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   OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/2006   

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https://dejure.org/2006,23934
OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/2006 (https://dejure.org/2006,23934)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/2006 (https://dejure.org/2006,23934)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 3 Ss OWi 906/2006 (https://dejure.org/2006,23934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Qualifiziertes Geständnis bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verzicht auf Mitteilung des Messverfahrens und des Toleranzwertes in den Urteilsgruünden bei Vorliegen der Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens i.R.d. Geschwindigkeitsermittlung; Vorliegen eines qualifizierten Geständnisses bei Einräumung einer ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Qualifiziertes Geständnis bei Geschwindigkeitsüberschreitung

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens sowie des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f. und ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 14.02.2006 ? 3 Ss OWi 1402/05; 20.04.2006 ? 3 Ss OWi 464/06 und 01.06.2006 - 3 Ss OWi 716/06; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 3 StVO Rn. 85 und Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 3 StVO Rn. 56b jeweils m. zahlr.

    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Betroffene in dem Wissen um sein eigenes Fahrverhalten einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit ? mindestens - gefahren zu sein und der Tatrichter von der Richtigkeit dieser Einlassung überzeugt ist (BGHSt 39, 291/303 f.; Burhoff, in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 1239, insbesondere Rn. 1241 ff.; Janiszewski/Jagow/Burmann § 3 StVO Rn. 86; Hentschel § 3 StVO Rn. 57 jeweils m. weit. Nachw.).

    b) Insoweit gilt es zu beachten, dass dem gesetzlich nicht näher definierten Begriff des Geständnisses im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) unterschiedliche Bedeutung beigemessen werden kann, mit der Folge, dass sich der Tatrichter vor der Frage nach den rechtlichen Konsequenzen eines Geständnisses zunächst Klarheit darüber zu verschaffen hat, wie die Äußerung des Betroffenen im Zusammenhang mit dem übrigen Verfahrensstoff und im Hinblick auf den konkreten Rechtsverstoß zu verstehen ist (BGHSt 39, 291/303).

    bb) Schließlich kann ein Geständnis darüber hinaus auf Erfahrungswerten eines geübten Kraftfahrers beruhen, die eigene Geschwindigkeit an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeugs, der sonstigen Fahrgeräusche und der Schnelligkeit, mit der sich die vorbeiziehende Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschritten wird (BGHSt 39, 291/304 m. weit. Nachw.).

  • OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05

    Messung mit dem ProViDa-System

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
    Von Relevanz ist neben der jeweiligen Beweislage nicht zuletzt auch die Bedeutung, die der Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens des Betroffenen für die Wahrheitsfindung zukommt (OLG Jena NJW 2006, 1075).

    Verbleibende Zweifel am Vorliegen eines qualifizierten Geständnisses, die beispielsweise nicht schon durch die schlichte ?Bestätigung? des Betroffenen im Zusammenhang mit einer in Augenschein genommenen Videoaufzeichnung als ausgeräumt anzusehen sind (OLG Jena NJW 2006, 1075), gefährden den Bestand des Urteils, weil in diesen Fällen die Glaubhaftigkeit der Betroffeneneinlassung in Frage steht, diese folglich als entscheidende Verurteilungsgrundlage ausscheiden muss.

    Bei sinngerechter Interpretation ?geständiger? Einlassungen im Urteil, etwa des Inhalts, dass die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung seitens des Betroffenen auch in der festgestellten Höhe nicht in Abrede gestellt worden sei (OLG Düsseldorf NZV 1994, 241), wird deshalb häufig davon auszugehen sein, dass der Betroffene lediglich den ihm nachträglich bekannt gewordenen Messvorgang als solchen und die aus diesem resultierende, d.h. ihm bereits ?als gemessen? präsentierte Geschwindigkeit zur Tatzeit und gerade nicht deren Richtigkeit als das Resultat eigener originärer Wahrnehmung bestätigt hat (OLG Jena NJW 2006, 1075 f.; OLG Hamm NZV 2002, 101/102; 2002, 282; missverständlich insoweit OLG Koblenz NStZ 2004, 396/397 f., da die im dort überprüften Urteil ?klar und eindeutig als Einräumen der Geschwindigkeitsüberschreitung? gewertete Betroffeneneinlassung nicht wiedergegeben wird).

  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/01

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Beschränkung des Einspruchs auf die

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
    Nachw.; zu den ? möglicherweise nicht notwendig deckungsgleichen, hier jedoch nicht entscheidungserheblichen - Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsbeschwerdebeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch OLG Hamm NZV 2002, 101 f.; 2002, 282; 2002, 381; 2004, 99/100; OLG Karlsruhe NZV 2005, 54/55 einerseits, OLG Köln NZV 2003, 100/101 mit zust. Anm. Niehaus NZV 2003, 409, 412 ff. andererseits).

