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   OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07   

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OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07 (https://dejure.org/2007,17061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07 (https://dejure.org/2007,17061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2007 - 3 Ss OWi 414/07 (https://dejure.org/2007,17061)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer Geldbuße wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots; Beurteilung des Ausnahmecharakters eines konkreten Sachverhalts durch den ...

  • Judicialis

    StVO § 3; ; BKatV § 4; ; StVG § 25

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Fahrverbot - Absehen aus beruflichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Halle - 6 OWi 1154/06
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06

    Absehen vom Fahrverbot; berufliche Gründe; Begründung; Kreditaufnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Anordnung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsentscheidung vom 12.04.2006 - 3 SsOWi 140/06 - vom 04.03.2005 - 3 SsOWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 SsOWi 769/03 - vom 04.07.2002 - 3 SsOWi 339/02 - vom 06.06.2000 - 3 SsOWi 237/00 -).

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 SsOWi 140/06 - vom 04.03.2005 - 3 SsOWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 SsOWi 769/03 - vom 11.05.2004 -3 SsOWi 239/04 - vom 26.02.2002 - 3 SsOWi 1665/01 - vom 06.06.2000 - 3 SsOWi 237/00 - BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt/Main NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. N.).

  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 SsOWi 140/06 - vom 04.03.2005 - 3 SsOWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 SsOWi 769/03 - vom 11.05.2004 -3 SsOWi 239/04 - vom 26.02.2002 - 3 SsOWi 1665/01 - vom 06.06.2000 - 3 SsOWi 237/00 - BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt/Main NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04

    Fahrverbot, Absehen, Jahresurlaub, Prüfung der Angaben des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 SsOWi 140/06 - vom 04.03.2005 - 3 SsOWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 SsOWi 769/03 - vom 11.05.2004 -3 SsOWi 239/04 - vom 26.02.2002 - 3 SsOWi 1665/01 - vom 06.06.2000 - 3 SsOWi 237/00 - BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt/Main NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 SsOWi 140/06 - vom 04.03.2005 - 3 SsOWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 SsOWi 769/03 - vom 11.05.2004 -3 SsOWi 239/04 - vom 26.02.2002 - 3 SsOWi 1665/01 - vom 06.06.2000 - 3 SsOWi 237/00 - BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt/Main NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. N.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäss von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
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