Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.05.2000 - 3 Ss OWi 475/2000 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Wirksamkeit des Bußgeldbescheides, Schreibfehler, falscher Name des Betroffenen, Verjährungsunterbrechung,
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bußgeldbescheid; Persönliches Erscheinen; Hauptverhandlungstermin; Fernbleiben; Genügende Entschuldigung; Rechtsbeschwerde
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 300; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 46 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nicht genügende Entschuldigung beim Fernbleiben in der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 73 Js 1954/99
- OLG Hamm, 18.05.2000 - 3 Ss OWi 475/2000
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04
Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Abweichungen bei den Personalien; …
Die mit der Rechtsbeschwerde gerügten Abweichungen des Bußgeldbescheids hinsichtlich des Geburtsortes und des Geburtsdatums des Betroffenen von den zutreffenden Personalien führen nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides, da sich die Identität des Betroffenen aus den vorhandenen richtigen Angaben im Übrigen zweifelsfrei ergibt (… Göhler, OwiG, 13. Aufl., § 66 Rn. 4a, OLG Hamm, Beschluss vom 18.Mai 2000 -3 Ss OWi 475/2000-).