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   OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04   

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https://dejure.org/2004,13238
OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04 (https://dejure.org/2004,13238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04 (https://dejure.org/2004,13238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 3 Ss OWi 43/04 (https://dejure.org/2004,13238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Überladung; Fahrlässigkeitsvorwurf; Sachverständigengutachten; Wägung; Toleranzabzug; Beweisantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ermittlung der Überladung eines Kraftfahrzeuges; Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens sowie der Vernehmung der Messperson zur Ermittlung der Überladung; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines ...

  • Judicialis

    StVZO § 34; ; StVZO § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 34; StVZO § 69
    Überladung; Fahrlässigkeitsvorwurf; Sachverständigengutachten; Wägung; Toleranzabzug; Beweisantrag

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Anforderungen an die Ausführungen im tatrichterlichen Urteil, wenn dem Betroffenen eine Überladung zur Last gelegt wird

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.1995 - 5 Ss OWi 249/95
    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04
    Insoweit besteht im Wesentlichen Einigkeit darüber, dass der Führer eines Lastkraftwagens grundsätzlich zu prüfen hat, ob die von ihm übernommene Ladung zu einer Überschreitung des für das Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht bzw. der zulässigen Achslast geführt hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002; OLG Düsseldorf, DAR 1993, 105 f und NStZ-RR 1996, 23; SchlH OLG, Beschluss vom 09.05.2000, Zit. bei Döllel/Dreeßen, SchlHA 2001, 149; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 34 StVZO, Rdnr. 16 m. w. N.).

    Streitig ist heute insoweit vor allem, ob überhaupt noch äußerlich erkennbare Anzeichen für eine Überladung gefordert werden müssen, um den Fahrlässigkeitsvorwurf zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 23) oder ob aufgrund der technischen Entwicklung und der herstellerseits vorgenommenen Verbesserungen moderner Transportfahrzeuge die herkömmlich als tauglich angesehenen Überladungsindikatoren nicht mehr als unbedingt geeignet für brauchbare Rückschlüsse auf eine bestehende Überladung angesehen werden können (vgl. OLG Stuttgart, VRS 104, 65).

  • BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01

    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04
    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Senats vom 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 OLG Hamm; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, NZV 2001, 308, je m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04
    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Senats vom 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 OLG Hamm; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, NZV 2001, 308, je m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2002 - 2 Ss 166/02

    Ordnungswidriges Überladen eines Lkw's: Sorgfaltspflichten eines Fahrzeugführers

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04
    Streitig ist heute insoweit vor allem, ob überhaupt noch äußerlich erkennbare Anzeichen für eine Überladung gefordert werden müssen, um den Fahrlässigkeitsvorwurf zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 23) oder ob aufgrund der technischen Entwicklung und der herstellerseits vorgenommenen Verbesserungen moderner Transportfahrzeuge die herkömmlich als tauglich angesehenen Überladungsindikatoren nicht mehr als unbedingt geeignet für brauchbare Rückschlüsse auf eine bestehende Überladung angesehen werden können (vgl. OLG Stuttgart, VRS 104, 65).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1992 - 5 Ss OWi 169/92
    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04
    Insoweit besteht im Wesentlichen Einigkeit darüber, dass der Führer eines Lastkraftwagens grundsätzlich zu prüfen hat, ob die von ihm übernommene Ladung zu einer Überschreitung des für das Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht bzw. der zulässigen Achslast geführt hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002; OLG Düsseldorf, DAR 1993, 105 f und NStZ-RR 1996, 23; SchlH OLG, Beschluss vom 09.05.2000, Zit. bei Döllel/Dreeßen, SchlHA 2001, 149; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 34 StVZO, Rdnr. 16 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07

    fahrlässiges Führen eines überladenen Lkw; Ermittlung einer Überladung geklärt;

    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die möglicherweise aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (OLG Hamm, Beschl. des 4. Senats v. 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04 - Beschl. v. 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 - OLG Hamm, Beschl. des 3. Senats v. 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; OLG Düsseldorf VRS 82, 233, 234; BayObLG, NZV 2001, 308, jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 34 StVZO Rdnr. 15).
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