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   OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09   

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OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 (https://dejure.org/2009,30913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 (https://dejure.org/2009,30913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 3 Ss OWi 355/09 (https://dejure.org/2009,30913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer; Wertung der Zuwiderhandlungen in Gestalt der Beschäftigung einer ausländischen Haushaltshilfe ohne Arbeitsgenehmigung sowie die Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung als zwei ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 39 OWi 1346/08
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bilden mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen nur dann eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zugrunde liegenden Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann (zu vgl. BGHSt 35, 14 ff. m.w.N.; BGHSt 49, 359 ff.; BGH in NStZ 2004, 694 f.; Göhler, a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O., jeweils m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 264, Rn. 3).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reichen selbst ein Gesamtplan des Betroffenen und ein zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen für sich allein nicht zur Annahme einer solchen Verknüpfung aus (zu vgl. BGHSt 35, 14 ff.).

    Bezogen auf die Straftaten der Steuerhinterziehung und der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen hat der BGH entschieden, dass selbst dann mehrere Taten im prozessualen Sinne gegeben sind, wenn der Täter es von vornherein darauf angelegt hat, Arbeitnehmer illegal ("schwarz") zu beschäftigen und er für dieselben Arbeitnehmer innerhalb derselben Zeiträume weder Lohnsteuern anmeldet noch Beiträge zur Sozialversicherung abführt (BGH 3. Strafsenat, Beschluss v. 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bilden mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen nur dann eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zugrunde liegenden Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann (zu vgl. BGHSt 35, 14 ff. m.w.N.; BGHSt 49, 359 ff.; BGH in NStZ 2004, 694 f.; Göhler, a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O., jeweils m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 264, Rn. 3).

    Nur in diesen Fällen ist das aus der materiellrechtlichen Realkonkurrenz folgende Indiz für die Annahme unterschiedlicher prozessualer Taten widerlegt (zu vgl. BGHSt 49, 359 ff.).

  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
    Während der Straftatbestand des § 266 a StGB das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung schützt (vgl. beispielhaft BGH in NStZ 2006, 227 f.), dient § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III dem Schutz des Arbeitsmarktes und des ausländischen Arbeitnehmers.
  • OLG Hamm, 27.06.2005 - 1 Ss OWi 357/05

    Geldbuße; Feststellungen; wirtschaftliche Verhältnisse; Bußgeldkatalog; Beachtung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
    Das Rechtsbeschwerdegericht darf daher nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen von unzutreffenden Erwägungen ausgehen oder auf Ermessensfehlern beruhen oder wenn bei der Rechtsfolgenentscheidung die für das Maß der Geldbuße materiellrechtlich maßgebenden Leitgesichtspunkte (§ 17 OWiG) nicht beachtet oder nicht richtig zugrunde gelegt worden sind (zu vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 18. Februar 2005 - 1 Ss OWi 357/05).
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
    Da sich der Strafbefehl allein auf das Vorenthalten von Arbeitsentgelt bezog, konnte durch den früheren Dezernenten eine derartige, zum Strafklageverbrauch führende verbindliche "Zusicherung" über das Schicksal des Ordnungswidrigkeitenverfahrens - offensichtlich - nicht abgegeben werden (vgl. allg. zur Wirkung von "Zusagen" im Strafverfahren BGH, Urteil v. 18. April 1990 - 3 StR 252/88).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bilden mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen nur dann eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zugrunde liegenden Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann (zu vgl. BGHSt 35, 14 ff. m.w.N.; BGHSt 49, 359 ff.; BGH in NStZ 2004, 694 f.; Göhler, a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O., jeweils m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 264, Rn. 3).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Derartige Taten sind jedoch nicht von der Anklage erfasst, weil sie gegenüber den den Straftatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG erfüllenden Handlungen im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO prozessual eigenständig sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 Ss OWi 355/09, juris Rn. 14 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15

    Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid

    Er umfasst nicht nur den im Bußgeldbescheid umschriebenen Vorgang, sondern auch das gesamte Verhalten des Betroffenen, soweit es mit dem im Bußgeldbescheid bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BVerfGE 45, 434; BGH NStZ 1998, 251; BGH StPO § 264 Abs. 1, Tatidentität 4; KG wistra 2015, 159; ähnlich OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.2011, 3 RBs 248/11, abgedruckt bei juris; dass., Beschluss vom 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09, abgedruckt bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Auch reicht ein Gesamtplan nicht aus (BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [18]; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 Ss OWi 355/09, juris, Rn. 13).

