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OLG Bamberg, 23.01.2015 - 3 Ss OWi 58/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Nichtverbescheidung eines Antrags auf Überlassung der Messdateien
- JurPC
Beweisantrag auf Überlassung der Messdateien
- rewis.io
Revisionsgründe, Beschränkung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nicht beschiedener Antrag auf Überlassung der Messdateien: unzulässige Beschränkung der Verteidigung!
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 375
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17
Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: …
Das Übergehen eines Antrags kann zu einer Beschränkung der Verteidigung im Sinne des Revisionsgrunds gemäß § 338 Nr. 8 StPO führen und gegebenenfalls den Bestand des Urteils gefährden (vgl. OLG Bamberg, 3 Ss OWi 58/15 v. 23.01.2015 - NStZ 2016, 375 ). - OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - Ss (BS) 6/16
Rechtsbeschwerde im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge einer …
Zu der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (i. V. mit § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) erforderlichen vollständigen Darlegung der hier erhobenen Verfahrensrüge hätte daher auch der Vortrag gehört, dass der Betroffene in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 1. Dezember 2015 wegen der Verweigerung der Herausgabe des kompletten Falldatensatzes einschließlich der dort gespeicherten Helligkeitsprofile durch die Bußgeldbehörde einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt, dieser Antrag abgelehnt worden ist, der Betroffene hiergegen einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hat und dieser Antrag entweder durch Gerichtsbeschluss abgelehnt oder nicht beschieden worden ist (vgl. OLG Hamm NJW 1972, 1096 f.; KG VRS 83, 428, 429; OLG Bamberg zfs 2015, 353 f.;… Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 338 Rn. 60). - OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17 Das Übergehen eines Antrags kann zu einer Beschränkung der Verteidigung im Sinne des Revisionsgrunds gemäß § 338 Nr. 8 StPO führen und gegebenenfalls den Bestand des Urteils gefährden (vgl. OLG Bamberg, 3 Ss OWi 58/15 v. 23.01.2015 - NStZ 2016, 375 ).
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17 Das Übergehen eines Antrags kann zu einer Beschränkung der Verteidigung im Sinne des Revisionsgrunds gemäß § 338 Nr. 8 StPO führen und gegebenenfalls den Bestand des Urteils gefährden (vgl. OLG Bamberg, 3 Ss OWi 58/15 v. 23.01.2015 - NStZ 2016, 375 ).
- KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16
Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien
Der Beschwerdeführer hat auch die Möglichkeit, das Urteil anzufechten (§ 333 StPO) und die gegebenenfalls von der Strafkammer bestätigte Entscheidung der Vorsitzenden u.a. unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (§ 338 Nr. 8 iVm § 147 Abs. 1 StPO) und der Verletzung der Grundsätze über das faire Verfahren überprüfen zu lassen (vgl. grundlegend BGH NStZ 2014, 347 und StV 2010, 228 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 177; OLG Bamberg zfs 2015, 353; OLG Naumburg DAR 2013, 37). - LG Lüneburg, 27.11.2015 - 26 Qs 271/15
Akteneinsicht; Beiziehung; Beschwerde; Messreihe; Ordnungswidrigkeitenverfahren
Die Ablehnung des Antrags auf Beiziehung der Daten der gesamten Messreihe des Tattages in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann aufgrund eines Rechtsmittels - auch im Rahmen eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde - überprüft werden, vgl. etwa OLG Celle, NStZ 2014, 526 und BeckRS 2013, 04159; OLG Düsseldorf, NJOZ 2015, 1717; OLG Oldenburg, Az. 2 Ss (OWi) 65/15; OLG Naumburg, BeckRS 2013, 01694; OLG Bamberg, 3 Ss OWi 58/15.