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   OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss OWi 228/05   

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https://dejure.org/2005,6837
OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss OWi 228/05 (https://dejure.org/2005,6837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2005 - 3 Ss OWi 228/05 (https://dejure.org/2005,6837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 3 Ss OWi 228/05 (https://dejure.org/2005,6837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nur solange eine Voreintragung nicht getilgt ist, darf sie verwertet werden

Verfahrensgang

  • AG Minden - 15 OWi 44 Js 1362/03
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss OWi 228/05
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 Ss OWi 455/06

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen; eine Tat; Tatbegriff; ausländische

    Dies hat aber lediglich zur Folge, dass in dieser Zeit nachträglich bekannt gewordene neue Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten der Tilgung alter Voreintragungen entgegenstehen können, es jedoch andererseits während der Überliegefrist bei einem Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen verbleibt (vgl. Beschlüsse des erkennenden Bußgeldsenats vom 26. Mai 2006 in 2 Ss OWi 175/06, des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 3. Mai 2005 in 3 Ss OWi 228/05 = VRR (Verkehrsrechtsreport) 2005, 233 sowie des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 28. März 2006 in 4 Ss OWi 161/06; ferner Senat in einem Vermerk vom 28. November 2005 in 2 Ss OWi 744/05; OLG Karlsruhe zfs 2005, 411; Burhoff (Herausg.)/Böttger, a.a.O., Rdn. 2209; vgl. auch Gübner in VRR 2005, 212 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot bei einem Neuverstoß vor Ablauf der

    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ss OWi 175/06

    Betriebsinhaber; Überwachungspflicht; Dauer-OWi; Überliegefrist;

    Dies hat aber lediglich zur Folge, dass in dieser Zeit nachträglich bekannt gewordene neue Ordnungswidrigkeiten der Tilgung alter Voreintragungen entgegenstehen können, es jedoch andererseits während der Überliegefrist bei einem Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen verbleibt (vgl. Beschlüsse des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 3. Mai 2005 in 3 Ss OWi 228/05 = VRR (Verkehrsrechtsreport) 2005, 233 sowie des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 28. März 2006 in 4 Ss OWi 161/06; ferner Senat in einem Vermerk vom 28. November 2005 in 2 Ss OWi 744/05; OLG Karlsruhe zfs 2005, 411 ; Burhoff (Herausg.)/Böttger, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rdn. 2209; vgl. auch Gübner in VRR 2005, 212 ff.).
  • OLG Hamm, 28.03.2006 - 4 Ss OWi 161/06

    Augenblicksversagen; Übersehen eines Verkehrsschildes; Verbot des Wendens

    In der in § 29 Abs. 7 StVG normierten Überliegefrist von einem Jahr kommt es zwar zu einer Hemmung der Tilgung von verkehrsrechtlichen Vorbelastungen mit der Folge, daß in dieser Zeit nachträglich bekannt gewordene neue Ordnungswidrigkeiten der Tilgung alter Voreintragungen entgegenstehen können, es verbleibt jedoch während der Überliegefrist bei einem Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 18. Februar 2005 - 3 Ss OWi 228/05 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06

    Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist unterliegt die Voreintragung

    Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist bleibt es zwar bei einer Eintragung im Verkehrzentralregister, jedoch unterliegt die Voreintraqunq im jetzigen Verfahren einem Verwertungsverbot (OLG Hamm 3 Ss OWi 228/05, Beschluss vom 3.5.2005, Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 29 StVG Rn. 12; Ralph Gübner, Die Änderung des Straßenverkehrsrechts durch das Justizmodernisierungsgesetz, NZV 2005, 57-62 mit Fallbeispielen) Die Voreintragung kann nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr zu einer Erhöhung des Bußgeldes oder Anordnung eines Fahrverbotes herangezogen werden.
  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07

    Geldbuße; Erhöhung; Voreintragungen; Verwertbarkeit; Fahrverbot; Absehen; Gründe

    Dies hat aber lediglich zur Folge, dass in dieser Zeit nachträglich bekannt gewordene neue Ordnungswidrigkeiten der Tilgung alter Voreintragungen entgegenstehen können, es jedoch andererseits während der Überliegefrist bei einem Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen verbleibt (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 SsOWi 228/05 - Beschluss vom 28.03.2006 - 4 SsOWi 161/06 -).
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