    Auf diese Art und Weise würde eine dem Prozessrecht fremde Sammelstraftat geschaffen und der prozessuale Tatbegriff überdehnt (vgl. BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [19]; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 Ss OWi 355/09, juris, Rn. 12, 15).

  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

    Materiell-rechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch prozessual selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 10; BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175, 179 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 11 12 2009 - 3 Ss OWi 355/09, Rn. 13, juris).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12

    Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt:

    Werden beide Delikte begangen, stehen diese zueinander in Tatmehrheit und stellen auch nicht dieselbe Tat im prozessualen Sinne dar (OLG Hamm 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09 - juris; BGH NStZ 1988, 77 zum Verhältnis Lohnsteuerhinterziehung/Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, a.A. OLG Oldenburg 22.6.2010, 2 Ss 27/10 - juris).

    Werden beide Delikte begangen, stehen diese zueinander in Tatmehrheit und stellen auch nicht dieselbe Tat im prozessualen Sinne dar (OLG Hamm 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09 - juris; BGH NStZ 1988, 77 zum Verhältnis Lohnsteuerhinterziehung/Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, a.A. OLG Oldenburg 22.6.2010, 2 Ss 27/10 - juris).

  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09

    Keine zwei Fahrverbote in einem Urteil trotz Schonfrist

    Eine unlösbare innere Verknüpfung zweier Handlungen, die über die bloße Gleichzeitigkeit ihrer Ausführung hinausginge, liegt nicht vor, wenn der Täter mit einem Kraftfahrzeug unter Wirkung berauschender Mittel fährt und hierbei Betäubungsmittel ohne einen erkennbaren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang als Teil seines persönlichen Gewahrsams mit sich führt (BGH NStZ 2004, 694, 695; vgl. auch: Senatsbeschluss vom 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09).
  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Vorlage an den BGH; mehrere rechtlich

    Dies ist für eine innere Verknüpfung im Sinne des Tatbegriffs viel zu wenig (OLG Hamm v. 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 - juris Rn. 13); der persönliche Zusammenhang spielt allenfalls für die Zuständigkeit (§ 38 OWiG) eine Rolle.
  • OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen im

    Zutreffend weist die Staatsanwaltschaft schließlich darauf hin, dass in den Fällen des Zusammentreffens der Beschäftigung eines Ausländers ohne entsprechenden Aufenthaltstitel und der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB (bei Streit über die Frage, ob eine Tat im prozessualen Sinne vorliegt) einhellig jedenfalls vom Vorliegen mehrerer materiellrechtlicher Verstöße ausgegangen wird (OLG Hamm B. v. 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 - bei Juris Tz. 13; OLG Oldenburg PStR 2011, 115 - bei Juris Tz. 6; OLG Nürnberg StraFo 2012, 468 = wistra 2012, 450 - bei Juris Tz. 7).
  • OLG Koblenz, 12.09.2012 - 1 SsBs 77/12

    Tat bei Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr

    Dies ist für eine innere Verknüpfung im Sinne des Tatbegriffs viel zu wenig (OLG Hamm v. 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 - juris Rn. 13); der persönliche Zusammenhang spielt allenfalls für die Zuständigkeit (§ 38 OWiG) eine Rolle.
  • OLG Hamm, 05.03.2013 - 5 RVs 5/13

    Anforderungen an die Feststellungen bei Vorenthalten und Veruntreuen von

    Da sich die den Straf- und Bußgeldurteilen zugrunde liegenden Tatzeiträume - nach erfolgter Beschränkung gem. § 154 StPO - nicht decken, kann die materielle Rechtskraft des Bußgeldurteils von vornherein kein Verfolgungsverbot für die Taten der Beitragsvorenthaltung zur Folge haben (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 - Göhler, OWiG , 16. Aufl., 2012, § 84 Rn. 8a).
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