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   OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07   

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https://dejure.org/2007,28180
OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07 (https://dejure.org/2007,28180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07 (https://dejure.org/2007,28180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2007 - 3 Ss OWi 641/07 (https://dejure.org/2007,28180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    StPO § 267; StVG § 25; BKatV § 4
    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; grobe Pflichtwidrigkeit; Fahrverbot; Absehen; Anforderungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots aus beruflichen Gründen; Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 150,00 EUR sowie eines Fahrverbotes von einem Monat wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Verhängung eines ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVG § 25; ; BKatV § 4

  • rabüro.de

    Zum Absehen von einem Fahrverbot aus beruflichen Gründen

  • RA Kotz

    Fahrverbot - Absehen bei beruflichen Gründen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 27.07.1992 - Ss (B) 48/92

    Grobe Pflichtverletzung; Zulässige Höchstgeschwindigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07
    Es wird damit dem Umstand Rechnung getragen, dass das Überschreiten zulässiger Höchstgeschwindigkeit in dem dort erwähnten Ausmaß regelmäßig besonders gefährlich ist und auf ein höheres Maß an Leichtsinn und Gleichgültigkeit des betreffenden Kraftfahrers gegenüber den Erfordernissen der Verkehrssicherheit hindeutet (vgl. OLG Saarbrücken NZV 1993, 38 f.).

    Insoweit bedarf es Feststellungen zur Gesamtsituation des Verkehrsverstoßes um dem Rechtsbeschwerdegericht die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Betroffene auch in subjektiver Hinsicht so verantwortungslos gehandelt hat, dass eine die Anordnung des Fahrverbots rechtfertigende grobe Pflichtverletzung gegeben war (OLG Saarbrücken NZV 1993, 38, 39).

  • OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02

    Bedingte Entlassung, zeitnahe Entscheidung, zu frühe Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07
    a) Selbst wenn man die im zweiten Absatz der Urteilsgründe wiedergegebene Einlassung des Verteidigers als erwiesene Feststellung auslegt (was zweifelhaft ist, da dem Wortlaut nach lediglich eine Verteidigereinlassung wiedergegeben, nicht aber klargestellt wird, inwieweit der dort mitgeteilte Sachverhalt als erwiesen erachtet wird), reichen die Feststellungen zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen nicht aus, damit das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen kann, ob die Verhängung eines Fahrverbots etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt (vgl. dazu OLG Hamm NZV 2002, 413).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03

    Fahrverbot - Erschütterung der Indizwirkung nur bei im Übrigen regelgemäßem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07
    Die Feststellungen erlauben es auch nicht, dem Betroffenen eine grobe Pflichtwidrigkeit allein deswegen zur Last zu legen, weil er die bereits ohne das Vorschriftzeichen maßgebliche Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO von 100 km/h immer noch nicht unwesentlich, nämlich um 23 km/h, überschritten hätte (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 123).
  • BayObLG, 24.02.2000 - 1 ObOWi 45/00

    Unrichtige Fassung der Urteilsformel

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07
    Soweit der Betroffene in dem angefochtenen Urteil (noch einmal) wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft verurteilt wird, hat dies deswegen lediglich deklaratorischen Charakter (vgl. zur Abfassung eines Tenors in derartigen Fällen: BayOLG, Beschluss vom 24.02.2000 - 1 ObOWi 45/00).
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07
    Da wegen der Wechselwirkung zwischen dem Fahrverbot und der Höhe der Geldbuße eine Beschränkung allein bezogen auf das Fahrverbot nicht zulässig ist, war der Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch insgesamt zu beziehen (vgl. BayOLG NZV 2000, 50 f.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07
    Ein Fahrverbot wegen grober Pflichtverletzung darf aber auch im Fall einer objektiv schwerwiegenden und gefährlichen Straßenverkehrsordnungswidrigkeit nicht angeordnet werden, wenn dem Kraftfahrer nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt (BGH NJW 1997, 3252, 3253).
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