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   OLG Hamm, 20.05.1999 - 3 Ss OWi 436/99   

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https://dejure.org/1999,7927
OLG Hamm, 20.05.1999 - 3 Ss OWi 436/99 (https://dejure.org/1999,7927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.1999 - 3 Ss OWi 436/99 (https://dejure.org/1999,7927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 3 Ss OWi 436/99 (https://dejure.org/1999,7927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die den Schuldspruch wegen eines fahrlässig begangenen Rotlichtverstoßes mit einer Gefährdung oder Sachbeschädigung tragenden Urteilsgründe

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 40 OWi 337/98
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 3 Ss OWi 436/99
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09

    Rotlichtverstoß, Rotlichtzeit, Zeugenaussagen, qualifizierter Verstoß

    Es ist zwar nicht von vornherein ausgeschlossen, auf das Vorliegen eines Rotlichverstoßes aus den Angaben von Zeugen zu schließen, die gleichzeitig das Grünlicht der Lichtzeichenanlage für den Querverkehr und das Einfahren in den Kreuzungsbereich beobachten (OLG Hamm, 3 Ss OWi 436/99).
  • OLG Celle, 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Ampelschaltplans zur

    Zwar ist es grundsätzlich erforderlich, diesen Programmablauf mitzuteilen, wenn der Schluss auf den Rotlichtverstoß aus Zeugenangaben hergeleitet wird, die nur Angaben zum Grünlicht für den Querverkehr machen können (OLG Hamm, Beschl. vom 1. September 2009 [2 Ss OWi 550/09 - juris] und vom 20.05.1999 [3 Ss OWi 436/99 - juris], Thüringer OLG, DAR 2006, 164).
  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Diese wird den gesteigerten Anforderungen an eine polizeiliche Zeitfeststellung gerecht (vgl. OLG Hamm. VRS 92, 441 sowie Beschluss vom 10.02.1998 - 1 Ss OWi 1591/97 - und Beschluss vom 20.05.1999 - 3 Ss OWi 436/99 -).".
  • OLG Hamm, 29.08.2002 - 3 Ss 729/02

    Rotlichtverstoß, qualifizierter Rotlichtverstoß, tatsächliche Feststellungen,

    Es muss aufgrund des Schaltplans positiv die Zeitspanne zwischen Umschalten des für den Betroffenen geltenden Lichtzeichens auf Rotlicht und dem Umschalten auf Grünlicht für den Querverkehr festgestellt sein (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Mai 1999 - 3 Ss OWi 436/99).
  • OLG Hamm, 07.09.1999 - 4 Ss OWi 909/99

    Durchentscheidung im Rechtsfolgenausspruch, Sachrüge, sachlich-rechtlicher Mangel

    In der Regel ist es erforderlich, daß die Schaltphasen der Lichtzeichenanlage mitgeteilt werden, denn sonst kann die Schlußfolgerung, daß bei Grünlicht für den Querverkehr der Betroffene die Haltelinie oder die Fluchtlinie der Kreuzung bei Rotlicht passiert haben muß, für das Rechtsbeschwerdegericht nicht in allen Fällen hinreichend nachprüfbar sein (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 20.05.1999 - 3 Ss OWi 436/99 -).
  • OLG Hamm, 18.11.1999 - 4 Ss OWi 1116/99

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, zulässige

    Soweit der hiesige 3. Senat für Bußgeldsachen in seinem vom Betroffenen und der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Beschluß vom 20.05.1999 (3 Ss OWi 436/99) von dieser die Besonderheiten eines innerörtlichen Rotlichtverstoßes berücksichtigenden ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung abgewichen sein sollte - ausdrückliche Feststellungen dazu, ob der Rotlichtverstoß im innerörtlichen Bereich begangen wurde, sind dem Beschluß des 3. Senats allerdings nicht zu entnehmen -, vermag sich der erkennende Senat dem nicht anzuschließen, zumal der 3. Senat seine abweichende Entscheidung nicht näher begründet hat.
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