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   OLG Hamm, 22.08.2002 - 3 Ss OWi 692/02   

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https://dejure.org/2002,9029
OLG Hamm, 22.08.2002 - 3 Ss OWi 692/02 (https://dejure.org/2002,9029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 692/02 (https://dejure.org/2002,9029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2002 - 3 Ss OWi 692/02 (https://dejure.org/2002,9029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Rotlichtverstoß, Umfang der Feststellungen, qualifizierter Rotlichtverstoß, Beweiswürdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen; Missachtung des Rotlichts nach Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde ; Beweiswürdigung einer Zeugenaussage; Fehlende technische Messung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Rotlichtverstoß bei mehr als einer Sekunde rot. Anforderungen an Feststellungen.

  • Judicialis

    StVO 37; ; StPO 267

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Rotlichtverstoß bei mehr als einer Sekunde rot - Anforderungen an Feststellungen

  • RA Kotz

    Rotlichtverstoß: Rotlicht von mehr als einer Sekunde missachtet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO StVO 37; StPO StPO § 267
    Rotlichtverstoß, Umfang der Feststellungen, qualifizierter Rotlichtverstoß, Beweiswürdigung

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Feststellungen beim qualifizierten Rotlichtverstoß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Eine Schätzung ohne nähere Darlegung der Grundlagen reicht insoweit ebenso wenig aus wie die Tatsache, dass der Verkehrsverstoß innerorts begangen sein soll und die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort 50 km/h beträgt (zu vgl. OLG Hamm, Beschuss vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 692/02 -).

    Insbesondere wenn die Feststellungen zum Zeitablauf nicht auf einer technischen Messung mittels eines geeichten Messgerätes beruhen, sind wegen der damit verbundenen Fehlermöglichkeiten klare und erschöpfende Feststellungen zum Zeitablauf sowie zur Entfernung des Fahrzeugs zum Einmündungsbereich, zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie zu treffen (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 29. August 2002 in 3 Ss OWi 729/02 = NZV 2002, 577; vom 22. August 2002 in 3 Ss OWi 692/02; vom 03. August 1999 in 4 Ss OWi 790/99).

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