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   OLG Hamm, 16.07.1996 - 3 Ss OWi 834/96   

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https://dejure.org/1996,5925
OLG Hamm, 16.07.1996 - 3 Ss OWi 834/96 (https://dejure.org/1996,5925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.1996 - 3 Ss OWi 834/96 (https://dejure.org/1996,5925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 3 Ss OWi 834/96 (https://dejure.org/1996,5925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 37 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1; BKatV § 2
    Rotlichtverstoß aufgrund Wahrnehmungsfehlers L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rotlichtverstoß; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Verwechslung; Pflichtverstoß; Gefährdung des Querverkehrs; Nachzügler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 190
  • VersR 1997, 765
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Eine Minderung des Handlungs unrechts wurde in den sog. Anhaltefällen angenommen, in welchen der Fahrzeugführer zunächst dem Fußgänger durch Anhalten das Überqueren der Fahrbahn ermöglichte, dann jedoch während der Rotlichtphase anfuhr (OLG Karlsruhe NZV 1996, 372; OLG Düsseldorf VRS 90, 226 ff; dass NZV 1995, 328), und im übrigen auch dann bejaht, wenn die Missachtung des Rotlichts an der Fußgängerampel auf einem Wahrnehmungsfehler beruhte (OLG Düsseldorf NZV 1993, 469 f.; OLG Hamm DAR 1996, 469; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 f.; zum sog. Augenblicksversagen siehe Deutscher NZV 1998, 134 ff., 137).
  • OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07

    Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der

    Bei näherer Betrachtung zählt hierzu aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts allerdings nur, dass der als Taxifahrer offenbar ortskundige Betroffene die für ihn als Linksabbieger geltende Lichtzeichenanlage - wie das zunächst erfolgte Anhalten bei Rotlicht belegt - nicht gänzlich unbeachtet gelassen hat und möglicherweise durch den auf der benachbarten (weiteren) Linksabbiegespur bei Rotlicht ebenfalls haltenden Streifenwagen der Polizei derart abgelenkt worden sein könnte, dass er aufgrund einer Verwechslung der für ihn maßgeblichen Lichtzeichenanlage seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt haben könnte, als die sich aus seiner Sicht ganz rechts befindliche und vom Betroffenen wahrgenommene, jedoch ausschließlich für den Geradeausverkehr bestimmte Lichtzeichenanlage auf Grünlicht umschaltete (vgl. zu vergleichbaren "Frühstarter" - Fällen aus der Rspr. z.B. OLG Hamm NZV 1997, 190 f. und 446 f:; ferner OLG Hamm NJW 1997, 2125/2126 f; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719/3720 f und schon OLG Hamm NZV 1996, 117; zusammenfassend: Deutscher, in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 837 ff. m. weit. Nachw.).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Der Senat schließt sich im vorliegenden Fall der letztgenannten Auffassung der Rechtsprechung an, nachdem er bereits durch Beschluß vom 16. Juli 1996 - 3 Ss OWi 834/96 - (in DAR 96, 469) entschieden hat, daß ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV auch dann vorliege, wenn ein Fahrzeugführer zunächst das Rotlicht beachtet, dann aber aufgrund der Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage dennoch in die Kreuzung einfährt, obgleich er nach wie vor das ihn betreffende Rotlicht zu beachten hat.
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des

    Die weitere Frage, ob trotz des Rotlichtverstoßes eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen werden kann, ist demgegenüber nur für die Annahme eines groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG und damit für die Bestimmung der Rechtsfolgen des Rotlichtverstoßes i.S.d. Annahme eines mit der Verhängung eines Fahrverbotes bewährten qualifizierten Rotlichtverstoßes von Bedeutung (Senat, Beschluss vom 16.07.1996, 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103; OLG Köln, NZV 1994, 330, 331; OLG Zweibrücken, ZfS 1994, 147, 148; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).

    Angesichts der von ihm hier rechtsfehlerfrei und von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffen festgestellten Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes des Betroffenen würde ein solcher grober Pflichtverstoß nur dann ausscheiden, wenn bereits eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs, insbesondere auch der Fußgänger und Radfahrer als möglicher Benutzer der Fußgängerfurt, hier hätte ausgeschlossen werden können, etwa weil der Querverkehr bereits durch Rotlicht gesperrt war und auch nicht mit Nachzüglern zu rechnen war (Senat, Beschluss vom 16.0 l 9 - 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103).

  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 51/00 (B) 23
    Da der Grund für die in Nr. 34.2 BkatV enthaltene Regelung die mit dem bezeichneten Verkehrsverhalten im allgemeinen verbundene abstrakte Gefährdung ist (vgl. Verkehrsblatt 1991, 702, 704; SenatsE NZV 1994, 330 = VRS 87, 147), weicht ein Fall, in dem eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist, so sehr vom Regelfall ab, dass ein Abweichen von der Regelsanktion geboten ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 469; SenatsE VRS 97, 381).
  • LG Essen, 18.09.2006 - 8 O 28/06

    Ausgestaltung der Leistungsfreiheit einer Fahrzeugversicherung wegen grob

    Nur wenn sich der Verkehrsteilnehmer zunächst erkennbar verkehrsgerecht verhalten halt, kann der Rotlichtverstoß in einem milderen Licht gesehen werden (OLG Hamm, NZV 1994, 442; vgl. auch OLG Hamm, NZV 1997, 190 (191)).
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