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   OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11   

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OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11 (https://dejure.org/2011,38767)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11 (https://dejure.org/2011,38767)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 3 Ss OWi 606/11 (https://dejure.org/2011,38767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Wird die rechtsfehlerhafte Entscheidung durch ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG beanstandet, kann im Rahmen der insoweit zu erhebenden Verfahrensrüge auf eine genaue und lückenlose Darstellung des Verfahrensgangs wenigstens im Vorfeld des den Einspruch ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtsbeschwerde bei Einspruchsverwerfung wegen Nichterscheinens des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Verfahrensrüge der Rechtsbeschwerde wegen rechtsfehlerhafter Entscheidung durch ein Verwerfungsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderung an die Verfahrensrüge der Rechtsbeschwerde wegen rechtsfehlerhafter Entscheidung durch ein Verwerfungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 9/05

    Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstands im Strassenverkehr;

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11
    Wird im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG mit der gebotenen Verfahrensrüge der Zulassungsgrund des Verstoßes gegen rechtliches Gehör geltend gemacht, muss dem Rügevortrag jedenfalls dann, wenn das Entschuldigungsvorbringen nicht schlicht übergangen wurde, zu entnehmen sein, ob und gegebenenfalls wie sich der Betroffene im Falle seiner Anhörung geäußert bzw. den Tatvorwurf bestritten hätte (Anschluss u.a. an OLG Rostock VRS 108, 374 ff. und OLG Hamm SVR 2009, 391 f.).

    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 02.10.2008 - 4 Ss OWi 731/08

    Verletzung rechtlichen Gehörs; rechtliches Gehör; akute Erkrankung; Verwerfung

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11
    Wird im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG mit der gebotenen Verfahrensrüge der Zulassungsgrund des Verstoßes gegen rechtliches Gehör geltend gemacht, muss dem Rügevortrag jedenfalls dann, wenn das Entschuldigungsvorbringen nicht schlicht übergangen wurde, zu entnehmen sein, ob und gegebenenfalls wie sich der Betroffene im Falle seiner Anhörung geäußert bzw. den Tatvorwurf bestritten hätte (Anschluss u.a. an OLG Rostock VRS 108, 374 ff. und OLG Hamm SVR 2009, 391 f.).

    Da das Amtsgericht das Entschuldigungsvorbringen des Betroffenen indes nicht schlicht übergangen hat, durfte auf eine entsprechende Darlegung auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden, da der Senat nur so in den Stand versetzt wird, die Begründung des Verwerfungsurteils auch mit Blick auf die Beruhensfrage auf ihre Gesetzmäßigkeit hin zu überprüfen, insbesondere der Frage nachzugehen, ob die Erwägungen, die das Amtsgericht veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen dennoch als nicht genügend entschuldigt anzusehen, einer rechtlichen Nachprüfung standhalten (OLG Rostock a.a.O.; OLG Hamm SVR 2009, 391 f.).

  • BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11
    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2007 - 2 StR 354/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Erledigung durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11
    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 2 Ss OWi 180/06

    Hauptverhandlung - Formulierung des Entbindungsantrags

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11
    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11
    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11
    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Für den Fall des ähnlich ausgestalteten Verfahrens auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 80 Abs. 1 OWiG ist nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung anerkannt, dass bei Geltendmachung des in § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG (insoweit abweichend von der Regelung des § 116 Abs. 1 StVollzG) ausdrücklich aufgeführten Zulassungsgrundes einer Verletzung rechtlichen Gehörs mit der Rüge vorzutragen ist, was im Fall der Anhörung vorgetragen worden wäre (vgl. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 04. Juli 2011 - 3 Ss OWi 606/11 -, juris).
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