Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 663/07 |
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Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Bestimmung zur Anleinpflicht von Hunden
Verfahrensgang
- AG Essen - 47 OWi 44 Js 1149/07
- AG Essen, 04.07.2007 - 47 OWi 367/07
- OLG Hamm, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 663/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1043/02
generelle Anleinpflicht für Hunde, Ausnahmeregelung, Satzung, Übermaßgebot
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 663/07
In der Entscheidung ist weiter ausgeführt, dass das Übermaßverbot dann nicht verletzt ist, wenn kommunale Verordnungen von dem weitgehenden Leinenzwang "beschränkte öffentliche Flächen, die als solche kenntlich gemacht sind, davon jedoch, jedenfalls zu bestimmten Zeiten, ausnehmen." Dieser Entscheidung ist der hiesige 2. Senat für Bußgeldsachen in seinem Beschluss vom 09.12.2002 (2 Ss OWi 1043/02) ausdrücklich beigetreten und hat zur Rechtsmäßigkeit der die Anleinpflicht betreffenden Bestimmungen der Verordnung weiter ausgeführt, dass zumindest die Frage, ob eine generelle Ausnahme vorgesehen ist, unmittelbar in der Verordnung zugleich mit der Frage, wer für die Bestimmung der Ausnahme im Detail zuständig ist, geregelt sein muss. - OLG Hamm, 08.04.2001 - 5 Ss OWi 1225/00
Anleinpflicht für Hunde; Übermaßverbot
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 663/07
Der hiesige 5. Senat für Bußgeldsachen hat in seinem Beschluss vom 08.04.2001 (5 Ss OWi 1225/00) ausgeführt, dass ein genereller Leinenzwang ohne räumliche oder zeitliche Ausnahme unverhältnismäßig ist und damit - als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverstoß - unzulässig ist.
- OLG Köln, 28.02.2013 - 1 RBs 59/13
Verstoß einer kommunalen Verordnung gegen das Übermaßverbot bei Leinenzwang von …
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts kommt nur bei Rechtsfragen in Betracht, die entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und abstraktionsfähig sind (vgl. hierzu auch OLG Hamm vom 04.10.2007 - 3 Ss OWi 663/07, zitiert über jurion).Denn in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits hinreichend geklärt, welche Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Bestimmung zur Anleinpflicht von Hunden zu stellen sind (vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 28.02.2003 - IV-2b Ss (OWi) 201/02 - (OWi) 86/02 I [Senat: = NStZ-RR 2003, 281] ; OLG Düsseldorf vom 09.05.2006 - IV-5 Ss-OWi 73/06 - (OWi) 54/06 I; OLG Hamm vom 09.12.2002 - 2 Ss (OWi) 1043/02; OLG Hamm vom 04.10.2007 - 3 Ss OWi 663/07, jeweils zitiert über jurion; sowie ... OLG Düsseldorf vom 14.12.2006 - IV-5 Ss (OWi) 205/06 - (OWi) 47/06 IV [ Senat: = NJW 2007, 1014] ; ... OLG Düsseldorf vom 10.02.2010 - IV-1 RBs 188/09, jeweils zitiert über juris; sowie auch BGHSt 37, 366 ff., zitiert über jurion).
Es ist insbesondere bereits geklärt, dass ein genereller Leinenzwang ohne räumliche und zeitliche Ausnahme unverhältnismäßig und damit - als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot - unzulässig ist (vgl. hierzu insbesondere OLG Hamm vom 04.10.2007 - 3 Ss OWi 663/07 m. w. N., zitiert über jurion).
- OLG Hamm, 06.02.2008 - 2 Ss OWi 866/07
Anleinpflicht; Hunde; im Zusammenhnag bebauter Ortsteil
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm zur Anleinpflicht von Hunden zu stellen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2007 - 3 Ss OWi 663/07 OLG Hamm - OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2003 - 3 Ss OWi 439/03 -). - OLG Jena, 10.01.2012 - 1 SsRs 70/11
Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen Leinenzwang: Wirksamkeit einer …
Dies betrifft insbesondere die mit der Zulassungsrechtsbeschwerde angesprochenen Fragen der Vereinbarkeit solcher Normen mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot, mit denen sich im Übrigen - für ähnliche Regelungen außerhalb Thüringens - auch schon andere Oberlandesgerichte beschäftigt haben (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.20.2010, IV-1 RBs 188/09; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2007, 3 Ss OWi 663/07; OLG Dresden, Beschlüsse vom 13.02.2007, Ss (OWi) 721/06, 07.02.2007, Ss (OWi) 188/06, 301/06 und 395/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.11.2003, 1 Ss 203/03, bei juris). - OLG Hamm, 08.01.2019 - 4 RBs 360/18
Schlussvortrag Verteidiger, Hinweispflicht des Gerichts
"Zur Fortbildung des Rechts ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken aufzustellen und zu verfestigen (ständige Rechtsprechung, zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4.10.2007, 3 Ss OWi 663/07, zit. nach juris).