleranzabzug im OWi-Urteil sollte schon benannt sein!

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    ProViDa-Messung vom Motorrad aus: Standardisiert nur bei Geradeausfahrt in aufrechter Position

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 255
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 25.01.2017 - 3 Ss OWi 1582/16

    Angaben zu Messtoleranzen bei 'ProViDa'-Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2019 - 3 Ss OWi 168/17
    Soweit ein standardisiertes Messverfahren zum Einsatz kam, genügt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Beweiswürdigung neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten Messergebnisse die Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (BGH, Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92. Rn. 25, 34 OLG Bamberg. Beschluss vom 25.01.2017 - 3 Ss OWi 1582/16, Rn. 6: zitiert jeweils nach juris).

    Bei dem Pro ViDa-2000-Modular Messverfahren handelt es sich grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren (siehe etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16, Rn. 10, 14; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.01.2017 - 3 Ss OWi 1582/16, Rn. 5 ff.; jeweils zitiert nach juris), bei dem zum Ausgleich systemimmanenter Messungenauigkeiten ein Toleranzabzug von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit ausreicht (OLG Hamm NZV 2011, 267, 268 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits-

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2019 - 3 Ss OWi 168/17
    Hinzu kommt, dass bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem ProViDa-System konkret angegeben werden muss, welches nach diesem System mögliche Messverfahren zur Anwendung kam, also ob aus einem stehenden Fahrzeug, durch Nachfahren mit konstantem Abstand oder durch Weg-Zeit-Messung die Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelt wurde (OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08, Rn. 19, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2019 - 3 Ss OWi 168/17
    Bei dem Pro ViDa-2000-Modular Messverfahren handelt es sich grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren (siehe etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16, Rn. 10, 14; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.01.2017 - 3 Ss OWi 1582/16, Rn. 5 ff.; jeweils zitiert nach juris), bei dem zum Ausgleich systemimmanenter Messungenauigkeiten ein Toleranzabzug von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit ausreicht (OLG Hamm NZV 2011, 267, 268 m.w.N.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2019 - 3 Ss OWi 168/17
    Soweit ein standardisiertes Messverfahren zum Einsatz kam, genügt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Beweiswürdigung neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten Messergebnisse die Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (BGH, Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92. Rn. 25, 34 OLG Bamberg. Beschluss vom 25.01.2017 - 3 Ss OWi 1582/16, Rn. 6: zitiert jeweils nach juris).
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