Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 30.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.03.2009 - 3 Ss OWi 860/08   

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https://dejure.org/2009,6025
OLG Hamm, 05.03.2009 - 3 Ss OWi 860/08 (https://dejure.org/2009,6025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2009 - 3 Ss OWi 860/08 (https://dejure.org/2009,6025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2009 - 3 Ss OWi 860/08 (https://dejure.org/2009,6025)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; StPO §§ 258, 344 Abs. 2
    Beruhen, Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verjährungsunterbrechung i.S.v. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des letzten Wortes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Firmenfahrzeug - Owi-Verfahren - Verjährungsunterbrechung

  • Judicialis

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 258; ; StPO § 344 Abs. 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des letzten Wortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Verjährung in Bußgeldsachen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung durch Ermittlungen zur Feststellung des Fahrzeugführers?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung durch Ermittlungen zur Feststellung des Fahrzeugführers?

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 10 OWi 987/07
  • OLG Hamm, 05.03.2009 - 3 Ss OWi 860/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 26.05.2004 - Ss OWi 77/04

    Einem Anhörungsbogen kommt nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2009 - 3 Ss OWi 860/08
    Das reicht grundsätzlich nicht (OLG Hamm, Beschl. v. 13.07.1988 - 2 SsOWi 466/88; OLG Braunschweig Beschl. v. 21.08.2006 - SsOWi 100/06 - juris; OLG Dresden DAR 2004, 535).

    Dies alles lässt aber - was erforderlich wäre (vgl. OLG Dresden DAR 2004, 535) - nicht eindeutig erkennen, dass der Beschwerdeführer als Betroffener vernommen werden sollte, vielmehr spricht mehr dafür, dass er (zunächst) als Zeuge gehört werden sollte.

    Selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte, würde dieser Umstand nicht dazu führen, dass das Ersuchen der Bußgeldbehörde verjährungsunterbrechende Wirkung hätte (vgl. BGHSt 42, 283; OLG Dresden DAR 2004, 535).

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 322/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Verjährung; Unterbrechung; Zusendung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2009 - 3 Ss OWi 860/08
    b) Die Verjährungsunterbrechung i.S.v. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG tritt nur dann ein, wenn sich die in der Vorschrift genannten Handlungen gegen eine individuell bestimmte Person richten, die von der Verwaltungsbehörde als Täter verdächtigt wird (OLG Brandenburg vom 14.02.2007 - 2 SsOWi 22B/07 - juris - m.w.N.; OLG Hamm NZV 2006, 390, 391).

    Auch zu diesem Zeitpunkt richtete sich die Handlung nicht gegen einen individuell bestimmten Betroffenen, was für eine Verjährungsunterbrechung nicht ausreicht (OLG Hamm NZV 2006, 390, 391).

  • OLG Hamm, 13.07.1988 - 2 Ss OWi 466/88
    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2009 - 3 Ss OWi 860/08
    Das reicht grundsätzlich nicht (OLG Hamm, Beschl. v. 13.07.1988 - 2 SsOWi 466/88; OLG Braunschweig Beschl. v. 21.08.2006 - SsOWi 100/06 - juris; OLG Dresden DAR 2004, 535).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2009 - 3 Ss OWi 860/08
    Selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte, würde dieser Umstand nicht dazu führen, dass das Ersuchen der Bußgeldbehörde verjährungsunterbrechende Wirkung hätte (vgl. BGHSt 42, 283; OLG Dresden DAR 2004, 535).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2016 - Ss (BS) 45/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls eines

    Die dem Rechtsbeschwerdegericht aufgrund der zulässigen Rechtsbeschwerde von Amts wegen obliegende Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 SsBs 54/08 - OLG Hamm, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 Ss OWi 860/08 - Thüring.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08, 3 Ss OWi 860/2008   

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https://dejure.org/2008,29913
OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08, 3 Ss OWi 860/2008 (https://dejure.org/2008,29913)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08, 3 Ss OWi 860/2008 (https://dejure.org/2008,29913)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 3 Ss OWi 860/08, 3 Ss OWi 860/2008 (https://dejure.org/2008,29913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Erforderlichkeit eines Ablehnungsbeschlusses hinsichtlich eines während der Urteilsverkündung aufgenommenen Beweisantrags

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsbeschluss bei Aufnahme eines nach § 273 Strafprozessordnung (StPO) protokollierungspflichtigen Beweisantrages in die Sitzungsniederschrift; Erfordernis eines Ablehnungsbeschlusses bei nur kurzer Unterbrechung einer Urteilsverkündung zur Prüfung eines Anlasses für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08
    Die bloße Aufnahme des protokollierungspflichtigen (§ 273 StPO; KK/Engelhardt StPO 5. Aufl. § 273 Rn 8 f.) Vorganges in die Sitzungsniederschrift und die bloße kurze, gleichfalls protokollierte Unterbrechung der Urteilsverkündung, sei es auch zur Prüfung der Frage durch das Gericht, ob Anlass zum Wiedereintritt in die Verhandlung besteht, führen nicht zu dem Erfordernis eines Beschlusses nach § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 244 Abs. 6 StPO (BGH Urteil vom 10.07.1974 - 3 StR 6/73 - bei Dallinger MDR 1975, 24; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 5. Aufl. Seite 387/388; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl. Rn. 179).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85

    Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08
    Der Tatrichter hat vielmehr die Urteilsverkündung an der Stelle, an der sie - wie mit der Rechtsbeschwerde vorgetragen - durch den Verteidiger zur Stellung des zu Protokoll erklärten Beweisantrages unterbrochen worden war, fortgesetzt (vgl. insbesondere BGH NStZ 1986, 182 sowie BGH StV 1992, 218).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08
    Der Tatrichter hat vielmehr die Urteilsverkündung an der Stelle, an der sie - wie mit der Rechtsbeschwerde vorgetragen - durch den Verteidiger zur Stellung des zu Protokoll erklärten Beweisantrages unterbrochen worden war, fortgesetzt (vgl. insbesondere BGH NStZ 1986, 182 sowie BGH StV 1992, 218).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85

    Voraussetzungen eines Verzichts auf das Nebenklagerecht - Pflicht des Gerichts

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08
    3Eine Unterbrechung der Urteilsverkündung zur Entgegennahme des Beweisantrages mit Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung, die das Erfordernis einer Entscheidung gemäß § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zur Folge gehabt hätte (vgl. hierzu BGH StV 1985, 398: das Erstgericht hatte in diesem Fall den Beweisantrag nach § 244 Abs. 3 StPO abgelehnt), lag nicht vor.
  • OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    7 a) Die Stellung eines Beweisantrages sowie der Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrages gehören auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 273 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG zu den wesentlichen Förmlichkeiten einer Hauptverhandlung (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08); dasselbe gilt für die Stellung eines Beweisermittlungsantrages (Graf/ Peglau StPO 2. Aufl. § 273 Rn. 20).
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