    Bei sinngerechter Interpretation ?geständiger? Einlassungen im Urteil, etwa des Inhalts, dass die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung seitens des Betroffenen auch in der festgestellten Höhe nicht in Abrede gestellt worden sei (OLG Düsseldorf NZV 1994, 241), wird deshalb häufig davon auszugehen sein, dass der Betroffene lediglich den ihm nachträglich bekannt gewordenen Messvorgang als solchen und die aus diesem resultierende, d.h. ihm bereits ?als gemessen? präsentierte Geschwindigkeit zur Tatzeit und gerade nicht deren Richtigkeit als das Resultat eigener originärer Wahrnehmung bestätigt hat (OLG Jena NJW 2006, 1075 f.; OLG Hamm NZV 2002, 101/102; 2002, 282; missverständlich insoweit OLG Koblenz NStZ 2004, 396/397 f., da die im dort überprüften Urteil ?klar und eindeutig als Einräumen der Geschwindigkeitsüberschreitung? gewertete Betroffeneneinlassung nicht wiedergegeben wird).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
    Nachw.; zu den ? möglicherweise nicht notwendig deckungsgleichen, hier jedoch nicht entscheidungserheblichen - Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsbeschwerdebeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch OLG Hamm NZV 2002, 101 f.; 2002, 282; 2002, 381; 2004, 99/100; OLG Karlsruhe NZV 2005, 54/55 einerseits, OLG Köln NZV 2003, 100/101 mit zust. Anm. Niehaus NZV 2003, 409, 412 ff. andererseits).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - Ss 458/02

    Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
    Nachw.; zu den ? möglicherweise nicht notwendig deckungsgleichen, hier jedoch nicht entscheidungserheblichen - Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsbeschwerdebeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch OLG Hamm NZV 2002, 101 f.; 2002, 282; 2002, 381; 2004, 99/100; OLG Karlsruhe NZV 2005, 54/55 einerseits, OLG Köln NZV 2003, 100/101 mit zust. Anm. Niehaus NZV 2003, 409, 412 ff. andererseits).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
    Bei sinngerechter Interpretation ?geständiger? Einlassungen im Urteil, etwa des Inhalts, dass die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung seitens des Betroffenen auch in der festgestellten Höhe nicht in Abrede gestellt worden sei (OLG Düsseldorf NZV 1994, 241), wird deshalb häufig davon auszugehen sein, dass der Betroffene lediglich den ihm nachträglich bekannt gewordenen Messvorgang als solchen und die aus diesem resultierende, d.h. ihm bereits ?als gemessen? präsentierte Geschwindigkeit zur Tatzeit und gerade nicht deren Richtigkeit als das Resultat eigener originärer Wahrnehmung bestätigt hat (OLG Jena NJW 2006, 1075 f.; OLG Hamm NZV 2002, 101/102; 2002, 282; missverständlich insoweit OLG Koblenz NStZ 2004, 396/397 f., da die im dort überprüften Urteil ?klar und eindeutig als Einräumen der Geschwindigkeitsüberschreitung? gewertete Betroffeneneinlassung nicht wiedergegeben wird).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens sowie des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f. und ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 14.02.2006 ? 3 Ss OWi 1402/05; 20.04.2006 ? 3 Ss OWi 464/06 und 01.06.2006 - 3 Ss OWi 716/06; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 3 StVO Rn. 85 und Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 3 StVO Rn. 56b jeweils m. zahlr.
  • BayObLG, 14.04.1993 - 1 ObOWi 113/93

    Ortendetafel; Höchstgeschwindigkeit; Streckenabschnitt; Ortschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens sowie des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f. und ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 14.02.2006 ? 3 Ss OWi 1402/05; 20.04.2006 ? 3 Ss OWi 464/06 und 01.06.2006 - 3 Ss OWi 716/06; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 3 StVO Rn. 85 und Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 3 StVO Rn. 56b jeweils m. zahlr.
  • OLG Bamberg, 22.02.2012 - 3 Ss OWi 100/12

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweiskraft einer

    Auf diese regelmäßig unschwer festzustellenden und in den Urteilsgründen niederzulegenden Mindestangaben darf deshalb andererseits nur in den wenigen Fällen eines sog. qualifizierten' Geständnisses (OLG Bamberg, Beschluss vom 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 [bei juris] = OLGSt StPO § 267 Nr. 18) verzichtet werden.
  • OLG Bamberg, 18.12.2007 - 3 Ss OWi 1662/07

    Abstandsmessung - VAMA als standardisiertes Messverfahren

    Senatsbeschluss vom 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18; zu den Anforderungen an die Anerkennung eines ,standardisierten' Messverfahrens zuletzt instruktiv auch Beschlüsse des OLG Stuttgart vom 24.10.2007 - 4 Ss 264/07 und vom 14.08.2007 - 4 Ss 23/07 DAR 2007, 657 ff.; aus der Lit. ferner Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 3 StVO Rn. 85 und Hentschel Straßenverkehrsrecht 39. Aufl. § 3 StVO Rn. 56b jeweils m. zahlr.

