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   OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05 (1)   

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OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05 (1) (https://dejure.org/2005,5472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05 (1) (https://dejure.org/2005,5472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2005 - 3 Ss OWi 374/05 (1) (https://dejure.org/2005,5472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldverfahren ; Übersehen einer flexibel die Geschwindigkeit anzeigenden Leuchtanzeige auf der Autobahn; Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes; Frage nach ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    OWiG § 46; ; OWiG § 80 Abs. 1 n.F.; ; StPO § 465; ; StVG § 25; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; BKatV § 4 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Augenblicksversagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Übersehen einer Leuchtanzeige

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Kein Augenblicksversagen auf BAB bei hochgestellten Leuchtanzeigen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Augenblicksversagen bei Leuchtanzeige!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Übersehen von Leuchttafeln wird teuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05
    Zwar kann auch eine im Sinne der Regelbeispiele des § 4 Abs. 1 BKatV tatbestandsmäßige Handlung nicht mit einem Fahrverbot geahndet werden, wenn als Ergebnis der gebotenen Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine grobe Pflichtverletzung - sei es in objektiver oder in subjektiver Hinsicht - ausscheidet (zu vgl. BGHSt 43, 241 - 252), doch sind Umstände der vorbezeichneten Art den Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht zu entnehmen.

    Auch mit diesen Umständen wird das Amtsgericht sich in der erneuten Hauptverhandlung befassen müssen; beruht die Fehlleistung der übersehenen Geschwindigkeitsbegrenzung nämlich auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit, so scheidet ein Augenblicksversagen aus, ebenso wie in den Fällen, in denen sich die Geschwindigkeitsbegrenzung nach den örtlichen Verhältnissen aufdrängen musste (vgl. BGH NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525).

  • OLG Hamm, 30.03.2004 - 3 Ss OWi 832/03

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsverstosses ohne Angabe des Toleranzwertes bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05
    Der Tatrichter darf die Verurteilung nur auf ein Geständnis des Betroffenen stützen, wenn er sich von der Richtigkeit überzeugt hat (Senatsbeschluss vom 30.03.2004 - 3 Ss OWi 832/03 OLG Hamm (offensichtliche Schreibfehler bei Datum u. Aktenzeichen sind vom Senat korrigiert)).
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ss OWi 408/00

    Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, ausreichende

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05
    Dies bestimmt sich wiederum nach der Höhe des jeweiligen Toleranzabzugs, der z.B. bei einer im Wege der Lasermessung ermittelten Geschwindigkeit niedriger ist als bei der durch Nachfahren ermittelten (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.05.2000 - 2 Ss OWi 408/00 -).
  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04

    Augenblicksversagen, Begriff des Augenblicks; kurzes Versagen;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05
    Einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof angenommen, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Übersehen eines Verkehrsschildes beruht, hat aber klargestellt, dass dies dann nicht gilt, wenn gerade das Übersehen des Verkehrsschildes auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht (Senatsbeschluss vom 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04 -).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, autobahnähnlich ausgebaute Straße, Absehen vom

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05
    Bei ihrem Vorliegen kommt es auf die weiteren Einzelheiten der Verkehrssituation nicht mehr an (OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98 -).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05
    Die Erfüllung des Tatbestandes des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV indiziert grundsätzlich das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, so dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGH NJW 1992, 1397).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Hierzu ist vielmehr festzustellen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine Leuchtanzeige auf einer die Fahrbahn überspannenden Zeichenbrücke als so auffällig anzusehen ist, dass ein Übersehen dieser Anzeige regelmäßig nicht mehr als Augenblicksversagen angesehen werden kann (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05, juris Ls., SVR 2006, 190; AG Krefeld, Urteil vom 11.02.2019 - 36 OWi-13 Js 2107/18-700/18, BeckRS 2019, 8832), welches vielmehr voraussetzt, dass eine nur momentane Unaufmerksamkeit bzw. ein kurzzeitiges Fehlverhalten vorliegt (siehe u.a. BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01, juris Rn. 15, NJW 2003, 1118).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

    Hinzu tritt, dass die dem Senat bekannte, sich über mehrere Fahrspuren in Form einer Schilderbrücke erstreckende Wechselverkehrszeichenanlage wegen ihrer besonderen Auffälligkeit vom Fahrer bereits auf große Entfernung wahrgenommen wird und sich über einen Zeitraum von mehreren Sekunden unausweichlich in dessen Blickfeld befindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2005 - 3 Ss OWi 374/05 -, ).
  • AG Helmstedt, 11.08.2016 - 15 OWi 912 Js 19328/16

    Übersehen Wechselverkehrszeichenanlage - Geschwindigkeitsverstoß

    Übersieht der Betroffene eine - auf Bundsautobahnen häufig übliche - sich über die Breite mehrerer Fahrspuren erstreckende hochgestellte Wechselverkehrszeichenanlage, welche flexibel die Geschwindigkeitsanzeige an die gegebenen Verkehrsverhältnisse anzupassen in der Lage ist, wird wegen der besonderen Auffälligkeit dieser Wechselverkehrszeichenanlage ein Augenblicksversagen in der Regel ausgeschlossen sein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 3 Ss OWi 421/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; leichte Fahrlässigkeit; Augenblicksversagen

    Hiervon ausgehend kann von der Verhängung eines gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 BkatV indizierten Fahrverbots abgesehen werden, wenn als Ergebnis der gebotenen Würdigung der Umstände des Einzelfalls eine grobe Pflichtverletzung - sei es in objektiver oder in subjektiver Hinsicht - ausscheidet (zu vgl. BGHSt 43, 241 ff; Senatbeschluss vom 18.08.2005 - 3 SsOWi 374/05 -).
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OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 Ss OWi 374/05 (https://dejure.org/2005,10655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung möglicher beruflicher Schwierigkeiten bei Verhängung eines gerichtlichen Fahrverbots; Voraussetzungen für Annahme eines "beharrlichen Verstoßes" bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung; Anforderungen an gerichtliche Begründung bei Ablehnung einer ...

Verfahrensgang

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