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   OLG Bamberg, 08.08.2017 - 3 Ss OWi 958/17   

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https://dejure.org/2017,49475
OLG Bamberg, 08.08.2017 - 3 Ss OWi 958/17 (https://dejure.org/2017,49475)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.08.2017 - 3 Ss OWi 958/17 (https://dejure.org/2017,49475)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. August 2017 - 3 Ss OWi 958/17 (https://dejure.org/2017,49475)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Drogenfahrt, qualifizierte Ahndung, Voraussetzungen

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; § 79 Abs. 6; StVG § ... 24a Abs. 1; § 24a Abs. 2; § 24a Abs. 3; § 24a Abs. 4; § 24a Abs. 4;§ 25 Abs. 1 Satz 2; § 25 Abs. 2a Satz 1; BKatV § 4 Abs. 2 Satz 2; § 4 Abs. 3; BKat Nr. 242; Nr. 242.1
    Voraussetzungen für qualifizierte Ahndung bei Drogenfahrt

  • verkehrslexikon.de

    Qualifizierte Ahndung nach Nr. 242.1 BKat bei eingetragener Vorahndung

  • IWW

    OWiG § 79 VI; StVG §§ 24a, 25 I 2; BKatV § 4 II, III; BKat Nrn. 242, 242.1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der qualifizierten Ahndung einer Fahrt unter der Wirkung eines berauschenden Mittels

  • rewis.io

    Voraussetzungen für qualifizierte Ahndung bei Drogenfahrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bußgeldbescheid; Bußgeldkatalog; Rechtsbeschwerde; Rechtsbeschwerdegericht; Urteil; Urteilsabänderung; Durchentscheidung; Urteilsgründe; Feststellungen; Urteilsfeststellungen; Rechtsfolgenausspruch; Sanktionsentscheidung; Betäubungsmittel; Drogen; Drogenfahrt; ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der qualifizierten Ahndung einer Fahrt unter der Wirkung eines berauschenden Mittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Qualifizierte" Drogenfahrt: Beim zweiten Mal wird es teuerer ……

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für qualifizierte Ahndung bei Drogenfahrt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16

    Mindestfeststellungen bei Sanktionserhöhung wegen Wiederholungstat iSv Nr. 242.1

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2017 - 3 Ss OWi 958/17
    Auch bei einer Fahrt unter der Wirkung eines berauschenden Mittels i.S.v. § 24a Abs. 2 StVG setzt eine qualifizierte Ahndung nach Nr. 242.1 BKat voraus, dass die Vorahndung nach § 24a StVG schon im Tatzeitpunkt und nicht erst im Zeitpunkt der späteren bußgeldrechtlichen Ahndung im Fahreignungsregister eingetragen war (u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 = ZfS 2016, 469 = VM 2016, Nr. 36 = BA 53 [2016], 323).

    Es ist deshalb nicht ausreichend, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides oder der tatrichterlichen Entscheidung eine gleichartige Vorahndung im FAER eingetragen ist; die Vorahndung muss vielmehr bereits im Tatzeitpunkt vorgelegen haben (vgl. mit Blick auf Nr. 241.1 BKat im gleichen Sinne schon OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 = ZfS 2016, 469 = VM 2016, Nr. 36 = BA 53 [2016], 323; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 24a StVG Rn. 27).

  • OLG Bamberg, 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16

    Kriterien für ein Abweichen vom Regelfall des bußgeldrechtlichen Fahrverbotes

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2017 - 3 Ss OWi 958/17
    Ob im Einzelfall bereits die Zustellung des Bußgeldbescheides wegen der am 09.06.2016 begangenen Ordnungswidrigkeit und der damit verbundene Warnappell an den Betroffenen eine Erhöhung des in § 4 Abs. 3 BKatV, Nr. 242 BKat normierten Bußgelds hätte rechtfertigen können (vgl. neben OLG Bamberg a.a.O. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16 [bei juris]), kann dahinstehen.
  • AG Landstuhl, 03.02.2023 - 2 OWi 4211 Js 475/21
    Zwar wurden beide Bußgelderkenntnisse erst am 01.12.2020 bzw. am 10.12.2020 rechtskräftig, zur bußgelderhöhenden Verwertung von Vorahndungen kommt es indes jedenfalls dann nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der Vorahndungen an, wenn den Vorahndungen zugrundeliegende Bußgeldbescheide im Zeitpunkt der neu zu ahndenden Tat bereits erlassen und dem Betroffenen zu diesem Zeitpunkt schon bekannt waren, ihn die von den aufgrund der früheren Taten eingeleiteten Verfahren ausgehende Warnung also bei Tatbegehung bereits erreicht hatte (OLG Bamberg, BeckRS 2016, 7463 (Rn. 5); BeckRS 2017, 135911 (Rn. 7); zur Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der aus der Zustellung einer Anklageschrift resultierenden Warnung bei der Aburteilung nachfolgender Straftaten vgl. BGH, BeckRS 1986, 5651 (Rn. 5 f.)).
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