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   OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ss OWi 541/07   

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https://dejure.org/2007,16826
OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ss OWi 541/07 (https://dejure.org/2007,16826)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2007 - 3 Ss OWi 541/07 (https://dejure.org/2007,16826)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2007 - 3 Ss OWi 541/07 (https://dejure.org/2007,16826)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen die Überzeugung des Tatrichters bezüglich der auf dem Radarfoto abgebildeten Person; Identitätsfeststellung eines Verkehrsteilnehmers anhand eines bei einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes; Verurteilung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lichtbildidentifizierung des Fahrzeugsführers durch Richter

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Identitätsfeststellung des Betroffenen anhand eines bei einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes

Verfahrensgang

  • AG Essen - 50 OWi 167/07
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ss OWi 541/07
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ss OWi 541/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zu vgl. BGH NJW 1996, 1420) genügt in den Fällen der Identitätsfeststellung des Betroffenen anhand eines bei einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes eine gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf das bei den Akten befindliche Lichtbild, wenn das Foto so deutlich ist, dass es zur Identifizierung des Betroffenen uneingeschränkt geeignet ist.

    Überprüfbar für das Rechtsbeschwerdegericht ist lediglich die Frage, ob das Belegfoto, wenn es wie hier prozessordnungsgemäß in Bezug genommen worden ist, überhaupt geeignet ist, die Identifizierung einer Person zu ermöglichen (zu vgl. BGH NZV 96, 157).

  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 688/01

    Revisionsbegründung, Schriftform, Lesbarkeit von Ablichtungen, schwer lesbare

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ss OWi 541/07
    Ferner muss angegeben werden, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 139): Die Aufklärungsrüge ist bereits in unzulässiger Form deswegen erhoben, weil das angegebene Beweismittel nur "beispielsweise" genannt wird.
  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Dies versteht der Senat allerdings nicht als einen unmittelbaren Hinweis auf die konkrete Straferwartung, sondern nur als einen Hinweis auf die für das Erwachsenenstrafrecht herrschende Meinung, wonach die Bestellung eines Pflichtverteidigers immer dann erforderlich sein soll, wenn eine Straferwartung von mehr als einem Jahr droht (vgl. u.a. Senat in NStZ-RR 2001, 373; offenbar a.A. Urteil des hiesigen 3. Strafsenats vom 12.2. 2008, 3 Ss OWi 541/07).
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