Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe, Verlust des Artbeitsplatzes
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absehen von Verhängung eines Fahrverbotes bei der Befürchtung der Betroffene werde dadurch seinen Arbeitsplatz verlieren; Umfang des Ermessensspielraums des Tatrichters bei der Entscheidung über das Absehen von der Strafverfolgung; Beurteilung der besonderen Schwere der ...
- Judicialis
BKatV § 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe, Verlust des Artbeitsplatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahrverbot - Verlust des Arbeitsplatzes
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Fahrverbot, wenn Jobverlust befürchtet wird?
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Drohender Arbeitsplatzverlust muss bewiesen werden
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahrverbot - Verlust des Arbeitsplatzes
Verfahrensgang
- AG Bottrop - 29 OWi 81 Js 144/03
- OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04
Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288). - OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95
Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot …
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 17.07.2003 - 3 Ss OWi 227/03 - 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366). - OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen …
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 17.07.2003 - 3 Ss OWi 227/03 - 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366). - OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 17.07.2003 - 3 Ss OWi 227/03 - 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
- OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06
Absehen; Fahrverbot; Begründung der Entscheidung
Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der Umstand, dass es sich um den erstmaligen Verstoß eines Kraftfahrers handelt, der lange Zeit ein Kraftfahrzeug unbeanstandet geführt hat, als Grund für ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes allein nicht ausreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG, Randziffer 25 m.w.N.). - OLG Hamm, 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; erhebliche Fahrleistung des Betroffenen
Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der Umstand, dass es sich um den erstmaligen Verstoß eines Kraftfahrers handelt, der lange Zeit ein Kraftfahrzeug unbeanstandet geführt hat, als Grund für ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes allein nicht ausreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 1.7.2004 - 3 Ss OWi 327/04 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG, Rdz. 25 m. w. N.).