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   OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04   

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https://dejure.org/2004,7855
OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04 (https://dejure.org/2004,7855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04 (https://dejure.org/2004,7855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 3 Ss OWi 348/04 (https://dejure.org/2004,7855)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Darlegung des Bewusstseins der Möglichkeit, einen durch ein Fahrverbot angestrebten Erfolg auch durch Erhöhung der Geldbuße zu erreichen; Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - Erhöhung der Geldbuße und Verzicht auf Fahrverbot

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Absehen; Fahrverbot; Möglichkeit bewusst; Ansprechen in den Urteilsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot

Verfahrensgang

  • AG Essen - 41 OWi 757/03
  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04
    Andererseits müsse sich der Tatrichter aber der Möglichkeit bewusst gewesen sein, den durch das Fahrverbot angestrebten Erfolg auch mit einer erhöhten Geldbuße erreichen zu können und dies in den Entscheidungsgründen zu erkennen geben (BGHSt 38, 125, 136; BGHSt 38, 231, 236).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04
    Andererseits müsse sich der Tatrichter aber der Möglichkeit bewusst gewesen sein, den durch das Fahrverbot angestrebten Erfolg auch mit einer erhöhten Geldbuße erreichen zu können und dies in den Entscheidungsgründen zu erkennen geben (BGHSt 38, 125, 136; BGHSt 38, 231, 236).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04
    Darüber hinaus hat der Senat darauf abgestellt, dass auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24.03.1996, DAR 1996, 196 ff.) gerade kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorliege, wenn bei zutreffender Annahme eines Regelfalles ohne weitere Prüfung, ob anstelle des Fahrverbots eine Erhöhung der Geldbuße als angemessene Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit in Betracht komme, ein Fahrverbot unter Berücksichtigung der Schwere des Verkehrsverstoßes einerseits und der Sanktionsempfindlichkeit des Betroffenen andererseits verhängt werde (BVerfG, a.a.O., 199; Senat, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 2 Ss OWi 827/09

    Umfang der Feststellungen für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Der Tatrichter muss sich jedoch der Möglichkeit, von der Verhängung eines Fahrverbots unter gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße ggf. absehen zu können, bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen grundsätzlich erkennen lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03 -' vom 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03 - und vom 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1078/99 -' jew. m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04 - Hentschel/ König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 19 m.w.N.).
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