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   OLG Hamm, 30.04.2002 - 3 Ss OWi 237/02   

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https://dejure.org/2002,8572
OLG Hamm, 30.04.2002 - 3 Ss OWi 237/02 (https://dejure.org/2002,8572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2002 - 3 Ss OWi 237/02 (https://dejure.org/2002,8572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2002 - 3 Ss OWi 237/02 (https://dejure.org/2002,8572)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Verurteilung wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung ; Verwertbarkeit einer Zeugenaussage; Fehlende Erinnerung an konkreten Verkehrsvorgang ; Nicht verwertbare Blankettaussage; Verantwortungsübernahme für Richtigkeit des Inhalts der Anzeige ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; OWiG § 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; OWiG § 17
    Zuegenaussage; keine Erinnerung; Blankettaussage; Bezugnahme; Lichtbild; Umfang der Feststellungen; wirtschaftliche Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweiswürdigung - Zeuge erinnert sich nicht an konkreten Verkehrsverstoß

Verfahrensgang

  • AG Herford - 3 OWi 611/00
  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 3 Ss OWi 237/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2002 - 3 Ss OWi 237/02
    Indes steht der Umstand, dass der Zeuge sich an den konkreten Verkehrsvorgang nicht mehr erinnern konnte, der Verwertbarkeit seiner Aussage nicht entgegen (BGHSt 23, 213, 218; OLG Hamm, VRS 57, 291, 292; VRS 55, 134; VRS 55, 208, 209; Göhler, a.a.O., § 77 Rdnr. 15 m.w.N.).
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