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   OLG Hamm, 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07   

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OLG Hamm, 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07 (https://dejure.org/2008,18608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07 (https://dejure.org/2008,18608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2008 - 3 Ss OWi 687/07 (https://dejure.org/2008,18608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungspflichtigkeit eines Fahrzeuganhängers mit großflächiger Werbung als Anlage der Außenwerbung; Rechtliche Qualifikation des Irrtums über die Erforderlichkeit einer Genehmigung für die Aufstellung eines Werbeanhängers und dessen Vermeidbarkeit; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    BauONW § 1 Abs. 2; ; BauONW § 13; ; BauONW § 75; ; BauONW § 84 Abs. 1 Nr. 13; ; OWiG § 11 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herford - 11 OWi 111/06
  • OLG Hamm, 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gleichliegenden strafrechtlichen Problematik ist der allgemeine Irrtum, keiner Erlaubnis zu bedürfen, regelmäßig ein Verbotsirrtum (BGH NStZ 1996, 338, 339 m.w.N.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Irrtum nur dann unvermeidbar, wenn der Täter trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seines Lebens- und Berufskreises zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige nicht zu gewinnen vermochte; im Zweifel trifft ihn eine Erkundigungspflicht (BGH NStZ 1996, 338, 339).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1998 - 11 A 5274/96

    Anhänger als Werbeanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07
    Danach können auch Anhänger als ortsfeste Einrichtungen anzusehen sein - obwohl es sich eigentlich um Fahrzeuge handelt -, wenn solche an sich nichts ortsfesten Objekte längere Zeit oder immer wieder für kürzere Zeit an bestimmter Stelle abgestellt werden und nach ihrem erkennbaren Bestimmungszweck von günstigen Standorten aus ortsfeste Werbung betreiben sollen (OVG Münster Beschl. v. 17.02.1998 - 11 A 5274/96; OVG Münster Beschl. v. 22.07.2003 - 10 B 890/03; vgl. auch: Buntenbroich/Voß-Schalk BauONW Stand: September 1999, § 13 Rdn. 11 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2003 - 10 B 890/03

    Zur Pflicht zur Beseitigung eines Reklameanhängers aus dem Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07
    Danach können auch Anhänger als ortsfeste Einrichtungen anzusehen sein - obwohl es sich eigentlich um Fahrzeuge handelt -, wenn solche an sich nichts ortsfesten Objekte längere Zeit oder immer wieder für kürzere Zeit an bestimmter Stelle abgestellt werden und nach ihrem erkennbaren Bestimmungszweck von günstigen Standorten aus ortsfeste Werbung betreiben sollen (OVG Münster Beschl. v. 17.02.1998 - 11 A 5274/96; OVG Münster Beschl. v. 22.07.2003 - 10 B 890/03; vgl. auch: Buntenbroich/Voß-Schalk BauONW Stand: September 1999, § 13 Rdn. 11 ff.).
  • OLG Schleswig, 15.06.2020 - I OLG 209/19

    Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen

    Dies hätte als Verbotsirrtum gem. § 11 Abs. 2 OWiG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 Ss OWi 687/07 -, juris; Gürtler in Göhler, OWiG, 17. Auflage, § 11 Rn. 22 m. w. N.) keinen Einfluss auf die subjektive Tatseite (Vorsatz/Fahrlässigkeit), sondern ließe nur im Falle des nicht vermeidbaren Verbotsirrtums die Vorwerfbarkeit entfallen.
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Die Genehmigungsfähigkeit schließt den Tatbestand des § 34 Abs. 1 Nr. 1 AWG a.F. jedoch nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; entsprechend für den Bereich des Umweltstrafrechts: BGH, Urteil vom 26.04.1990 - 4 StR 24/90, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Köln, Beschluss vom 13.02.1990 - 2 Ws 648/99, zitiert nach juris, dort Rn. 19; für den Bereich des Bauordnungswidrigkeitenrechts: OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07, dort Rn. 16; so auch Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, 186. Ergänzungslieferung 2011, § 34 AWG a.F., Rn. 11; allgemein: Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, Vor § 32 StGB, Rn. 62c; zum neuen Recht: Wagner in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 2. Auflage 2015, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 52; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 4. Auflage 2015, Teil 4, Kapitel 3, Rn. 28, 90), sie ist lediglich bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; entsprechend für den Bereich des Bauordnungswidrigkeitenrechts: OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18, zitiert nach juris, dort Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07, dort Rn. 16; ebenso: Pelz in Hocke/Sachs/Pelz, Außenwirtschaftsrecht, 2017, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.2021 - 2 Rb 35 Ss 94/21

    Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der bußgeldbewehrten Maskenpflicht bei Nutzung

    Dies hat als Verbotsirrtum gem. § 11 Abs. 2 OWiG keinen Einfluss auf die subjektive Tatseite (Vorsatz/Fahrlässigkeit), sondern lässt nur im Falle des nicht vermeidbaren Verbotsirrtums die Vorwerfbarkeit entfallen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07 -, juris; Gürtler in Göhler, OWiG, 18. Aufl. 2021 , § 11 Rn. 19 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19

    Disponent nur Beteiligter bei Kenntnis des Verstoßes

    Im zweiten Fall stellt der Irrtum, keiner Erlaubnis zu bedürfen, einen Verbotsirrtum dar (vgl. Senat BeckRS 2014, 8845; OLG Celle NJW 2004, 3790, 3791; OLG Hamm BeckRS 2008, 07693; KK-Rengier a.a.O. § 11 Rdn. 117).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 2 RBs 2/14

    OWi-Protokollurteil ist bei Rechtsbeschwerde immer in der gesetzlichen Frist

    Im zweiten Fall stellt der Irrtum, keiner Erlaubnis zu bedürfen, einen Verbotsirrtum dar (vgl. OLG Celle NJW 2004, 3790; OLG Hamm BeckRS 2008, 07693; KK-Rengier, OWiG, 3. Aufl., § 11 Rdn. 117).
  • OLG Bamberg, 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18

    Rechtsfehlerhafte Bußgeldbemessung bei Verstoß gegen bauordnungsrechtlichen

    Im Falle einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht genehmigter Nutzungsänderung sind jedenfalls bei der Verhängung einer relativ hohen Geldbuße (hier: 3.500 EUR) Feststellungen dazu veranlasst, ob die Nutzungsänderung genehmigungsfähig gewesen wäre (u.a. Anschluss an OLG Hamm, Beschl. vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07 = BRS 73 Nr. 143 [2008]).

    Ferner hätte das AG im Hinblick auf die nach § 17 III 1 OWiG für die Rechtsfolgenbemessung relevante "Bedeutung" der Ordnungswidrigkeit insbesondere in Anbetracht der durchaus beachtlichen Höhe der Geldbuße der Frage nachgehen müssen, ob die Nutzungsänderung genehmigungsfähig gewesen wäre (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07 = BRS 73 Nr. 143 [2008]).

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