    Vielmehr bedarf es dann weiterer konkreter Feststellungen, zumal die Voraussetzungen eines "qualifizierten" Geständnisses des Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18) in Fallgestaltungen wie vorliegend regelmäßig nicht erfüllt sein dürften.

  • OLG Bamberg, 21.11.2016 - 3 Ss OWi 1394/16

    Mindestfeststellungen zum Toleranzabzug bei Abstandsmessung

    (hierzu OLG Bamberg, Beschl. v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18) verzichtet werden.
  • OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem

    17 Dies genügt grundsätzlich auch dann nicht den sachlich-rechtlichen Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen, wenn wegen der Feststellung des Abstandsverstoßes vom Einsatz eines so genannten standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; vgl. auch BayObLGSt 1993, 55/56 f. und Senatsbeschluss vom 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18), hier wohl des stationären Brückenabstandsmessverfahrens VAMA (vgl. OLG Hamm VRS 106, 460), auszugehen sein sollte.
  • OLG Bamberg, 26.10.2007 - 2 Ss OWi 843/07

    Auswertung des Schaublattes eines Fahrtenschreibers

    Zwar dürfen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden, doch ist bei Geschwindigkeitsverstößen nach allgemeiner Meinung der Obergerichte zumindest erforderlich, dass mitgeteilt wird, welches Messverfahren angewandt und welcher Toleranzwert berücksichtigt worden ist (OLG Bamberg in ständiger Rechtsprechung; zuletzt: Beschlüsse vom 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/2006 - und vom 19.09.2006 - 3 Ss OWi 1160/2006 - , jeweils m.w.N.), um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung, ob die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung fehlerfrei ermittelt wurde, zu ermöglichen.
  • BayObLG, 06.07.2020 - 202 ObOWi 682/20

    Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubten

    Hieraus folgt, dass auf die bestimmte und eindeutige Bezeichnung des eingesetzten Messverfahrens in den Urteilsgründen schon aus sachlich-rechtlichen Gründen schlechterdings nicht verzichtet werden kann (stRspr.; vgl. neben BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff. und BayObLGSt 1993, 55/56 f. u.a. z.B. OLG Bamberg, Beschl. v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18; 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06 = ZfS 2007, 291 = NStZ-RR 2007, 321 = NJW 2007, 3222 [Ls]; 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11 = DAR 2012, 154, 20.10.2015 - 3 Ss OWi 1220/15 [bei juris] sowie Beschl. v. 06.10.2017 - 3 Ss OWi 1420/17 = DAR 2018, 93, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Auf diese regelmäßig unschwer festzustellenden und in den Urteilsgründen niederzulegenden Mindestangaben, zu denen beim Einsatz des ProVida -Systems zur Geschwindigkeitsmessung nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Bamberg allerdings regelmäßig auch - worauf die Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsbeschwerdegericht in ihrer vorgenannten Antragsschrift zu Recht hinweist - die Mitteilung zählt, welche der nach diesem System möglichen Betriebsarten konkret angewandt und welcher Toleranzwert demgemäß zugrunde gelegt wurde (vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.04.2010 - 3 Ss OWi 536/10), darf deshalb andererseits in den Urteilsgründen nur in den wenigen Fällen eines echten sog. 'qualifizierten' Geständnisses des Betroffenen (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich OLG Bamberg, Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18) verzichtet werden.
  • OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 Ss OWi 673/07

    Abstand; Messverfahren zur Abstandsmessung; keine Mitteilung; wie der Abstand

    Hier geht es jedoch nicht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, deren Höhe ein Betroffener etwa durch den Blick auf den Tachometer eines Fahrzeugs durchaus selbst zuverlässig festgestellt haben kann, sondern um eine Abstandsunterschreitung, die ein Betroffener allenfalls schätzen, nicht aber als das Resultat seiner eigenen originären Wahrnehmung mit der erforderlichen Genauigkeit bestätigen kann (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 Ss OWi 906/06 - bei juris).
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ss 103/08

    Zum Videoabstandsmessverfahren Dista-4

    Vielmehr bedarf es dann weiterer konkreter Feststellungen, zumal die Voraussetzungen eines "qualifizierten" Geständnisses des Betroffenen (BayObLG Beschluss vom 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18) in Fallgestaltungen - wie vorliegend auch - regelmäßig nicht erfüllt sein dürften.
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen

    (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich OLG Bamberg, Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18) verzichtet werden.
  • OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06

    Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung

  • BayObLG, 16.09.2019 - 202 ObOWi 1611/19

    Beweislage hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Rechtsbeschwerdebegründung bei

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